Hallo,
ich weiß nicht ob ich im richtigen Brett bin mit meinem fiktiven Fall…
AN hat einen Firmenwagen mit Privatnutzung und 1% Versteuerung. Nach 6 Wochen andauernder Krankheit hat er keinen Anspruch mehr auf das Fahrzeug da es ja Bestandteil seines Gehalts ist, welches der AG aber nach 6 Wochen nicht mehr bezahlt. Er bezieht jetzt Krankengeld.
Der AG wollte das Fahrzeug am 43. Tag der AU mit einem Kollegen abholen, hat dies aber aus Zeitgründen nicht geschafft und vom AN das Angebot angenommen, dass das Fahrzeug einfach am Wohnort des AN abgestellt wird und ein Foto mit dem aktuellen KM-Stand übermittelt wird.
Wenn die AU nun länger dauern würde (mehrere Monate, inclusive Jahreszeitenwechsel), wie sieht die „Pflegepflicht“ des AN aus? Er darf das Fahrzeug ja nicht bewegen - bedeutet, es stünde monatelang auf der Stelle, wäre Witterung, im Herbst Laubbefall, evtl. Tierfäkalien ausgesetzt, die Batterie wird nicht aufgeladen, die WInterreifen nicht aufgezogen…
Könnte der AG dem AN bei Inbetriebnahme des KFZ dann zur Verantwortung ziehen, wenn der Lack evtl. Schäden davongetragen hat, die Bereifung nicht zulässig ist, der Pannendienst zur Starthilfe geholt werden muss?
Danke + Grüße,
Sonja