Firmen e Auto wird Zuhause geladen

Hallo, ich lade beim Firmen e Auto Zuhause.
Wie ist das mit den entsprechenden Kosten? Kann ich die bei der Steuererklärung einreichen?

Die wallbox erfasst ja jedes kW.

Z.b. im Jahr 2023 - 2000kw x 0,28€

Wenn ja wo muss ich das bei der Steuererklärung angeben die kosten?

Arbeitgeber zahlt da leider nichts.

Bin zwar nicht vom Fach, sollte aber nicht anders als bei Spritkosten sein:

Möglicherweise verstehe ich unter „Firmenwagen“ etwas anderes als du.
Ich verstehe darunter ein Fahrzeug, dessen Kosten vollständig vom Arbeitgeber übernommen werden, das dem Arbeitgeber gehört und das ich ggf. auch selber für provate Zwecke nutzen darf.

Dann hat der AG die Stromkosten zu zahlen - genau wie er beim Verbrenner den Kraftstoff zahlen muss.

Das Finzanzamt hat mit der Stromkostenerstattung nicht viel zu tun - wenn man die vom AG erstatteten Stromkosten denn entweder anhand einer Messeinrichtung belegen kann, oder sich mit einer angemessenen Pauschale begügt.

Du nennst dem AG die abgelesenen Verbrauchswerte (etwa 2000 kWh) und deinen Strompreis (etwa 29 ct/kWh), der AG erstattet dir dann 580€ Auslagen. Diese sind nicht zu versteuern!

Alternativ: Du kannst die Verbräuche nicht genau erfassen und nimmst die Pauschale, zum Beispiel bei einem vollelektrischen Fahrzeug, welches nicht in der Firma geladen werden kann, 70€ im Monat (meines Wissens - @Aprilfisch?). Auch hier gilt: Das ist kein geldwerter Vorteil, sondern nicht zu versteuernder Ersatz deiner Auslagen.

Die mir vollkommen unplausibel erscheinende Variante, dass man dem Arbeitgeber den Strom schenkt (???) und sich einen Teil dieses Geschenks vom Finanzamt zurückholen möchte, halte ich für absurd - aber es mag sein, dass sowas auch irgendwie geht. (Aber warum sollte man?)

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Ja, 70 € bei Vollelektrischen.

Allerdings bleibt das vorgestellte Konstrukt, bei dem die Kosten des Fahrzeugs teilweise vom Arbeitgeber übernommen werden und zu einem relativ geringen Teil vom Arbeitnehmer zu tragen sind, eine ziemlich aufwändige und wenig ertragreiche Variante. Zwar kann man eigene Zuzahlungen - auch für Betriebsstoffe - vom zu versteuernden geldwerten Vorteil der privaten Nutzung abziehen, aber um das zu erreichen, kann man sie nicht irgendwo „eintragen“, sondern man muss sie dem Arbeitgeber nachweisen, der dann den zu versteuernden geldwerten Vorteil entsprechend mindert. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer steht an der entsprechenden Stelle der Lohnsteuerbescheinigung nur ein Wert für alle ESt-pflichtigen Lohnbestandteile, das „Steuerbrutto“, und das wird eben ein bisselchen niedriger, wenn der Arbeitgeber das Spiel mitspielt - ich kannte und kenne nicht wenige, die ohne weiter nachzuschauen genau wissen, was sie eine halbe Stunde eines Angestellten aus dem Rechnungswesen oder von der Personalabteilung kostet, und die werden sich bedanken, wenn einer mit so einer Extrawurst daherkommt.

Die andere Möglichkeit ist die Berechnung der tatsächlichen Kosten des Autos und die Versteuerung der tatsächlich privat gefahrenen Kilometer durch Aufzeichnung aller Kosten - einschließlich der Ladungen eines E-Autos vom privaten Hausanschluss - und Führen eines Fahrtenbuchs.

Schöne Grüße

MM

Warum eigentlich nicht?
Wie ist denn die Nutzung des Firmenwagens geregelt?
Weiß das Finanzamt überhaupt etwas von der privaten Nutzung des Autos?

Manchmal soll es ja vorkommen, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer vollkommen blauäugig an sowas herangehen und es neben einer mündlichen Vereinbarung, dass man das Fahrzeug für die Fahrten vom Wohnort zur Firma nutzen darf, keine Regelungen gibt und man „vergisst“, den daraus resultierenden geldwerten Vorteil zu versteuern. Es wäre dann nicht besonders sinnvoll, mit einer Angabe der Heimladekosten dem Finanzamt zu sagen „Schau mal, ich begehe hier eine Steuerhinterziehung“. Statt dessen sollte man zügig diese Nutzung vertraglich regeln - insbesondere ist der Umfang der zugelassenen, privaten Nutzung festzuhalten.

Für Elektroautos wird nur ein Viertel der Pauschale als geldwerter Vorteil eingesetzt, der für Verbrenner zu bezahlen wäre.