Firmenautos mit GPS ausgestattet

Hallo alle zusammen,

Mein Chef hat alle Firmenautos mit GPS-System ausstatten lassen.
Zum Einstellungsgespräch sagte er lapidar: Bitte nicht privat nutzen. Ich sagte ich habe kein eigenes Auto und bat ihn doch wenigstens am WE mal im Umkreis unterwegs sein zu dürfen.
Da sagte er gut, „so lange sie nicht in Magdeburg geblitzt werden“ (ca. 80-90km von mir).
Nachdem ich im Januar die Arbeit aufgenommen hatte, bekam ich einen Anruf von einem Kollegen der mich in das Büro bat und ich solle mein Fahrtenbuch mitbringen. Als ich ins Büro kam sah ich einen Zettel mit Datum, ORT und Zeit einer Autobewegung. Da ich zu diesem Zeitpunkt noch nichts von den GPS-Systemen wußte (das hatte er mir im Einstellungsgespräch nicht gesagt) warf ich meinem Kollegen einen Datenschutzrechtlichen Verstoß gegen meine Privatsphäre vor. Ich sagte ihm er solle diesen Zettel sofort vernichten. Dann kam der Juniorchef und übergab mir die Information über das GPS System und ließ mich diese unterschreiben. In einem weiteren Gespräch einigte ich mich mit Ihm auf das Gleiche Vorgehen wie zur Einstellung mit dem Senior.

Nun meine Frage: Wenn ein Firmeninhaber seine Autos mit GPS ausstattet, ist er
dann verpflichtet den Arbeitnehmer darüber zu informieren?
Wenn der Chef solche Daten dann erhebt, darf er einen Kollegen mit der
Prüfung und Erledigung beauftragen?

Vielen Dank für die Hilfe

Ja.

Ja. Allerdings hat der sich dann auch an die Gesetze zum Datenschutz zu halten.

Noch ein Tipp:

Hier sollte der Vertrag dringend nachgebessert werden. Solch unklare Formulierungen führen aus meiner Erfahrung regelmäßig zu Problemen. Statt dessen sollte klar geregelt sein, ob und wenn ja wie viel private Nutzung des Dienst-Autos gestattet ist. Und welche Konsequenzen sich aus einer Nutzung ergeben, die das Erlaubte übersteigen.

Auch hier sollte exakt erklärt werden, welche Daten erfasst werden und ob der Umfang der Erfassung für die Ausübung der Tätigkeit von Nutzen ist.

1.) Es gibt Systeme, die dienen nur der Fahrtenbuch-Funktion und erfassen Startort, Zielort und gefahrene Kilometer zwischen beiden Orten. Mehr Daten stehen auch nicht in einem Fahrtenbuch, das von Hand geführt wird. Es entfällt lediglich die Möglichkeit, die Orte zu fälschen und die Zahl der Orte zu unterschlagen. (Achtung! Vorurteile werden breit getreten: der männliche AN kann also nicht mehr ganz so einfach unkontrolliert einen Abstecher zum Bordell machen.)

2.) Es gibt Systeme, bei denen kann man aktiv den derzeitigen Standort abfragen - wichtig zum Wiederfinden des Fahrzeugs nach einem Diebstahl. Wenn man nicht aktiv wird, fallen keine Daten an.

3.) Es gibt Systeme, bei denen das Fahrzeug regelmäßig seine Daten übermittelt. Es ist eine Erfassung der gefahrenen Route, der Geschwindigkeit der Haltepunkte und ähnliches möglich. Diese Erfassung stellt den größten Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des AN dar und sollte nur verwendet werden, wenn es zur Erfüllung der Arbeit wirklich nötig ist. Mir ist zum Beispiel eine große Brause-Firma bekannt, deren Service-Fahrzeuge so ausgestattet sind. Genutzt wird das System vor allem zur Koordinierung der Fahrzeuge und dem Verteilen der Aufträge an die AN. So will man sicher stellen, dass die AN möglichst schnell beim Kunden sind und dabei so kurze Fahrstrecken wie möglich zurück legen.

Grüße

Hallo,

die gesetzliche Grundlage von Pierres Antwort ist:
http://www.arbeitnehmerdatenschutz.de/Gesetz/32g-BDSG-Ortungssysteme.html

Und auch ich rate dringend dazu, die Nutzung des Wagens für Privatzwecke eindeutig (d. h. schriftlich) zu regeln. Fehlt eine derartige Regelung, stellt die Privatnutzung für den AN ein latentes, ständiges arbeits- und haftungsrechtliches Risiko dar.
Ohne Regelung sollte daher der AN unbedingt auf die Privatnutzung verzichten.

&Tschüß
Wolfgang