Firmengründung Rechtsform

Bei einer Firmengründung sehr zur Auswahl ob
es eine Einzelfirma oder eine e.K. sein soll.

Gibt es dabei rechtliche oder steuerliche
Unterschiede.

Heinz-Dieter

Hallo!
Als „Einzelfirma“ (also Firma mit einem Inhaber) würde eine GmbH, Ltd oder SE gehen, ansonsten wirst Du automatisch zum e.k.
Steuerlich macht es auf jeden Fall Unterschiede. Geh mal zur örtlichen IHK und lass Dich beraten.

VG
Christoph

Hallo H.D.,bei einzelfirma haftest Du mit ges.Privatvermögen,bei gmbH mit den Einlagen,wenn einen Krediterweiterung ,dann auch Privat als Ges.Geschäftsführer

Hallo,

wenn Sie keine juristische Person wählen GmbH, AG etc. oder Personengesellschaft KG, OHG, GbR, sind Sie Einzelunternehmer, der Einzelunternehmer kann sich ins Handelsregister eintragen und führt dann den Zusatz e.K./e.Kfr.e.Kfm., für den Istkaufmann (Gewerbe etc) ist die Eintragung deklaratorisch (womit die Tätigkeit nochmals festgestellt/klargestellt wird). Der Unterschied, die Haftung beginnt mit Eintragung, nicht mit Tätigkeit. Steuerlich werden beide gleich behandelt. Bei einem Kannkaufmann, also bei Unternehmen die nicht nach § 1 Abs.2 HGB bereits ein Handelsgewerbe sind, wirkt die Eintragung konstitutiv, sprich dann rechtsbegründend, womit dann die gewerbliche Unternehmereigenschaft bestätigt wird.

Die Einzelfirma erreichen Sie einfach mit der Gewerbeanmeldung, was im Regelfall ausreicht, alle weiteren Eintragungen kosten dann Geld für Eintragung etc. und sind ggfl. nicht notwendig, da der e.K. wie der Einzelunternehmer voll haftet und bis auf den „Vertrauensgewinn“ kaum Vorteile bietet.

Grüße

Al

Lieber Heinz-Dieter,
eine e.K. kenne ich nicht, was soll das sein?
Grundsaetzlich machen die verschiedenen Rechtsformen keine steuerlichen Unterschiede, einige (z.B. Kapitalgesellschaften) bedingen aber ganz andere Veroeffentlichungs- Registrierungs- und Buchhaltungsverpflichtungen, u.a. die Bilanzierung.

Gruss
Bernhard