Da ich mich gegenüber der Polizei „in einem anhängigen Ermittlungsverfahren“ schriftlich äußern soll, würde ich mich über Fallbewertungen freuen, um den Vorwurf „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort §142 StGB“ besser einschätzen zu können.
Kurz, was war geschehen:
Vor zwei Wochen parkte ich meinen Pkw ganz normal auf dem Seitenstreifen hinter einem Kastenwagen rückwärts ein. 12 Tage später erhielt ich einen Infoanruf von der Polizei, Post zu bekommen, um mich schriftlich äußern zu können. Bereits am Tel sagte ich, es gab nie einen Kontakt mit einem fremden Fahrzeug.
Nun erhielt zum Polizeischreiben beiliegend auch ein Bild (s. nachfolgend), das der angeblich Geschädigte am Folgetag selbst aufgenommen hatte, wo meine Stoßstange direkt an dessen Anhängerkupplung zu sehen ist. Sogleich habe ich nun meine Stoßstange inspiziert und stelle eigentlich keine Beschädigung fest (s.Bild nachfolgend). Nun habe ich meine Auto-Haftpflichtversicherung kontaktiert, der auch bereits ein Schaden samt Gutachten-Anhängerkupplung gemeldet wurde. Ich möge mich nun dazu äußern.
Seit Jahrzehnten unfallfrei kann ich auch sehr gut einparken, ich rangiere beim Rückwärtseinparken auch nicht rum, sondern lasse die Räder für ein späteres Fortkommen gerne auch eingeschlagen). Auch meine Beifahrerin hat lediglich einen normalüblichen Einparkvorgang in Erinnerung.