Firmenfahrzeugpflege

Hallo,
ich weiß nicht ob ich im richtigen Brett bin mit meinem fiktiven Fall…
AN hat einen Firmenwagen mit Privatnutzung und 1% Versteuerung. Nach 6 Wochen andauernder Krankheit hat er keinen Anspruch mehr auf das Fahrzeug da es ja Bestandteil seines Gehalts ist, welches der AG aber nach 6 Wochen nicht mehr bezahlt. Er bezieht jetzt Krankengeld.
Der AG wollte das Fahrzeug am 43. Tag der AU mit einem Kollegen abholen, hat dies aber aus Zeitgründen nicht geschafft und vom AN das Angebot angenommen, dass das Fahrzeug einfach am Wohnort des AN abgestellt wird und ein Foto mit dem aktuellen KM-Stand übermittelt wird.
Wenn die AU nun länger dauern würde (mehrere Monate, inclusive Jahreszeitenwechsel), wie sieht die „Pflegepflicht“ des AN aus? Er darf das Fahrzeug ja nicht bewegen - bedeutet, es stünde monatelang auf der Stelle, wäre Witterung, im Herbst Laubbefall, evtl. Tierfäkalien ausgesetzt, die Batterie wird nicht aufgeladen, die WInterreifen nicht aufgezogen…
Könnte der AG dem AN bei Inbetriebnahme des KFZ dann zur Verantwortung ziehen, wenn der Lack evtl. Schäden davongetragen hat, die Bereifung nicht zulässig ist, der Pannendienst zur Starthilfe geholt werden muss?

Danke + Grüße,
Sonja

Hallo!

Rein rechtlich würde ich ja sagen (meine Meinung!), der AG hat zu verschulden, daß das Fahrzeug nicht abgeholt wurde, und dadurch, daß der AN den Kilometerstand mitteilt, beweist er nur, daß er das Fahrzeug nicht nutzt. Er darf sich ja noch nicht mal drum kümmern. Der AG könnte das Fahrzeug aber jederzeit abholen. Tut er das nicht, ist es sein Problem.

Nebenbei, für Winterreifen besteht keine generelle Pflicht, man muß sie nur bei Fahrten durch Eis und Schnee drauf haben. Und Lack leidet zwar, aber nicht so, daß da nach einem Winter die großen Schäden auftauchen. Auch eine Batterie sollte ein paar Monate Stillstand überlegen, Firmenwagen sind ja häufig eher jung.

Das wird echt abgeholt? Hammer AG … habe ich bzw. wir ja Glück … :wink: