Findet der TVöD auch Anwendung bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis?

Nicht nur im Allgemeinen, sondern auch in Bezug auf § 37 TVöD-K im Besonderen.

Angenommen ein Angestellter entdeckt nach mehr als einem halben Jahr seit Beginn dieses ruhenden Arbeitsverhältnisses Ansprüche (Wieder/Weiterbeschäftigung) die ihm bei Entstehung eines Sachverhaltes (Entstehung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes) ursprünglich zugesagt wurden, aber die ihm durch Verschweigen vorenthalten und damit Ansprüche einer Wieder/Weiterbeschäftigung vermieden/verhindert hat.
Findet § 37 TVöD Anwendung?

Danke und Gruß,
d.

Hallo,

natürlich gilt der jeweilige Tarifvertrag insgesamt grundsätzlich auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis, wobei allerdings dann im Einzelfall geprüft werden muß, ob die jeweilige Regelung anwendbar ist.
ME gilt auf jeden Fall aber § 37 weiter, so daß bei Ansprüchen, die älter als 6 Monate sind, evtl. nur noch „arglistige Täuschung“ geltend gemacht werden kann.

Ansonsten kann aufgrund der ungenauen Angaben der Sachverhalt nicht beurteilt werden.

&Tschüß
Wolfgang