Firmenwagen komplett vom Arbeitgeber übernommen

Stellen wir uns vor ein Arbeitgeber zahlt 4200 Brutto bei Steuerklasse 1 und keiner Kirchensteuer.

Nun wird ein PKW gefahren welches mit 1% Brutto 430 Euro drauf gerechnet wird um dann natürlich wieder mit 430 Netto abgezogen wird.

Der Arbeitgeber bietet an die kosten des Firmenwagens komplett zu übernehmen.
Damitt Netto also das gleiche raus kommt als wäre kein PKW vorhanden muss doch ca 430 noch mal auf das Brutto rauf um die 430 Netto zu kompensieren, oder?

Servus,

das kommt jetzt drauf an, was genau „Kosten komplett übernehmen“ bedeutet.

Der Abzug von 430 € im Netto bedeutet ja bloß, dass der Teil des Lohnes, der Privatfahrten mit dem PKW ausmacht, nicht in Geld, sondern in Naturalien (PKW-Nutzung) bezahlt wird - das sind für den Arbeitnehmer so wenig Kosten wie für den Bäckergesell die gefrühstückten Wecken und der mitgenommene Kuchen, wenn sie ihm sein Arbeitgeber im Netto verrechnet.

Als Kosten (wenn man diesen Begriff nehmen will) fallen für den Arbeitnehmer bloß die Steuer und die Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge auf den Sachbezug an - es wird um ungefähr 210 € gehen (der Arbeitgeber kann das auf den Cent berechnen, wenn man mal von der tatsächlichen Einkommensteuerbelastung absieht und Lohnsteuer Klasse I als Ersatz hernimmt). Zu diesem Betrag wäre dann ein „Brutto“ zu berechnen (auch das kann der Arbeitgeber auf den Cent tun), das eher zufällig in der Nähe von 420 € liegt, die jetzt im Nettoabzug stehen, aber dort auch stehen bleiben und anders begründet und gerechnet sind.

Schöne Grüße

MM