Firmenwagen nutzen oder höheres Gehalt aushandeln?

Hallo zusammen,

ich habe ein Jobangebot bekommen mit einem Gehaltsvorschlag, der unter meinen Vorstellungen liegt. Mir wurde als Ersatz jedoch ein Firmenwagen angeboten, den ich auch privat nutzen könnte. Hier ergibt sich für mich schon die erste Frage:

Wie grenzt man hier ab zwischen beruflicher und privater Nutzung? Gilt die Fahrt von Zuhause zur Arbeit und zurück als private oder berufliche Nutzung? Und: Ist es ratsam, das Angebot der privaten Nutzung anzunehmen? Welche Steuervorteile/~nachteile hätte dies für mich?

  1. Frage, die sich mir stellt:
    Muss der Firmenwagen von mir versteuert werden oder gibt es hier auch Alternativlösungen, bei der nur der AG die Steuer zahlt? Welche Variante ist bei einem geringen Bruttogehalt ratsam? Hängen diese Faktoren überhaupt zusammen bzw. sollten sie gemeinsam betrachtet werden oder spielt die Höhe des Gehalts keine Rolle?

Und: Wie verhält es sich mit Benzin- oder anderer laufender Kosten (z.B. Reparatur-, Wartungskosten etc. pp.)? Trägt diese der AG?

Ich freue mich über viele hilfreiche Ratschläge, Kommentare und Antworten.

LG
Nicole

Hallo
man kann nicht jeden Fall verallgemeinern, aber wenn du eine uneingeschränkte private Nutzung incl. aller Kosten raushandeln kannst, dann ist das fabelhaft!

So ein Ergebnis gab es nämlich bei mir vor langer Zeit. Anfangs gefiel mir das nicht, weil in der Gehaltsabrechnung der Geldwertvorteil aufgeführt wird, aber als ich dann Lust bekam, häufiger privat nach England zu fahren, und der Firma es egal war, ob ich Fähre oder Tunnel mit der Firmenkreditkarte bezahlte, sah das schon besser aus.

Das machte mich dann auch eine Zeitlang Dauercamper in der Bretagne - das waren zwar ca. 2500km v/v , aber Sprit + Péage wurde brav vereinbarungsgemäß, und so war ich dann wirklich oft dort!

Vor Kurzem überlegte ich, nebenbei bissi Taschengeld bei Uber als Taxi zu verdienen, aber das durfte ich dann seitens der Firma nicht… Ok, damit kann man leben, und mit Uber läuft das sowieso nicht so glatt…

Gruß

Hummel

ch habe ein Jobangebot bekommen mit einem Gehaltsvorschlag, der unter meinen Vorstellungen liegt. Mir wurde als Ersatz jedoch ein Firmenwagen angeboten, den ich auch privat nutzen könnte. Hier ergibt sich für mich schon die erste Frage:

Wie grenzt man hier ab zwischen beruflicher und privater Nutzung?
Durch das Führen eines Fahrtenbuches.

Gilt die Fahrt von Zuhause zur Arbeit und zurück als private oder berufliche Nutzung?
Da die Arbeiszeit erst mit Erreichen des Arbeitsplatzes beginnt, wäre dies die private Nutzung, aber dies ergibt sich aus dem Vertrag hinsichtlich der Überlassung des PKW:

Und: Ist es ratsam, das Angebot der privaten Nutzung anzunehmen?
Es wäre vermutlich nur eine minimale Verbesserung, wenn man auf die Privatnutzung verzichten würde.

Welche Steuervorteile/~nachteile hätte dies für mich?
Der Vorteil, den Dienstwagen auch privat nutzen zu dürfen, würde in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, i.d.R. 1% vom Listenpreis des PKW. Ist steuerrechtlich leicht kompliziert.

  1. Frage, die sich mir stellt:
    Muss der Firmenwagen von mir versteuert werden oder gibt es hier auch Alternativlösungen, bei der nur der AG die Steuer zahlt?
    Wie oben, 1% vom Listenpreis; der Gesetzgeber hat alle Schlupflöcher gestrichen.

Welche Variante ist bei einem geringen Bruttogehalt ratsam? Hängen diese Faktoren überhaupt zusammen bzw. sollten sie gemeinsam betrachtet werden oder spielt die Höhe des Gehalts keine Rolle?
Es wäre natürlich ratsam, das „höhere Gehalt“ zu aktzeptieren, denn da hängen die Rentenansprüche, Krankengeldzahlung, Arbeitslosengeld etc. dran.

Und: Wie verhält es sich mit Benzin- oder anderer laufender Kosten (z.B. Reparatur-, Wartungskosten etc. pp.)? Trägt diese der AG?
Das kommt auf den Vertrag an, den der Arbeitgeber mit dem AN schließt. Vermutlich dürfte aber die Spritkosten bei privater Nutzung nicht vom Arbeitgeber übernommen werden.

Guten Abend, Nicole!

ich habe ein Jobangebot bekommen mit einem Gehaltsvorschlag,
der unter meinen Vorstellungen liegt. Mir wurde als Ersatz
jedoch ein Firmenwagen angeboten, den ich auch privat nutzen
könnte.
Wie grenzt man hier ab zwischen beruflicher und privater
Nutzung? Gilt die Fahrt von Zuhause zur Arbeit und zurück als
private oder berufliche Nutzung?

Der Arbeitsweg ist private Nutzung.

Und: Ist es ratsam, das Angebot der privaten Nutzung anzunehmen?

Das ist eine Frage der mit dem Unternehmen getroffenen Vereinbarung zur Fahrzeugnutzung und der persönlichen Prioritäten.

„Da ist der Schlüssel. Den Wagen können Sie erstmal nutzen“. Bei solcher mancherorts üblichen Vorgehensweise braucht man nichts zu versteuern, aber absehbar und ganz gewiss bringt so eine butterweiche Methode mehr Ärger als Nutzen. Wenn das Fahrzeug für den Arbeitnehmer einen Vorteil bringen soll, wird eine detaillierte schriftliche (!) Regelung zu allen auftauchenden Kosten und Situationen gebraucht. Einen erkennbaren Nutzen hat der Beschäftigte nur, wenn ihm das Fahrzeug auch privat so zuverlässig zur Verfügung steht, dass die Haltung eines privaten Autos entbehrlich wird und sämtliche Betriebskosten zu Lasten des Betriebes gehen. Weil der Arbeitnehmer für die Fahrzeugnutzung jeden Monat 1% des Fahrzeugneuwertes versteuern muss, darf das Auto keine alte Möhre sein, sondern sollte neu oder fast neu sein.

Wer darauf keinen Wert legt und/oder sein privates Auto in jedem Fall behalten möchte und/oder lieber mehr Geld zur freien Verfügung hat, tut sich keinen Gefallen, jeden Monat Hunderte Euro zu versteuern, verzichtet auf die private Nutzung und nimmt das Firmenauto nur für betrieblich veranlasste Fahrten.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

danke für deine Antwort.

Unter der Prämisse, dass der Arbeitsweg private Nutzung des PKW darstellt: Wäre es für mich deiner Meinung nach wenig sinnvoll, dieses Angebot der Firmenwagennutzung anzunehmen, wenn man bedenkt, dass die Stelle eine reine Innendienststelle wäre, ich das Auto während meiner Arbeitszeit also nicht bewegen würde?!

Danke und LG

Guten Morgen!

Wäre es … wenig sinnvoll, dieses Angebot der Firmenwagennutzung anzunehmen,
wenn man bedenkt, dass die Stelle eine reine Innendienststelle wäre, ich das Auto während meiner Arbeitszeit also nicht bewegen würde?!

Entscheidend wären für mich die Details der schriftlichen Regelung zur privaten Nutzung des Pkw. Ob eine dienstliche Nutzung stattfindet oder nicht, kann je nach Vereinbarung für die Erfassung und Abgrenzung der Nutzungsarten von Belang sein. Diese Abgrenzung per (lästigem) Fahrtenbuch kann bedeutsam werden, wenn es darum geht, wer im Einzelfall die Benzinkosten trägt.

Es wird i. d. R. um ein geleastes Auto gehen. Dabei muss von vornherein klar sein, wer für die bei Rückgabe des Fahrzeugs mit hoher Wahrscheinlichkeit auftauchenden Kosten für Schrammen, Parkrempler und Flecken aufkommt.

Insgesamt ist so viel Detailkram zu regeln, dass aus Sicht eines Beschäftigten mit Ausnahme von Bußgeldern und Knöllchen wirklich alle Kosten zu Lasten des Unternehmens gehen sollten. Wenn das Auto als Gehaltsbestandteil wirklich einen Sinn ergeben soll, muss das Fahrzeug auch bei Krankheit und Urlaub zur Verfügung stehen, damit auf ein eigenes Auto verzichtet werden kann.

Auch zu beachten: Ein Firmenauto (anstelle höheren Gehalts) führt zu keinen Beiträgen in die Sozialversicherungen und wirkt sich auch auf Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld nachteilig aus. Im Fall von Arbeitslosigkeit, längerer Krankheit und spätestens bei den Altersbezügen wird es sich rächen, statt höheren sozialversicherungspflichtigen Einkommens ein Auto bevorzugt zu haben. Bei einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze würde ich deshalb und auch im Interesse der Unabhängigkeit das höhere Einkommen statt eines Autos bevorzugen.

Gruß
Wolfgang

Hi!

Muss der Firmenwagen von mir versteuert werden oder gibt es

Er muss nicht nur versteuert werden, auch Sozialversicherungsbeiträge sind fällig.
Dabei schlägt oft gar nicht einmal das 1 % des Bruttolistenpreises zu Buche, es kommt noch einmal pro km der einfachen Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte 0,03 oben drauf.

Zur Verdeutlichung:
Ein WV Rolf, Bruttolistenpreis 30.000,- schlägt sich mit 300,-€ auf der Gehaltsabrechnung nieder, die man versteuern und verbeitragen muss.
Die einfache Strecke zur Arbeit beträgt 35 km - also kommen noch einmal 35 x 9 = 315,-€ oben drauf.
Man zahlt also monatlich für einen Betrag von 615,-€ Steuern und Versicherungsbeiträge (letztere allerdings nur bis zur Bemessungsgrenze).

Wenn da nicht alles inklusive ist (Benzin, Inspektion, Winterreifen, Reinigung, Eigenbeteiligung, etc.), sollte man es sich mehrfach überlegen.

hier auch Alternativlösungen, bei der nur der AG die Steuer
zahlt?

Naja, er könnte tatsächlich den geldwerten Vorteil netto hochrechnen, also die Summe brutto zahlen, welche die in meinem Beispiel 615,-€ netto ergeben.
Das ist allerdings nur ein theoretisches Beispiel (ich kenne es nur bei Geschäftsführern und Vorständen), da er dann im Zweifel besser eine saftige Gehaltserhöhung zahlen würde.

Klar kann er den Anteil, welchen Du bei der Steuer als Werbungskosten absetzen könntest (einfache Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte x 30 Ct. x monatliche Arbeitstage) als Zuschuss zahlen, der für Dich frei von Abgaben ist …

Und: Wie verhält es sich mit Benzin- oder anderer laufender
Kosten (z.B. Reparatur-, Wartungskosten etc. pp.)? Trägt diese
der AG?

Das kommt tastsächlich auf den individuellen Vertrag an.
Aber das wurde ja schon mehrfach erwähnt.

VG
Guido

Hallo Wolfgang,

Auch zu beachten: Ein Firmenauto (anstelle höheren Gehalts)
führt zu keinen Beiträgen in die Sozialversicherungen und

Der Geldwerte Vorteil ist nicht nur steuer- sondern auch sozialversicherungspflichtig.

VG
Guido

1 Like

Hallo,

ist soweit unten alles gesagt, Hinweis dazu, der Firmenwagen macht nur Sinn, wenn eine entsprechende KM Leistung/Jahr dagegen steht und ich mir mein privates Auto schenken kann, weil ich den Wagen habe, was mir dann vergleichbar den Spareffekt bietet.
Die Bedingungen, wie unten genannt mit Fahrtenbuch, sind knallhart, ist ein Eintrag unrichtig, wird alles verworfen und ich kenne kaum eines, das richtig geführt wird. Die 1% Regelung ist dann am besten, Achtung diese richtet sich nach dem Listenneupreis der deutschen Preisliste, auch wenn ein Import/Reimport gefahren wird. Häufig werden PKW mit privater Nutzung größer ausgelegt, als man es privat fahren würde, was dann den 1% Anteil nach oben schnellen lässt, also privat VW Polo o.ä und bei der Firma Audi A6, womit dann die Regelung schon um ca. 400 € auseinander fällt. Alles andere, Übernahme der Steuern, tatsächliche Nutzung etc. ist verhandelbar.

Grüße

Al

Nach Feierabend weiter im dienstlich genutzten Auto sitzen???
Ich stand kürzlich vor derselben Frage: Dienstwagen oder Gehaltserhöhung.

Für mich machte der Dienstwagen wirtschaftlich 0 Sinn, weil ich privat kein Auto benötige.

Schon aus folgendem Grund käme für mich kein privat genutzer Dienstwagen in Frage:
Ich habe echt keine Lust, am Wochenende und Urlaub in demselben Auto zu sitzen, welches ich im Dienst nutze.
Speziell im Urlaub nutze ich nichts, was mich an den Job erinnert: Kein Diensthandy, kein Dienstwagen, keine dienstlichen Emails. Einfach nur Freizeit.

Hallo Guido!

Auch zu beachten: Ein Firmenauto (anstelle höheren Gehalts)
führt zu keinen Beiträgen in die Sozialversicherungen und

Der Geldwerte Vorteil ist nicht nur steuer- sondern auch
sozialversicherungspflichtig.

Danke für die Richtigstellung!

Gruß
Wolfgang

Guten Morgen,

danke erstmal.

Den Firmenwagen könnten wir als Zweitauto gut gebrauchen, d.h. wir würden unseren privaten Pkw trotzdem weiter fahren. So könnten wir beispielsweise beide (mein Partner und ich) mit Auto zur Arbeit fahren bzw. könnte einer unsere Tochter zur Kita fahren und der andere bequem mit Auto zur Arbeit. Unter dem Gesichtspunkt wäre es ein Vorteil für uns. Nur wie schon gesagt wurde, müsste man die Details eben entsprechend verhandeln.

Ich habe echt keine Lust, am Wochenende und Urlaub in
demselben Auto zu sitzen, welches ich im Dienst nutze.
Speziell im Urlaub nutze ich nichts, was mich an den Job
erinnert: Kein Diensthandy, kein Dienstwagen, keine
dienstlichen Emails. Einfach nur Freizeit.

Du Arme, du musst deinen Job wirklich hassen…

Gruß
Steffie

2 Like

Du Arme, du musst deinen Job wirklich hassen…

Im Gegenteil: Mein Job ist super, aber mit dienstlichen Arbeitsmitteln will ich nach Feierabend echt nichts mehr zu tun haben :wink:.

Gruß
Steffie

Grüße

Erdbeerzunge

Hallo nochmal,

nochmals vielen lieben Dank für eure sehr hilfreichen Antworten und Kommentare! Ich habe mich für das Firmenauto entschieden und unterzeichne nächste Woche den Vertrag.

VlG
Nicky23

Da die Arbeiszeit erst mit Erreichen des Arbeitsplatzes
beginnt, wäre dies die private Nutzung, aber dies ergibt sich
aus dem Vertrag hinsichtlich der Überlassung des PKW:

Das ist falsch. Es ergibt sich nicht aus dem Vertrag, es ist abhängig von der ersten Tätigkeitsstätte.

Es wäre vermutlich nur eine minimale Verbesserung, wenn man
auf die Privatnutzung verzichten würde
.

Das ist falsch. Wenn keine private Nutzung vorliegt, entsteht auch kein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss.

Wie oben, 1% vom Listenpreis; der Gesetzgeber hat alle
Schlupflöcher gestrichen.

Das ist falsch. Man kann einen echten geldwerten Vorteil auch nach Fahrtenbuch ermitteln.
Nebenbei kann der Arbeitgeber einen für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss zu den Fahrtkosten in Höhe der absetzbaren Werbungskosten zahlen.

Es wäre natürlich ratsam, das „höhere Gehalt“ zu aktzeptieren,
denn da hängen die Rentenansprüche, Krankengeldzahlung,
Arbeitslosengeld etc. dran.

Das ist falsch. Der geldwerte Vorteil ist sozialversicherungspflichtig, weshalb da kein Unterschied entsteht.

Das kommt auf den Vertrag an, den der Arbeitgeber mit dem AN
schließt. Vermutlich dürfte aber die Spritkosten bei privater
Nutzung nicht vom Arbeitgeber übernommen werden.

Da ist mindestens mal eine gewagte Aussage, da es alles andere als unüblich ist.

Gruß
Guido

Ich darf diese Anfrage leider nicht beantworten:
Steuerberatung durch nicht autorisierte Personen, wie Steuerberater und Anwälte,
ist durch das Steuerberatungsgesetz mit Strafe bedroht.
Darauf wird in diesem Forum laufend ausdrücklich hingewiesen, aber ständig mißachtet.
Hier dürfen nur allgemein formulierte Steuerrechtsfragen diskutiert werden.
Gruß, RHG.

Ich darf diese Anfrage leider nicht beantworten:

Musst du auch nicht, da sie bereits erschöpfend beantwortet ist.

Steuerberatung durch nicht autorisierte Personen, wie
Steuerberater und Anwälte,
ist durch das Steuerberatungsgesetz mit Strafe bedroht.

Abgesehen davon, dass du vermutlich exklusiv eine Steuerberatung siehst, wenn jemand fragt, wie ein Firmen-PKW versteuert wird, erklärst du sicher noch die hier existierende Geschäftsmäßigkeit gem. der §§ 2 ff. des von Dir genannten Gesetzes, oder?

Darauf wird in diesem Forum laufend ausdrücklich hingewiesen,
aber ständig mißachtet.

Hier nun einmal ganz klar nicht.

Hier dürfen nur allgemein formulierte Steuerrechtsfragen
diskutiert werden.

Und nichts anderes ist hier passiert.

Gruß
Guido