Hallo, hab hier zwar schon ähnliche Themen gefunden aber so richtig schlau bin ich daraus noch nicht geworden.
Ich hatte jetzt den 1. Monat meiner 2 Monate Elternzeit, hab einen Firmenwagen und diesen auch in der Elternzeit genutzt.
auf der Gehaltsabrechnung wurde der auch ganz normal mit 1% und den bekannten 0,03% versteuert.
so weit so gut, jetzt wird mir aber der Wagen als geldwerter Vorteil noch mal von der Elterngeldkasse angerechnet und von dem maximal möglichen Netto(2.700€, alles was darüberhinaus geht interessiert ja nicht) abgezogen und davon bekomme ich jetzt die bekannten 67%.
geht das tatsächlich so? damit ist doch alles doppelt gemoppelt, ein mal in der Firma, ein mal beim Elterngeld, warum muss ich mir jetzt 2 mal den geldwerten Vorteil anrechnen lassen? oder hab ich jetzt hier irgendwo einen Denkfehler? bin halt der 1. in unserer Firma…
über etwas Licht im Dunkeln würde ich mich sehr freuen.
Grüße, Alex