Hallo,
meine Frau und ich haben bis vor 3 Jahren eine kleine Handwerksfirma geführt, dann haben wir sie
geschlossen. Allerdings ist die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für diverse Unterlagen natürlich noch nicht rum. Da wir aber planen, ins Ausland zu ziehen, stellt sich die Frage, was denn mit den Unterlagen passieren soll bzw was davon wir unbedingt im Original aufbewahren müssen und ob es nicht erlaubt ist, einen Teil davon digitalisiert zu archivieren. Im Grunde ist von Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Steuerbescheiden, Lohnunterlagen für unsere damalige Angestellte, Kontoauszüge usw alles dabei. Dem Großteil des Papierberges machen natürlich Ein- und Ausgangsrechnungen aus, wobei speziell die Ausgangsrechnungen ja auch nochmal im noch vorhandenen Rechnungsprogramm abrufbar sind. Kann mir jemand sagen, ob/was ich von dem ganzen Papierkram digital archivieren darf ?
Ich würde alles in eine Kassette/Kiste legen und die dann in ein Fach-zur-Miete (Bank, Anwalt, Privat)
legen.
Da sind sie gut aufgehoben und Du hast Deiner Pflicht genüge getan.
Nach der Ablaufzeit kannst Du das dann ja feierlich verbrennen.
the Raccoon
Du meinst Container?
Ok, hängt von der Firmengröße ab, ob ein 20-Fuß Container genügt oder ob es ein 40-Fuß Standardcontainer sein muss.
Man könnte sich aber auch eine Digitalisierungssoftware inkl. Hardware kaufen.
Die gibt es für ein paar 1000 €, ist aber auch zu leasen.
Dazu kannst du jeden beliebigen Dokumentenscanner verwenden.
Die Daten sind dann auf einer Festplatte Finanzamt-konform gespeichert.
Eventuell gibt es auch Firmen die diesen Service anbieten, dann musst du keine Hardware kaufen.
Gruß
Bernd
Ich würde die Unterlagen einscannen und sauber verschlagworten
Da es eine kleine Firma war würde ich die paar Ordner in dem Keller eines Freundes parken.
BG Michael