Servus,
das kommt jetzt drauf an, was genau „Kosten komplett übernehmen“ bedeutet.
Der Abzug von 430 € im Netto bedeutet ja bloß, dass der Teil des Lohnes, der Privatfahrten mit dem PKW ausmacht, nicht in Geld, sondern in Naturalien (PKW-Nutzung) bezahlt wird - das sind für den Arbeitnehmer so wenig Kosten wie für den Bäckergesell die gefrühstückten Wecken und der mitgenommene Kuchen, wenn sie ihm sein Arbeitgeber im Netto verrechnet.
Als Kosten (wenn man diesen Begriff nehmen will) fallen für den Arbeitnehmer bloß die Steuer und die Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge auf den Sachbezug an - es wird um ungefähr 210 € gehen (der Arbeitgeber kann das auf den Cent berechnen, wenn man mal von der tatsächlichen Einkommensteuerbelastung absieht und Lohnsteuer Klasse I als Ersatz hernimmt). Zu diesem Betrag wäre dann ein „Brutto“ zu berechnen (auch das kann der Arbeitgeber auf den Cent tun), das eher zufällig in der Nähe von 420 € liegt, die jetzt im Nettoabzug stehen, aber dort auch stehen bleiben und anders begründet und gerechnet sind.
Schöne Grüße
MM