Eine Bank bietet eine Finanzierung zu einem Effektivzins von 5,25% an, Laufzeit 48 Monate. Die Kalkulation ist nach Prüfung durch zinsmathematisches Rechnenprogramm einwandfrei.
Der Vertrag enthält aber als Passus eine Vereinbarung über die jährliche Zusendung eines Kontoauszuges für EUR 17,50. Diese Gebühr ist NICHT im Effektivzins berücksichtigt. Nach Rückfrage bei der Bank sei eine Streichung des Passus aber nicht zulässig.
M.E. darf die Bank nicht auf der Gebühr bestehen, da sie nicht im Effektivzins enthalten ist.
Wie ist die Expertenmeinung?