Ja, das geht, wenn er seine Vorderräder um 90° einlenken kann. Und selbst dann würde sein Kennzeichen noch eine Kreisbahn beschreiben.
Ich weiß auch nicht, was bei dir Unfälle sind. Das Kennzeichen kann sonstwo beschädigt worden sein.
Gehe doch bitte mal vom naheliegendsten aus.
Ein Autofahrer parkt nie so dicht hinter einem anderen Fahrzeug, nicht mal in böser Absicht. Es könnte nämlich sein, ein anderer macht das mit ihm genau so, dann wäre er zur Bewegungslosigkeit verdammt und hätte sich selbst ins Knie geschossen.
Mir hat auch mal ein Nachbar unterstellt ich hätte mit meiner Tür sein Auto beschädigt, nur wegen der Wagenfarbe. Dumm nur, dass die Berührungspunkte in der Höhe überhaupt nicht zueinander passten.
Das ist auch das erste was ein Gutachter prüft.