Firmenwagen Private /Berufliche Nutzung

Hallo zusammen,

Folgende Frage:

Herr X. hat einen Firmenwagen mit 1% Regel.

Ihm wird nun vorgeworfen das er zu viele Kilometer damit privat gefahren ist.
Es waren laut AG insegesamt 16000 Km in 2 Monaten, berechnet anhand
der getankten Liter Benzin, nicht nach dem Tachostand und man hat alle
beruflichen Fahrten zusammengerechnet.
Somit kam der AG auf 9100 Km berufliche Fahrten und 6900 Km provate Fahrten.

Im Vertrag von Herrn X steht folgendes:

Der Mitarbeiter ist berechtigt, diesen Dienstwagen auch für
Privatfahrten im normalen Umfang zu nutzen. Darüber hinausgehende
Fahrten bedürfen der Genehmigung des Arbeitgebers.

Was versteht man nun unter normalem Umfang rechtlich gesehen?

Das ist eine unklare Formulierung.
Der Arbeitgeber sollte wissen, dass bei Verwendung schwammiger Formulierungen die Auslegung zu ungunsten desjenigen erfolgt, der die Formulierung verwendet.

Normaler Umfang bedeutet:
Durchschnittliche Fahrleistung eines Privat-PKWs, zuzüglich etwaiger Fahrten zur Arbeitsstelle (die ja auch privat sind).
Wenn du 50km Arbeitsweg hast, die du zweimal am Tag fährst, hast du bei 45 Arbeitstagen ja schon 4500km private Nutzung. Wenn dann weitere 2400km in zwei Monaten dazu kamen, kann sich der AG wohl nicht beschweren.
(Die durchschnittliche Jahresfahrleistung von privaten PKW liegt m.W. bei etwa 1000-1500km pro Monat).

Wenn du aber nur 5km Arbeitsweg hast, also der AG mit 450km privater Nutzung zur Arbeit rechnen musste, du dann noch weitere 6500km in zwei Monaten privat gefahren bist, was knapp 40000km im Jahr entspräche, dann würde ich das nicht mehr als „normaler Umfang“ bezeichnen.

Das Vorgehen, an Hand der Kraftstioffmenge auf die Fahrleistung zu schließen, ist aber höchst fragwürdig.
Mit welchem Verbrauch haben die gerechnet? Mit der Werksangabe doch wohl hoffentlich nicht! Das wäre ja Unfug.

Als Arbeitnehmer weiß Herr X ja wohl, wie er den Wagen genutzt hat. Vielleicht klärt er mal, wieviel km tatsächlich privat und dienstlich gefahren wurden. War da auch eine Urlaubsfahrt dabei? Einmal im Jahr eine Urlaubsfahrt zu einem Ort in D oder einem angrenzenden Staat würde ICH auch noch als normale Nutzung bezeichnen.

Vielleich einigt man sich auf eine Änderung des Vertrags und nimmt klare Angaben zur privaten Nutzung auf?

ohne Herrn X jetzt etwas unterstellen zu wollen, sollte dennoch in Betracht gezogen werden, dass vielleicht auch andere PKW(s) auf Firmenkosten getankt wurden?
Ich spreche hier leider aus Erfahrung. Diesel wird sehr gerne gestohlen, vor allem wenn keine klare Übersicht (Dokumentation) über den Verbrauch vorliegt. Bei mir ist das früher sehr oft auf den Baustellen vorgekommen…

Um solchen Fällen zukünftig vorzubeugen wäre es ratsam ein Fahrtenbuch einzuführen. Hier ist genau aufgelistet, ob private oder firmenmäßige Nutzung, wann bei wie viel km getankt wurde, usw…

Ansonsten schließe ich mich den o.a. Beitrag von X_Strom an.
Zu viele unklare Faktoren: Entfernung Arbeitsstätte - Heim, Durchschnittsverbrauchswert, usw… + die schwammige Aussage „im normalen Umfang“…

Daraus lernen, klare Linien/Vorgaben erstellen, Fahrtenbuch einführen, usw…

Gruß

Hallo,
wäre es unangemessen, mal auf den Tacho zu schauen und uns mitzuteilen, wie viele KM denn wirklich gefahren worden sind?

Schöne Grüße

Schrella

Da Du zwar die Methodik der Rückrechnung vom Tankbeleg kritisierst, auf der anderen Seite aber einen großen Bogen darum machst, tatsächliche Werte zu liefern, muss jeder, der sich die Hose nicht gerade mit der Kneifzange anzieht, hier zu dem Schluss kommen, dass hier entweder weitere private Fahrzeuge auf Firmentankkarte befüllt wurden, oder dass hier jemand ganz bewusst die Sache mit der „angemessenen Privatnutzung“ missverstanden hat.

Die tatsächlichen Zahlen mögen ja gerne abweichen, aber irgendwo müssen die ja her kommen, und auch wenn man hier 100km hin, 150km her rechnet, wird die Größenordnung stimmen, und liegt damit weit jenseits von Gut und Böse einer angemessenen Privatnutzung. Rein privat jede Woche 850km abzujuckeln macht im Jahr über 44.000 Km. Dafür müsste man dann ja einen vollkommen anderen (und teureren) Leasingvertag abschließen. Wenn so etwas absehbar ist (z.B. weil die Freundin am anderen Ende der Republik wohnt und jedes Wochenende besucht werden soll), müsste man das daher vorab mit dem AG klären, und sollte sich ansonsten nicht wundern, wenn der allergisch reagiert.

Hallo,

das das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt wurde aus anderem Grund und Herr X den tatsächlichen Km Stand nach Beendigung nicht hat, der Kilometerstand vom AG aber nur mittels Tankbelege genannt wird und nicht der angezeigte ist das ein Problem. Das ganze endet vor dem Arbeitsgericht.

Mal ganz davon abgesehen, dass die Formulierung im Überlassungsvertrag extrem schwammig ist, sind 75% private Nutzung nicht mehr üblich.

Data

Wie kommst du auf einen Wert von 75%?

6100 km bei 16000 km Gesamtsumme sind unter 50%

Oje, klassischer Fall von zu schnell gedacht. 38%! Trotzdem erscheint mir das Verhältnis beruflich und privat zu hoch. Aber gut, da es sowieso vor dem Arbeitsgericht endet, ist es auch egal.

Data

Servus,

anstatt hochkompliziert darüber zu spekulieren, kann man das recht leicht an Ort, Zeit und Umfang der Tankungen sehen. Wenn es darum ginge, wäre das doch auch der konkrete Vorwurf.

Schöne Grüße

MM

Servus,

eigentlich nicht so ganz. Herr X kann bei dieser Gelegenheit hier sehen, wie er vor Gericht mit Pauken und Trompeten bachab segeln wird, wenn er seine Anwältin über den wahren Sachverhalt genauso im Dusteren tappen lässt wie uns hier. Ich stell mir grade vor, wie das dann ausschaut, wenn diese sich vielleicht ein paar schöne Darstellungen einer „normalen Privatnutzung“ hat einfallen lassen, um zu zeigen, wie hohl dieser Begriff ist, und dann kommt der Arbeitgeber mit einer genauen Auflistung von getankten Mengen mit Ort und Zeitpunkt ums Eck, an der deutlich zu sehen ist, dass da mehrere Autos im Spiel waren.

Schöne Grüße

MM

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Es waren aber nicht mehrere Autos im Spiel.
Meiner Meinung nach waren es auch nur zwischen 12000 und 13000 km, habe die Zahlen aber damals nicht aufgeschrieben da dieses nicht der Grund der Vertragsauflösung war.

Ebenso hat der AG nicht den tatsächlichen Kilometerstand in seiner Begründung angegeben, sondern ist von 5,9 Liter auf 100 Km ausgegangen.

Außerdem wurde zwischen letzter Tankung von Herrn x und der Abgabe noch einmal ein pauschaler Wert in Höhe von 750km aufgeschrieben.

Der normale Weg zwischen Wohnung und Arbeit beträgt 75km. Da dieser aber pro Strecke mindestens 25 Minuten länger ist als der 20 km längere über die Autobahn hat Herr x den längeren Weg regelmäßig gewählt.

Hallo,

5,9 Liter? Was war das für ein Auto?

Und bei 75km Weg zwischen Wohnung und Arbeit war es für den AG doch mehr als absehbar, dass dies mindestens 150km pro Arbeitstag bedeutet.
Die nochmals 40km wegen der schnelleren Verbindung sind ebenfalls, wenn nachvollziehbar, kein Problem.
Meine Rechnung sieht dann so aus:
190km pro Arbeitstag, dazu als weitere angemessene Nutzung vielleicht noch 10km am Tag.
Huch, da sind wir 45 Arbeitstagen ja schon bei 9000km…

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Ein BMW 320d.

War nicht jeden Tag in der Firma, da Außendienst.

Also auch sehr viel Autobahn.

Huhu!

Ähm, ich habe normalerweise einen Dienstweg von 15km - am Tag, nicht einfache Strecke.

Das sind so ungefähr 3.500 km an Dienstfahrten im Jahr zzgl. der knapp 1000 km für Kundenbesuche.

Ich habe ungefähr 250 % privaten Nutzungsanteil und finde das alles Andere als „nicht mehr üblich“. :smile:

VG
Guido