Möglicherweise verstehe ich unter „Firmenwagen“ etwas anderes als du.
Ich verstehe darunter ein Fahrzeug, dessen Kosten vollständig vom Arbeitgeber übernommen werden, das dem Arbeitgeber gehört und das ich ggf. auch selber für provate Zwecke nutzen darf.
Dann hat der AG die Stromkosten zu zahlen - genau wie er beim Verbrenner den Kraftstoff zahlen muss.
Das Finzanzamt hat mit der Stromkostenerstattung nicht viel zu tun - wenn man die vom AG erstatteten Stromkosten denn entweder anhand einer Messeinrichtung belegen kann, oder sich mit einer angemessenen Pauschale begügt.
Du nennst dem AG die abgelesenen Verbrauchswerte (etwa 2000 kWh) und deinen Strompreis (etwa 29 ct/kWh), der AG erstattet dir dann 580€ Auslagen. Diese sind nicht zu versteuern!
Alternativ: Du kannst die Verbräuche nicht genau erfassen und nimmst die Pauschale, zum Beispiel bei einem vollelektrischen Fahrzeug, welches nicht in der Firma geladen werden kann, 70€ im Monat (meines Wissens - @Aprilfisch?). Auch hier gilt: Das ist kein geldwerter Vorteil, sondern nicht zu versteuernder Ersatz deiner Auslagen.
Die mir vollkommen unplausibel erscheinende Variante, dass man dem Arbeitgeber den Strom schenkt (???) und sich einen Teil dieses Geschenks vom Finanzamt zurückholen möchte, halte ich für absurd - aber es mag sein, dass sowas auch irgendwie geht. (Aber warum sollte man?)