Nicht nur im Allgemeinen, sondern auch in Bezug auf § 37 TVöD-K im Besonderen.
Angenommen ein Angestellter entdeckt nach mehr als einem halben Jahr seit Beginn dieses ruhenden Arbeitsverhältnisses Ansprüche (Wieder/Weiterbeschäftigung) die ihm bei Entstehung eines Sachverhaltes (Entstehung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes) ursprünglich zugesagt wurden, aber die ihm durch Verschweigen vorenthalten und damit Ansprüche einer Wieder/Weiterbeschäftigung vermieden/verhindert hat.
Findet § 37 TVöD Anwendung?
Danke und Gruß,
d.