Firmenkreditkarte

Hallo zusammen,

da ich von meiner Firma eine kostenlose Kreditkarte bekomme bin ich jetzt verwundert warum in dem Antrag die Schufa mit drin steht. Es steht allerdings nur drin das die Daten gespeichert werden ich kann nichts finden dass auch eine Bonitätsprüfung durchgeführt wird. Kann mir da jemand was genaueres dazu sagen. Ich würde gerne wissen ob jemand hiermit schon Erfahrungen gemacht hat. Die Kreditkarte ist von Airplus.

Danke Gruß

Robert

Abend,

geht die Karte zu lasten deines Kontos oder zu lasten eines
Firmenkontos?

Stefan

Sie würde zu lasten meines Kontos gehen und ich könnte Sie auch privat nutzen.

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Abend,

geht die Karte zu lasten deines Kontos oder zu lasten eines
Firmenkontos?

Sie würde zu lasten meines Kontos gehen und ich könnte Sie
auch privat nutzen.

Also keine Firmenkarte sondern ein private Karte wo vorne die Firma
als Reklame drauf steht. Immer wieder gerne versucht aber eigentlich
nur eine einzige Unverschämtheit.

Und natürlich wollen die deine Schufa Auskunft, du haftest ja auch
für die Karte.

Mein Tip: Lehne dankend ab und frage sie mal ob sie noch ganz richtig
sind.

Gruß
Stefan

Guten morgen,

Also keine Firmenkarte sondern ein private Karte wo vorne die
Firma
als Reklame drauf steht. Immer wieder gerne versucht aber
eigentlich
nur eine einzige Unverschämtheit.

nein, eigentlich nicht. Wenn man bspw. die AE corporate card heranzieht, hat das Ding durchaus Vorteile. Umsätze werden erst nach zwei Monaten eingezogen, so daß die Bande, die die Reisekostenabrechnungen macht, genügend Zeit hat, mir den eingereichten Betrag zu überweisen. Daraus ergibt sich in der Regel ein Zinsvorteil.

Der Arbeitgeber hat den Vorteil, daß er die Umsätze besser überwachen kann, um dann bspw. mit Hotelketten, Fluggesellschaften usw. Rabatte oder andere Vergünstigungen zu vereinbaren.

Das Unternehmenslogo ist übrigens nicht auf dieser Karte, lediglich die Firma steht unten links.

Gruß
Christian

Morgen,

nein, eigentlich nicht. Wenn man bspw. die AE corporate card
heranzieht, hat das Ding durchaus Vorteile.

Nur überwiegen die Nachteile ganz erheblich.

Umsätze werden erst nach zwei Monaten eingezogen,

Dafür verliere ich alle vergünstigungen (vieleicht Punkte, oder
Versicherungen oder oder oder) die ich mit meiner privaten Karte
hätte wenn ich Umsatz mache.

so daß die Bande, die die Reisekostenabrechnungen macht, genügend
Zeit hat, mir den eingereichten Betrag zu überweisen. Daraus ergibt
sich in der Regel ein Zinsvorteil.

Sollte die Abteilung mit den Reisekosten derart lahm sein, dann
hole ich mir einen Vorschuß. Außerdem habe ich 6 Wochen und muß
dann auch nur 10% monatlich zahlen, also eher eine Luftblase.

Der Arbeitgeber hat den Vorteil, daß er die Umsätze besser
überwachen kann,

Klar die privaten Umsätze sieht er dann meistens auch.

um dann bspw. mit Hotelketten,
Fluggesellschaften usw. Rabatte oder andere Vergünstigungen zu
vereinbaren.

Das kann und hab ich auch ohne eine solche Kreditkarte, gar kein
Problem.

Das Unternehmenslogo ist übrigens nicht auf dieser Karte,
lediglich die Firma steht unten links.

Sagte ich doch, Reklame für die Firma.

Eine Kreditkarte Firmenkarte zu nennen die von meinem Konto abgeht,
für die ich hafte, alle Vorteile sich der AG einsteckt und
ich dazu noch Vorteile meiner wirklichen privaten Karte verliere
weil ich keine Umsätze mache ist doch nur als Witz zu betrachten.

Das Banken sowas toll finden ist auch klar, irgendwie wollen sie halt
Geld verdienen und es gibt genug „blöde“ die ganz stolz ihre neue
Firmenkarte zeigen.

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

nein, eigentlich nicht. Wenn man bspw. die AE corporate card
heranzieht, hat das Ding durchaus Vorteile.

Nur überwiegen die Nachteile ganz erheblich.

Umsätze werden erst nach zwei Monaten eingezogen,

Dafür verliere ich alle vergünstigungen (vieleicht Punkte,
oder
Versicherungen oder oder oder) die ich mit meiner privaten
Karte
hätte wenn ich Umsatz mache.

naja, alle Vergünstigungen, die ich aus der Verwendung von privaten Kredit- oder Rabattkarten mit dienstlichen Umsätzen mache, stehen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts sowieso dem Arbeitgeber zu.

so daß die Bande, die die Reisekostenabrechnungen macht, genügend
Zeit hat, mir den eingereichten Betrag zu überweisen. Daraus ergibt
sich in der Regel ein Zinsvorteil.

Sollte die Abteilung mit den Reisekosten derart lahm sein,
dann
hole ich mir einen Vorschuß. Außerdem habe ich 6 Wochen und
muß
dann auch nur 10% monatlich zahlen, also eher eine Luftblase.

Vorschuß??? Wenn ich damit ankomme, fallen die ins Koma.

Der Arbeitgeber hat den Vorteil, daß er die Umsätze besser
überwachen kann,

Klar die privaten Umsätze sieht er dann meistens auch.

Private Umsätze sind nicht erlaubt.

um dann bspw. mit Hotelketten,
Fluggesellschaften usw. Rabatte oder andere Vergünstigungen zu
vereinbaren.

Das kann und hab ich auch ohne eine solche Kreditkarte, gar
kein
Problem.

Naja, es geht ja darum, daß Umsätze mit dem gleichen Zahlungsempfänger automatisch erfaßt werden und nicht per Hand zusammengebastelt werden müssen.

Das Unternehmenslogo ist übrigens nicht auf dieser Karte,
lediglich die Firma steht unten links.

Sagte ich doch, Reklame für die Firma.

Wieso denn Werbung? Im Hotel an der Rezeption? Die Leute wissen auch ohne Karte, bei wem man arbeitet, weil die Buchung und die Rechnung auf die Firma lauten. Und ob sich ein Kellner davon beeindrucken läßt und deswegen hier gleich ein Konto eröffnet, wage ich zu bezweifeln.

Eine Kreditkarte Firmenkarte zu nennen die von meinem Konto
abgeht,
für die ich hafte, alle Vorteile sich der AG einsteckt und
ich dazu noch Vorteile meiner wirklichen privaten Karte
verliere
weil ich keine Umsätze mache ist doch nur als Witz zu
betrachten.

Ich habe keine Nachteile davon (s.o.: Vergünstigungen stehen ohnehin dem Arbeitgeber zu) und mein Arbeitgeber davon Vorteile hat, solls mir egal sein.

Das Banken sowas toll finden ist auch klar, irgendwie wollen
sie halt
Geld verdienen

Den Teil verstehe ich jetzt irgendwie nicht.

und es gibt genug „blöde“ die ganz stolz ihre
neue
Firmenkarte zeigen.

Naja, meine liegt seit gut zwei Jahren unbenutzt im Schrank.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

wenn die Karte so toll ist, der AG Vorteile hat und der AN keine
Nachteile, warum geht sie dann nicht zu lasten eines AG Kontos?

Beschränkt für rein dienstliche Zwecke wäre das doch eine faire
Regelung aber sowas wird gar nicht angeboten.

Gruß
Stefan

Hallo nochmal,

wenn die Karte so toll ist, der AG Vorteile hat und der AN
keine
Nachteile, warum geht sie dann nicht zu lasten eines AG
Kontos?

weil der Arbeitgeber in diesem Fall eine Vollmacht erteilen müßte und jede Art von Mißbrauch an ihm hängen bliebe.

Ich habe übrigens noch mal recherchiert: Es gibt ein Rundschreiben es BMF aus dem Jahre 1998, in dem empfohlen wird, daß die AG mit den Kreditkartengesellschaften Rahmenverträge abschließen (was im Zusammenhang mit dem Eindruck der Firma auf der KK steht), damit der AN keine steuerlichen Nachteile hat.

Gruß
Christian

Hi,

es kann Dich doch keiner zwingen, alle privaten Umsätze über die Firmenkarte laufen zu lassen !

Ich persönlich würde es trennen:

  • eine private Karte (ist bei den Banken oft schon im Paket enthalten) für die privaten Umsätze. Wenn da ein Bonussystem angeschlossen ist (z.B. Meilen), dann kannst Du die ja auch ohne Probleme einsacken.

  • die Airplus-Karte für die Umsätze, die sowieso die Firma bezahlt (Reisekosten, Einladung von Geschäftsfreunden u.v.m). Da hast Du nicht das Problem, dass Du Dich „durchleuchtet“ fühlst und man kann die Kosten viel besser auseinanderrechnen. Falls es irgendwelche Prämierungen für die Umsätze gibt, stehen die, wie schon ein Vorredner gesagt hat, ja auch dem Arbeitgeber zu.

Ich kenn es auch nur so, dass die Umsätze der Firmenkarten dem Mitarbeiter belastet werden, der muss die Umsätze dann abrechnen, Belege einreichen und bekommt das Geld zurück.

Gruss Hans-Jürgen
***

Mahlzeit!

wenn die Karte so toll ist, der AG Vorteile hat und der AN
keine
Nachteile, warum geht sie dann nicht zu lasten eines AG
Kontos?

weil der Arbeitgeber in diesem Fall eine Vollmacht erteilen
müßte und jede Art von Mißbrauch an ihm hängen bliebe.

Aha und deshalb ziehen wir erstmal die Kohle beim AN ein, soll der
sich darum kümmern.

Sollte der AG allerdings seinem Mitarbeiter derart mißtrauen, das er
Diebstahl oder mögliche Veruntreunung vermutet, dann hat er ein
ganz anderes Problem.

Außerdem könnte man, wenn man wollte, dies einfach auf ein Maxima
pro Transaktion beschränken oder pro Woche oder pro Monat oder was
auch immer, so das es für den AG kein wirkliches Risiko darstellt.

Bis jetzt konnte ich noch keinen Grund feststellen warum ich dem AG
(oder was immer er als KK-Gesellschaft ausgewählt hat) eine
Einzugsermächtigung auf mein Konto zu geben. Soll der
KK-Geber doch eine Rechnung schreiben die ich direkt (unbezahlt) an
den AG weitergeben kann.
Übrigens meine KK-Gesellschaft hat keine Einzugsermächtigung und
schreibt mir lieb am Ende des Monats eine Rechnung.

damit der AN keine steuerlichen Nachteile hat.

Die da sein könnten?

Gruß
Stefan

Mahlzeit!

Ich kenn es auch nur so, dass die Umsätze der Firmenkarten dem
Mitarbeiter belastet werden, der muss die Umsätze dann
abrechnen, Belege einreichen und bekommt das Geld zurück.

Ich kenne es auch nur so aber das heißt doch nicht das es trotzdem
Unsinn ist. AG und KK-Gesellschaft sind sich einig und verdienen
beide Geld (oder sparen) und AN gewährt Zugriff auf sein Konto
und eine Schufa Auskunft an den AG. Ja auch an den AG, der AN
bekommt nämlich keine Karte bei negativer Schufa Auskunft und das
bekommt der AG mit.

Warum schickt die KK-Geselllschaft nicht einfach eine Rechnung, der
Mitarbeiter reicht seine Quittungen ein und der AG bezahlt.
Man hat mir ja gerade erklärt es wären 2 Monate Zeit da sollte man
dies schaffen.

Gruß
Stefan

Hallo nochmal,

Nachteile, warum geht sie dann nicht zu lasten eines AG
Kontos?

weil der Arbeitgeber in diesem Fall eine Vollmacht erteilen
müßte und jede Art von Mißbrauch an ihm hängen bliebe.

Aha und deshalb ziehen wir erstmal die Kohle beim AN ein, soll
der
sich darum kümmern.
Sollte der AG allerdings seinem Mitarbeiter derart mißtrauen,
das er
Diebstahl oder mögliche Veruntreunung vermutet, dann hat er
ein
ganz anderes Problem.

naja, das ist die eine Sache. Es geht eigentlich mehr darum, daß es Vorgaben gibt, welche Reisekosten abgerechnet werden können, wie die Rechnungen aussehen müssen usw. Wenn der Mitarbeiter sich nicht daran hält: Pech! Außerdem müßte der Arbeitgeber den Belegen hinterherrennen, die für die steuerliche Absetzbarkeit ja nicht ganz unwichtig sind. Läuft die KK auf ihn, wird der Mitarbeiter schon fein darauf achten, daß alles seine Ordnung hat, weil es sonst die Erstattung nicht oder nur später/in kleinerem Ausmaß gibt.

Bis jetzt konnte ich noch keinen Grund feststellen warum ich
dem AG
(oder was immer er als KK-Gesellschaft ausgewählt hat) eine
Einzugsermächtigung auf mein Konto zu geben. Soll der
KK-Geber doch eine Rechnung schreiben die ich direkt
(unbezahlt) an
den AG weitergeben kann.
Übrigens meine KK-Gesellschaft hat keine Einzugsermächtigung
und
schreibt mir lieb am Ende des Monats eine Rechnung.

Wir sprachen doch nur über die Karte an sich und nicht darüber, wie der Rechnungsbetrag transferiert wird.

damit der AN keine steuerlichen Nachteile hat.

Die da sein könnten?

Sachbezüge versteuern macht keine Freude.

Gruß
Christian

Abend Christian,

ich bekehre dich noch. :smile:

Läuft
die KK auf ihn, wird der Mitarbeiter schon fein darauf achten,
daß alles seine Ordnung hat, weil es sonst die Erstattung
nicht oder nur später/in kleinerem Ausmaß gibt.

Genau das meinte ich und dann bedarf es auch keiner pseudo Firmenkarte
sondern er nimmt einfach seine Eigene!

Wir sprachen doch nur über die Karte an sich und nicht
darüber, wie der Rechnungsbetrag transferiert wird.

Komm nu erzähl nicht das geht per Rechnung!
Außerdem sprachen wir davon „zu lasten des AN Kontos“!
Wieviel KK-Geber kennst du die auf Rechnung arbeiten?
Deine erwähnte „AE corporate card“ macht das?

damit der AN keine steuerlichen Nachteile hat.

Die da sein könnten?

Sachbezüge versteuern macht keine Freude.

Wenn ich mit meiner Karte Reisekosten bezahle, den Firmenwagen tanke,
Geschäftspartner bewirte, etc wo gibt es da Sachbezüge die zu
versteuern wären?

Ist es nicht eher so, das diese pseudo Firmenkarte als Sachbezug
gewertet werden kann da sie kostenfrei gestellt wird?
Schon wieder ein Grund die Finger davon zu lassen.

Gruß
Stefan

Guten abend,

Läuft
die KK auf ihn, wird der Mitarbeiter schon fein darauf achten,
daß alles seine Ordnung hat, weil es sonst die Erstattung
nicht oder nur später/in kleinerem Ausmaß gibt.

Genau das meinte ich und dann bedarf es auch keiner pseudo
Firmenkarte
sondern er nimmt einfach seine Eigene!

da sehe ich weder einen Vorteil noch einen Nachteil für den AN, jedoch die genannten Vorteile für den AG.

Wir sprachen doch nur über die Karte an sich und nicht
darüber, wie der Rechnungsbetrag transferiert wird.

Komm nu erzähl nicht das geht per Rechnung!
Außerdem sprachen wir davon „zu lasten des AN Kontos“!
Wieviel KK-Geber kennst du die auf Rechnung arbeiten?
Deine erwähnte „AE corporate card“ macht das?

Keine Ahnung, ich habe sie noch nicht benutzt. Ich finde aber nicht, daß die Art der Bezahlung hier eine Rolle spielt.

damit der AN keine steuerlichen Nachteile hat.

Die da sein könnten?

Sachbezüge versteuern macht keine Freude.

Wenn ich mit meiner Karte Reisekosten bezahle, den Firmenwagen
tanke,
Geschäftspartner bewirte, etc wo gibt es da Sachbezüge die zu
versteuern wären?

http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuertipps/fir…

Gruß
Christian

Hallo Christian,

Außerdem sprachen wir davon „zu lasten des AN Kontos“!
Wieviel KK-Geber kennst du die auf Rechnung arbeiten?
Deine erwähnte „AE corporate card“ macht das?

Keine Ahnung, ich habe sie noch nicht benutzt.

Guter Witz, du willst uns erzählen, als Bänker, du weißt nicht wie deine KK bezahlt wird.

Geschäftspartner bewirte, etc wo gibt es da Sachbezüge die zu
versteuern wären?

http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuertipps/fir…

Liest du was du postest, es geht darum die Gebühr der Karte zu zahlen.
Außerdem steht noch das allein das private Konto Schwierigkeiten
machen kann, was natürlich auch bei der pseudo KK wäre.

Also bis jetzt erscheinen mir die Argumente doch alle ziemlich
an den Haaren herbeigezogen.

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

Außerdem sprachen wir davon „zu lasten des AN Kontos“!
Wieviel KK-Geber kennst du die auf Rechnung arbeiten?
Deine erwähnte „AE corporate card“ macht das?

Keine Ahnung, ich habe sie noch nicht benutzt.

Guter Witz, du willst uns erzählen, als Bänker, du weißt nicht
wie deine KK bezahlt wird.

woher soll ich wissen, wie eine Kreditkarte abgerechnet wird, die ich in knapp drei Jahren nicht einmal benutzt habe?

Geschäftspartner bewirte, etc wo gibt es da Sachbezüge die zu
versteuern wären?

http://www.focus.de/finanzen/steuern/steuertipps/fir…

Liest du was du postest, es geht darum die Gebühr der Karte zu
zahlen.

Ich meinte diesen Teil:
Achtung: Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29.9.1998 empfiehlt sich der Abschluss eines Rahmenvertrages zwischen dem Arbeitgeber und dem Kreditkartenunternehmen. Damit die Kreditkarte dennoch keinen steuerpflichtigen Sachbezug für Sie als Arbeitnehmer darstellt, sollte sie zusätzlich mit dem Namen des Arbeitgebers versehen werden, also als „Corporate-Card“ gekennzeichnet sein.

Also bis jetzt erscheinen mir die Argumente doch alle ziemlich
an den Haaren herbeigezogen.

Wie ich bereits einige male sagte: Es gibt für den Mitarbeiter keinen nennenswerten Nachteil, für den AG jedoch Vorteile. Bitte auch nicht vergessen, an welcher Stelle ich eingestiegen bin:

Also keine Firmenkarte sondern ein private Karte wo vorne die
Firma
als Reklame drauf steht. Immer wieder gerne versucht aber
eigentlich
nur eine einzige Unverschämtheit.

Gruß
Christian