Das ist eine unklare Formulierung.
Der Arbeitgeber sollte wissen, dass bei Verwendung schwammiger Formulierungen die Auslegung zu ungunsten desjenigen erfolgt, der die Formulierung verwendet.
Normaler Umfang bedeutet:
Durchschnittliche Fahrleistung eines Privat-PKWs, zuzüglich etwaiger Fahrten zur Arbeitsstelle (die ja auch privat sind).
Wenn du 50km Arbeitsweg hast, die du zweimal am Tag fährst, hast du bei 45 Arbeitstagen ja schon 4500km private Nutzung. Wenn dann weitere 2400km in zwei Monaten dazu kamen, kann sich der AG wohl nicht beschweren.
(Die durchschnittliche Jahresfahrleistung von privaten PKW liegt m.W. bei etwa 1000-1500km pro Monat).
Wenn du aber nur 5km Arbeitsweg hast, also der AG mit 450km privater Nutzung zur Arbeit rechnen musste, du dann noch weitere 6500km in zwei Monaten privat gefahren bist, was knapp 40000km im Jahr entspräche, dann würde ich das nicht mehr als „normaler Umfang“ bezeichnen.
Das Vorgehen, an Hand der Kraftstioffmenge auf die Fahrleistung zu schließen, ist aber höchst fragwürdig.
Mit welchem Verbrauch haben die gerechnet? Mit der Werksangabe doch wohl hoffentlich nicht! Das wäre ja Unfug.
Als Arbeitnehmer weiß Herr X ja wohl, wie er den Wagen genutzt hat. Vielleicht klärt er mal, wieviel km tatsächlich privat und dienstlich gefahren wurden. War da auch eine Urlaubsfahrt dabei? Einmal im Jahr eine Urlaubsfahrt zu einem Ort in D oder einem angrenzenden Staat würde ICH auch noch als normale Nutzung bezeichnen.
Vielleich einigt man sich auf eine Änderung des Vertrags und nimmt klare Angaben zur privaten Nutzung auf?