Fingierte Beschuldigung - unerlaubtes Entfernen vom „Unfallort“

Ja, das geht, wenn er seine Vorderräder um 90° einlenken kann. :roll_eyes: Und selbst dann würde sein Kennzeichen noch eine Kreisbahn beschreiben.

Ich weiß auch nicht, was bei dir Unfälle sind. Das Kennzeichen kann sonstwo beschädigt worden sein.
Gehe doch bitte mal vom naheliegendsten aus.
Ein Autofahrer parkt nie so dicht hinter einem anderen Fahrzeug, nicht mal in böser Absicht. Es könnte nämlich sein, ein anderer macht das mit ihm genau so, dann wäre er zur Bewegungslosigkeit verdammt und hätte sich selbst ins Knie geschossen.

Mir hat auch mal ein Nachbar unterstellt ich hätte mit meiner Tür sein Auto beschädigt, nur wegen der Wagenfarbe. Dumm nur, dass die Berührungspunkte in der Höhe überhaupt nicht zueinander passten.
Das ist auch das erste was ein Gutachter prüft.

hi,

90° sind unnötig, die Stoßstange ist abgerundet und die Anhängerkupplung erzeugt das gleiche Phänomen am VW.

Das Bild könnte etwas trügen, was die Position der Anhängerkupplung angeht.
Ich hatte es bisher so gesehen, als würde sie das Nummernschild in Höhe der Kennung des Landkreises berühren.
Dabei hab ich mich wohl auch durch das 3. H etwas irritieren lassen.

Denkbar wäre aber auch, beide Fahrzeuge stehen mittig und es gibt einen Abstand.

Das wiederum, mit der Erklärung - der Fahrer sei eingeparkt und stehengeblieben - eröffnet doch die Möglichkeit, dass er so reingefahren ist.
Dabei könnte die Stoßstange touchiert worden sein, ehe die Anhängerkupplung gerade noch so das Nummernschild eindellte.
Das ist ja alles nicht so stabil gebaut und gibt durchaus einiges nach. Das kann schon zu queren Schleifspuren durch eine runde Bewegung passen.

Das würde auch dazu passen, dass es einen Schaden gibt.

bin langsam auf die Auflösung gespannt.
Also nicht, wer sich mit welcher anwaltlicher Hilfe da rauswinden kann, sondern eher auf den Ablauf.

grüße
lipi

Mein Nachbar hat mal einen Bauarbeiter angefahren und sich genau damit herausreden wollen. Hat ihm nichts genützt.

Dann schildere mir bitte mal, welcher Unfall einem PKW-Fahrer unbemerkt bleiben könnte.

hi,

es geht aber nicht um herausreden, sondern um Tatsachen.

Das solltest du vielleicht nicht verwechseln.

Ergänzend:

der obige.

grüße
lipi

Das merkt man doch, wenn man an ein Auto rantötscht. Es sei denn, man ist der zitierte 94-jährige, oder hat 3.18 Promille auf dem Kessel?

Daneben bemerkt ist mir das Nummernschild-AHK-Ding vor ein paar Monaten auch passiert. Und ja, ich hab das gemerkt, trotz Radiomusik!
Ich kannte aber den Fahrer vor mir und habs ihm gesagt. Damit war das Ding vom Tisch. Die Hängerkupplung hat nichts abbekommen; mein Kennzeichen hat eine leichte Delle.

Jemand zieht mit 80km/h auf die Autobahn.
Ein anderer Fahrer, der auf der rechten Spur mit 120km/h unterwegs war, weicht daher notfallmäßig auf die linke Spur aus und wird vom dort mit 180km/h fahrenden Fahrzeug „angeschoben“.

Es gibt täglich genug Unfälle, bei denen es zu keinem Kontakt zwischen dem verursachenden Fahrzeug und anderen Fahrzeugen kommt.

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Ganz lieben Dank für eure vielen Beiträge.

Nun, mich erst nach 12Tagen „an 0815“ zurückerinnern zu sollen, finde ich auch eine Zumutung im Routineleben. Meine Beifahrerin kann sich nicht mal mehr an den Fahrzeugtyp erinnern und ich mich nur an eine helle Farbe, Kastenwagen lasse ich auch noch durchgehen. Unfall oder Schaden gab es null und warum sollte ich auf Kontakt parken oder ggf. „kontaktscharf“ stehen bleiben ? Hätte meine Beifahrerin nie durchgehen lassen. Die Erinnerung an den Parkplatz ist auch nur deswegen noch da, weil ich derzeit nur rd 1x/Wo autofahre. Ich und Beifahrerin haben lediglich einen normalüblichen „0815-kontaktlosen“ Einparkvorgang in Erinnerung, nichts weiter und sind anschl. ganz normal nach Hause gegangen.

Habe jetzt noch weitere Fotos vom Nummernschild gemacht und es gibt nur bei „HH“ eine leichte Einwölbung, wenn man seitlich schaut. Ansonsten ist das KZ nur verschmutzt ohne Dellen. Irgendwie kommt mir die „HH-Einwölbung“ aber auch sehr vertraut vor, schon sehr komisch die Gegnerstory

Habe mich mit Leuten nun etwas darüber unterhalten und soll mir eigentlich nicht so einen Kopf machen. Die Staatsanwalt wird keine Anklageschrift in die Welt setzen (unverhältnismäßig aufwendig, kein öffentliches Interesse). Meine Versicherung wird sich nach Aufwand/Kosten/Nutzenprinzip (Anhängerkupplung ca € 1000,-) nicht groß damit befassen und den angeblichen Schaden einfach ausgleichen und mich darüber vermutlich auch gar nicht unterrichten. Mein nächster Versicherungsbeitragssatz wird sich jedoch wohl auch nicht ändern, weil Jahrzehnte unfallfrei (habe sicherlich eine Schadensregulierung gut, konstant SF25/Beitragssatz 30% seit rd 10Jahren, seit ich PDF-Rechnungen bekomme, mehr finde ich jetzt nicht auf die Schnelle).

2Bilder/vorne

Hi!

Aus den Fotos ist schon sehr deutlich zu sehen, daß es da eine Berührung gab.

  1. Wer ist wem rein gefahren?
    Du sagst, du warst es nicht. Der Gegener sagt, er war es nicht. Vielleicht eines der Fahrzeuge selbst, weil die Handbremse versagt hat?
    Letztendlich lässt sich das nicht mehr herausfinden, es stehen hier nur Aussagen gegen Aussagen, und man müsste eintscheiden, welche Aussagen wie bewertet werden.

  2. War die Kollision stark genug, um die Anhängerkupplung zu beschädigen?
    Eigentlich ist die doch recht stabil, grade an einen Kastenwagen kann man auch schwerere Anhänger dran packen. Dass dein Auto nur ne Beule im Nummernschild davongetragen haben soll, finde ich sehr verwunderlich, das könnte ein Sachverständiger mal genauer betrachten.

  3. Hätte man das bemerken können? Abgesehen davon, ob man bemerkt hat, wie nahe man an einem anderen Fahrzeug parkt, eine leichte Berührung bemerkt man nicht unbedingt.

  4. Die Versicherung regelt das so, wie es für SIE am besten ist, nicht für DICH. 1000€ sind den Aufwand nicht wert. Du schreibst, daß die SFK wohl nicht erhöht wird. Aus Kulanz oder mit nem Schadensfreiheitsrabatt (sowas wie 1 Schaden im Jahr ohne Erhöhung der SFK) kann das durchaus möglich sein. Allerdings, wenn sie sich doch entscheidet, die SFK zu erhöhen, dann zahlst du über die nächsten Jahre deutlich mehr als 1000€. Da solltest du aufpassen, grade kleine Schäden gehen so richtig ins Geld.

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Bleibt aber immer noch die Anzeige wegen Fahrerflucht! Ich hatte auch mal, viele Jahre her, so eine Anzeige. Die habe ich nur aus der Welt schaffen können, indem ich den Besitzer des anderen Fahrzeuges gebeten habe, bei der Polizei anzugeben, daß kein Schaden vorliegt. Nichts tun unsere Gesetzeshüter lieber, als einen Führerschein einzuziehen.
Ich würde als Beschuldigter auf jeden Fall einen RA einschalten, bzw. mich beraten lassen.

Grüßle

Die hat man nur gut wenn es vertraglich vereinbart wurde!
Und wechsle den beschädigten Schildhalterträger gegen einen neuen. Wenn das erst die Poplizei bemängeln muß, wird´s teurer. ramses90

OK,
der Vordermann stand da also schon.
Ein normaler Mensch (und zu denen zähle dich jetzt einfach mal) würde nicht so einparken, wie auf dem Bild gezeigt.

Also hat sich entweder dein Auto führerlos auf den Kastenwagen geschoben (Handbremse?) - oder der Kastenwagen ist der, der sich bewegt hat.

Was nicht sein kann:
Eine strukturelle Beschädigung der Anhängerkupplung bei ihm und ein eingedelltes Kennzeichen bei dir.

Da würde mich interessieren, was an der AHK überhaupt defekt sein soll (Lackkratzer?).

Schadenshöhe und Schadenshergang sind mir daher noch vollkommen unbekannt.

„1x Schadensregulierung gut“ ist so zu verstehen:
Real bin ich auf FSK35 (Detailliste: 25+10J=SFK 35) und zahle jetzt 30%.
Nach 1x Schadensregulierung komme ich auf SFK 18 zurück bei 32% Beitragsatz. Also tatsächlich 2% teurerer. 2Jahre später wieder auf 30% zurück, aber ohne Gewähr (es hat da diverse Detaillisten, aber noch nie mit beschäftigt).
,

Ja, das Szenarium hat wirklich Seltenheitswert. Lastzüge z.B. beschleunigen vor dem Auffahren alle auf mindestens 120 km/h.

[quote]@Irma
Bleibt aber immer noch die Anzeige wegen Fahrerflucht!
[/quote]
ja, es wird von Unfallflucht zwar gesprochen, aber ich bin nicht geflüchtet. Mein Auto blieb tagelang zurück, während ich/wir weggingen. Hingegen ist mein Gegner tagsdrauf geflüchtet, ohne mich umgehend oder überhaupt zu unterrichten. Unfallflucht würde doch Absicht vorraussetzen und einen Schaden dazu. Beides gibt nicht zusammenpassend. Möchte doch gerne mal wissen, wie ein Gericht/Richter mich überhaupt verurteilen kann (Haftstrafe, Geldstrafe, Führerscheinverlust?) Hier noch der Text/Polizei:

Ja, genau, weil es sich schließlich um grundsätzlich schlechte Menschen handelt.

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@ C_Punkt Meine Erfahrungen sind zu 70 % schlecht, das hier niederzuschreiben, würde den Rahmen sprengen.

Hauptsache, erst einmal einen verallgemeinernden Spruch rausgehauen. Meine Erfahrungen sind zu 100% nicht nur neutral, sondern positiv. Mag aber auch daran liegen, daß ich in so manche Situation, die Du erlebt hast, vielleicht gar nicht geraten bin.

Vermutlich trifft Hanlons Rasiermesser die Psyche der übergroßen Mehrheit. Ausnahmen gibts natürlich immer.
(„Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“)

Wegen dem Strafverfahren zu Unfallflucht finde ich einen Hinweis zu Strafbefehlsverfahren, zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch einlegen zu können. ABER bereits jetzt kann ich Beschuldigter erklären, mit der Anwendung des Strafbefehlsverfahren durch die Staatsanwaltschaft und das Gericht GAR NICHT einverstanden zu sein, sollte das Verfahren nicht eingestellt werden.

So habe ich also durchaus SELBST schon Einfluß auf die Verfahrenswerkzeuge. Sofern also NICHT eingestellt wird, dann folgt NUR das Gerichtsverfahren. Damit bin ich dann leider mehr einverstanden, weil bei erfolgreichem Prozessausgang, die Staatskasse auch meinen Anwalt, alle nötigen superteuren Gutachter wird zahlen müssen. Der Gegenspieler wird wegen falscher Anschuldigung samt trickreicher Bemühung des Staatsapparates noch angezeigt, auf den dann überhaupt alle Gesamtkosten möglichst abgewälzt werden.

Hat da jemand schon Erfahrung mit abzulehnenden Strafbefehlsverfahren?