Firmenfahrzeug bei Krankengeld einziehen?

Hallo,
Ein AG nimmt seinem AN nach 6wöchiger Krankheit und dem Wechsel in das Krankengeld den privat genutzten Firmenwagen (GWV, Pauschale) wieder ab. Die Lohnfortzahlung endete am Samstag, Dienstag drauf die Ankündigung für die Abholung am Mittwoch. Hübsch verpackt mit der Info, dass die überfälligen Tage berechnet werden.
Meine Frage:
Ist diese Nachberechnung rechtens?
Wie verhält es sich, wenn aber vom wegen Krankengeld gekürzten Monatslohn die vollen Beträge für das Auto abgezogen wurden und das Auto vor Monatsende abgeholt würde? Quasivolle gekürztes Gehalt und Fahrzeugnutzung bei voller Berechnung? Zulässig?

Danke + Gruß,
Sonja

Servus,

kommt darauf an, was betreffend die Überlassung des Dienstwagens vereinbart war.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

für die Rückgabe des Firmenwagens gelten die Regelungen im Arbeitsvertrag, ggf. in der Betriebsvereinbarung bzw. ggf. im Tarifvertrag.

Der Arbeitgeber hat nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für tatsächlich geleistetes Entgelt inkl. Sachbezüge (z.B. Firmenwagen) zu leisten.

Die Krankenkasse darf vom Krankengeld nur Leistungen kürzen, die der Arbeitgeber nach den 6 Wochen noch tatsächlich erbracht hat. Falls die Krankenkasse mehr oder länger gekürzt hat, die Krankenkasse entsprechend informieren (z.B. auch mit Kopie des Arbeitgeberschreibens). Die Krankenkasse hat immer pro Kalendertag das Krankengeld auszurechnen.

Gruß
RHW

Hi,
vielen Dank für Eure Antworten!

Grüße,
Sonja

Hallo Sonja,

abgesehen vom arbeitsrechtlichen Teil wird der Firmenwagen immer zu vollen Monaten versteuert. Es ist keine Anrechnung für Urlaub, Krankheit oder sonstige Fehlzeiten vorgesehen. Selbst wenn das Fahrzeug nur an einem Tag im Monat genutzt wird, muss der volle Monat angesetzt werden.
Wenn der Wagen bis Dienstag genutzt wurde und das nicht zufällig Monatsende war, dann ist der volle neue Monat fällig.

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