Fingierte Beschuldigung - unerlaubtes Entfernen vom „Unfallort“

Da meine Versicherung bereits selbst von einem vorliegenden Gutachten spricht (sofern deren Wortlaut so stimmt), ergäbe ein Gegengutachten meinerseits dann 2 Gutachten und ein aufwendig klärendes Gerichtsverfahren käme wohl noch hinzu. Irgendwann in 2022 oder 2023 wäre es vielleicht final geklärt und meine SFK-Rückstufung (mein Schaden) vermutlich unumkehrbar.
Ggf. ein sog. „Kurzgutachten" (€50-100,-) meinerseits, wird meine Versicherung nicht davon abhalten zu zahlen, denn ein ausführliches Gutachten (ca €1000,-) müsste nachfolgen, lediglich um ggf. €1000,-/AHK abzuwehren. Ein aufwendig klärendes Gerichtsverfahren evtl. auch noch und deren „Akte" bliebe ca 2Jahre offen.

klingt „geringfügig“ anders als

:roll_eyes:

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evtl mag der Beitragssatz 30% gleichbleiben, jedoch falle ich in der SFK um 17 stufen runter. Eine Folgeschadensregulierung wäre dann blöd. Wie ich ja nun erlebe, kann jeder X-Beliebige alles fingieren. Also benötige ich wohl mal eine Rechtschutzversicherung für die Zukunft.

Damit ist doch erstmal Alles gut.

Hätte, wäre, wenn …
Wie wahrscheinlich ist das - auch vor dem Hintergrund Deiner langjährigen schadensfreien Zeit? Wegen eines dummen Einzelfalls musst Du doch nicht in Panik geraten.
Nebenbei gefragt: Wie teuer wäre diese bisher nicht abzusehende Folgeschadensregulierung?

Wenn Du damit besser schläfst, ist es Dir zu raten.

Gruss
Jörg Zabel

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@Joerg_Zabel
da hast du natürlich nicht unrecht, mein real finanzieller Schaden läge nahe Null (wg SFK-Rückstufung, ergab meine erst Sichtung).
Außerdem denke ich bereits darüber nach, den Wagen nächstes Jahr abzuschaffen
und mich mit e-Leihautos zu begnügen (cartogo,drivenow, weshare, sixt, starcar…), weil sich insbesondere i3, ID3 gar nicht schlecht fahren und in Gehweite ständig verfügbar sind. Ein teurer Autoneukauf „i3“ entfällt dann. :shushing_face: