Frage: Lassen sich die Kosten des neuen Handys (Anschaffungspreis) absetzen über G/V bei Barzahlung / Ratenzahlung im Kleingewerbe?
Grüße
Frage: Lassen sich die Kosten des neuen Handys (Anschaffungspreis) absetzen über G/V bei Barzahlung / Ratenzahlung im Kleingewerbe?
Grüße
Ja wenn sie ausschließlich für dieses Gewerbe benutzt werden. Sonst anteilmässig. (wie bei Auto usw.)
Hallo Michael, wie kann ich mir das anteilige vorstellen?
Servus,
das Anteilige bedeutet, dass bei z.B. 76 Prozent Nutzung für das Gewerbe eben 76 Prozent der Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.
Das ist aber trivial - ich vermute, Du meinst irgendwas anderes und hast Mühe mit der Formulierung Deiner Frage. Also: Was genau möchtest Du wissen?
Schöne Grüße
MM