Firmen für Balkonzubau in Wien

Liebe Community,

ich wohne in einem Altbau (Gründerzeithaus) in Wien und möchte einen Balkon anstelle der vor kurzem von der Hausinhabung abgerissenen Pawlatsche anbringen lassen. Ich habe versucht, bei der Firma easybalkon Beratung dazu zu erhalten, bin aber von dieser Firma enttäuscht: nach einem langwierigen Mailverkehr erhielt ich zwar keinerlei Beratung, dafür einen detaillierten Kostenvoranschlag, der wesentlich höhere Kosten beinhaltet als erwartet. Der Kostenvoranschlag mag schon in Ordnung sein, aber ich weiß halt weiterhin nicht, was es für Alternativen gibt, ob es günstigere Varianten gibt, etc.

Daher möchte ich noch andere Firmen kontaktieren. Dazu meine Bitte: könnt ihr mir Firmen empfehlen, die solche Balkonzubauten bei Altbauten in Wien durchführen und auch zugehörige Beratung anbieten?

Vielen Dank gleich mal und liebe Grüße,

Christian

hallo Christian !

Es ist immer nett zu lesen, was es in Österreich für nette Bezeichnungen und Begriffe gibt !

Wäre denn der Gang zu einer „Balkonfirma“ überhaupt der richtige 1. Schritt bei deinem Vorhaben ?

Darfst Du das, brauchst Du ein Baugenehmigung (sicher ja !) ist das statisch möglich ? Sind noch Konsolen vom alten Laubengang übrig ? Muss man Stützen bis zum Boden anbringen bzw. ginge das wegen den Unterliegern auch ?

Mache es so, frage einen Architekten, bitte um Ortsbesichtigung oder gehe mit Bauzeichnung und Fotos deines Hauses zu ihm. Er wird dir Vorschläge machen was man kostenmäßig wie machen könnte.
Und Kontakt zu Firmen ( im Grunde kann das sicherlich jeder Stahlbaubetrieb machen, aber du hast recht, es gibt auf Balkone spezialisierte Firmen aus dem Bereich Stahlbau).

MfG
duck313

Ich nehm jertzt mal an, dass das im klassischen Hochdeutsch der Besitzer des Hauses ist und dass Du der Mieter bist?
Wenn ja, darfst Du das überhaupt seitens des Hauseigentümers?
Mal abgesehen von den Baugesetzen wird es bei Euch nicht viel anders sein als bei uns in D, dass derartige massive Eingiffe sowohl in die Bausubstanz wie in das Eigentumsrecht, nur mit der ausdrücklichen und zum Schutz des Mieters auch schriftlichen Zustimmung des Eigentümers erfolgen darf und sollte. ramses90

Hi duck313,

vielen Dank für deine rasche Antwort! @Balkonfirma: ich bin halt davon ausgegangen, dass ich bei einer darauf spezialisierten Firma auch entsprechende Beratung bekomme. Statisches Gutachten ist zum alten Balkon vorhanden, Genehmigungen müssen eingeholt werden. Heute hat die Firma, die ich diesbezüglich kontaktiert habe, angerufen. Meine Unzufriedenheit mit dieser Firma war wohl ein Missverständnis, das laut eigener Aussage im vorweihnachtlichen Stress Firma entstanden ist. Sie bieten mir sehr wohl Beratung an und sehen den ersten Kostenvoranschlag als Gesprächsbasis, was für mich natürlich ok ist.

Aber vielen Dank noch für den Tipp mit Architekten und Stahlbaubetrieben! Ich werde auch mal in diese Richtung recherchieren und eine zweite Meinung zum Vorhaben einholen. Ich bin leider technisch nicht versiert, aber Fotos und Pläne sind vorhanden.

Nochmals danke und viele Grüße aus Wien,
Christian

1 Like

Hi ramses90,

vielen Dank für deine Hinweise - ja genau, es gibt eine Hausbesitzerin und ich bin in meiner Wohnung seit mehr als 17 Jahren sog. „Hauptmieter“ (unberfristetes und weitgehend unkündbares Mietverhältnis). Die Wohnung hatte bis vor kurzem auch einen Balkon mit einer Terrassentüre als Zugang, der im Zuge von Sanierungsarbeiten auf Basis eines statischen Gutachtens abgerissen wurde. Die Hausbesitzerin streitet jetzt ab, dass es mein Balkon gewesen ist… Na ja, sie hofft halt einfach, dass ich aufgebe, laut Auskunft von kontaktierten Juristinnen und Juristen stehen meine Chancen ausgezeichnet, einen neuen Balkon zu bekommen.

Die Hausbesitzerin würde sich natürlich sehr freuen, wenn ich ihr einfach einen Balkon hinbaue, das würde ja den Wert der Wohnung enorm steigern. Wer das alles am Ende zahlt, ist noch zu klären, ich habe leider zu dieser Sache den Gerichtsweg einschlagen müssen. Ich habe keine Ahnung, wie lange das alles dauern wird und wollte herausfinden, ob ich die Kosten nicht vorerst selbst übernehmen und sie mir dann auf dem Gerichtsweg zurückholen kann. Das kann ich mir aber scheinbar leider nicht leisten, aber ich bleibe dran und werde noch andere Firmen kontaktieren, so wie es duck313 vorgeschlagen hat.

Auch dir nochmals vielen Dank für deine rasche Antwort!
Viele Grüße,
Christian