Firmenname Einzelunternehmen Immobilienmakler

Hallo Leute,
Ich habe ein immobilienmakler gewerbe eröffnet und habe eine frage
zu dem firmennamen. Ich bin nicht im handelsregister eingetragen.
Ich möchte als firmennamen einen fantasienamen benutzen:
Bsp.: „fantasiename immobilien“
Meinen name soll in dem firmennamen nicht auftauchen, ist das möglich?

Ich möchte in zeitungen auch werbung mit meinen fantsienamen schalten.

Wie ist die gesetzliche lage?
Auf der homepage im impressum oder in briefköpfen
Kann ich meinen vor- und zunamen eintragen, das ist kein problem,
Nur im firmennamen möchte ich den nicht.

Hallo,
der Firmenname kann ein Fantasiename sein. Nur auf der Homepage muss zusätzlich dein Vor und Zuname stehen.

Gruß
Martin

Hallo,

da kann ich leider nicht so viel zu sagen, ich war damals auch nicht im Handelsregister eingetragen. Mein Nachhilfeinstitut hieß „ExtraKlasse Lenstudio Dormund“ das war kein Thema.

Ich denke, so lange Du mit dem Namen nicht den Anschein erweckst, jemand Anderer zu sein ist das ok.

VG
Stefanie

Hi,

da ich keine Rechtsberatung durchführen darf, zitiere ich hier mal etwas aus der startothek (http://www.startothek.de), das deine Frage beantworten kann:

_Kleingewerbetreibende bzw. Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag dürfen zwar keine Firma führen, haben aber ein Recht auf eine sog. Geschäftsbezeichnung. Diese ist ein wichtiges Mittel, um sich durch Individualität, Identität und Unterscheidbarkeit von seinen Konkurrenten abzugrenzen. Geschäftsbezeichnungen dienen darüber hinaus der werbewirksamen Beschreibung des Unternehmens und spielen eine wichtige wirtschaftliche Bedeutung.

Selbstständige, die nicht den Vorschriften des HGB unterliegen, müssen in ihren Geschäftsbriefen (hierzu gehören auch Schriftstücke wie individuelle Angebote, Bestellungen, Telefaxe, Preislisten, Lieferscheine, Rechnungen, Quittungen etc.) keinerlei Angaben mehr hinsichtlich Ihres Vor- oder Zunamens machen. Mit Inkrafttreten des Dritten Mittelstandsentlastungsgesetz (MEG III) im März 2009 wurde die bis dahin geltende gesetzliche Pflicht zur Namensangabe im Schriftverkehr (§ 15b GewO a. F.) ersatzlos gestrichen.
Trotz des Wegfalls der Informationspflicht raten wir dazu, auch weiterhin auf jedem Ihrer Geschäftsbriefe mindestens Ihren Nachnamen sowie Ihre Geschäftsadresse anzugeben. Hierdurch kann Ihre Identität gewahrt und eine Verwechslungsgefahr mit anderen Gewerbetreibenden reduziert werden. Darüber hinaus wird der Verbraucher in aller Regel mehr auf einen Gewerbetreibenden vertrauen, der derartige Angaben preisgibt, als auf denjenigen, der sich nicht zu erkennen gibt.

Hinweis:
 
Geschäftsbezeichnende Zusätze dürfen nicht irreführend sein. Dies gilt z. B. für Zusatzbezeichnungen wie „Anlageberatung“ bei Vermittlung von Versicherungsverträgen einer einzigen Versicherungsgesellschaft sowie der Bezeichnungen „Bäcker“, „Schneider“ oder „Kunstschlosser“, wenn der Gewerbetreibende nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist.
Wer eine ihm nicht zustehende Firma gebraucht, ist von dem Registergericht zur Unterlassung durch Festsetzung von Ordnungsgeld anzuhalten. Wer die Firma eines anderen Unternehmens unbefugt gebraucht, kann abgemahnt und auf Schadensersatz verklagt werden (§ 37 HGB)._

Hoffentlich hilft dir das weiter.

Gruß

meselener

Hallo,

hoffentlich ist ihnen bewusst, das Sie Ihre Frage nicht im Forum gestellt haben sondern nur mir.

Ihr Firmenname ist das, was im Gewerbeschein eingetragen ist. Als Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag ist dies zwangsweise Ihr bürgerlicher Name (Nachname + ein ausgeschriebener Vorname).

Ihr Firmenname muß in sämtlichen Bereichen der geschäftlichen Kommunikation auftauchen.

Zusätzlich zum Firmennamen kann eine Geschäftsbezeichnung geführt werden. Diese können Sie dann auch für Ihre Werbung verwenden.

MfG Frank

Ich sehe da kein Problem. Jeder große Immo-Konzern ist quasi „namenlos“. Bei Versicherungen nicht anders. Mal n Beispiel (auch wenns kein Immo-Händler im eigentlich ist) „immoscout24.de“. Ist auch nicht der Name des Inhabers drin. Also, wo soll das Problem liegen? Ich weiß aber nicht, ob Immo-Händler im HR eingetragen werden müssen. Das kann Dir das zuständige Amtsgericht sagen, welche das HR betreibt. Viel Erfolg! :smile:

Phantasiename in Kombination mit Vor- und Zunamen möglich. Phantasiename ohne namentliche Zusätze nur bei Handelsregistereintragungen gegeben (eventuell e.K wählen).