Hallo,
wie groß dürfen eigentlich Firmenlogos sein, um nicht die Landschaft zu verschandeln?
Beispiel: In der Gemeinde Lieblos hängen an drei turmhohen Säulen nach drei Seiten die Logos der Firmen Möbel-Walter, Bauhaus und MediaMarkt.
Bei einer Entfernung von mehr als einem Kilometer wird der Blick auf Teile der Ortschaft erheblich eingeschränkt.
Ist eine deratige Sichteinschränkung statthaft?
MfG
Heinz J.
Hallo,
da solche Anlagen baurechtlich genehmigt werden müssen, werden sie wohl genehmigt und erlaubt sein.
gruss
natürlich wird wohl eine Baugenehmigung vorliegen. Aber gibt es da nicht auch Verordnungen oder Gesetze, die die Größe von Werbeschildern und deren Aufstellungsort beschreiben? Wurden diese gänzlich aufgehoben? Oder werden sie einfach ignoriert?
MfG
Heinz J.
Es gibt dazu das Baurecht (in D ca. 70 ordner voll je nach Bundesland unterschiedlich)
Aber es wird ja nach dem Bau auch eine abnahme gemacht, ob so gebaut wie genehmigt wurde.
ein Trick: mach doch einfach ne Anzeige, daß genanntes Objekt nicht dem genehmigten ausmaß entspricht. Dann sit die Behörde verpflichtet das durch erneute Bauabnahme zu prüfen.
wenn es allerdings gebaut wie genehmigt ist, ist alles rechtens. Auch Größe Leuchtstärke, Höhe, Farben etc.
gruss
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