Hallo,
Ein AG nimmt seinem AN nach 6wöchiger Krankheit und dem Wechsel in das Krankengeld den privat genutzten Firmenwagen (GWV, Pauschale) wieder ab. Die Lohnfortzahlung endete am Samstag, Dienstag drauf die Ankündigung für die Abholung am Mittwoch. Hübsch verpackt mit der Info, dass die überfälligen Tage berechnet werden.
Meine Frage:
Ist diese Nachberechnung rechtens?
Wie verhält es sich, wenn aber vom wegen Krankengeld gekürzten Monatslohn die vollen Beträge für das Auto abgezogen wurden und das Auto vor Monatsende abgeholt würde? Quasivolle gekürztes Gehalt und Fahrzeugnutzung bei voller Berechnung? Zulässig?
Danke + Gruß,
Sonja