Firmenwagen während Elternzeit

Hallo, hab hier zwar schon ähnliche Themen gefunden aber so richtig schlau bin ich daraus noch nicht geworden.
Ich hatte jetzt den 1. Monat meiner 2 Monate Elternzeit, hab einen Firmenwagen und diesen auch in der Elternzeit genutzt.
auf der Gehaltsabrechnung wurde der auch ganz normal mit 1% und den bekannten 0,03% versteuert.
so weit so gut, jetzt wird mir aber der Wagen als geldwerter Vorteil noch mal von der Elterngeldkasse angerechnet und von dem maximal möglichen Netto(2.700€, alles was darüberhinaus geht interessiert ja nicht) abgezogen und davon bekomme ich jetzt die bekannten 67%.

geht das tatsächlich so? damit ist doch alles doppelt gemoppelt, ein mal in der Firma, ein mal beim Elterngeld, warum muss ich mir jetzt 2 mal den geldwerten Vorteil anrechnen lassen? oder hab ich jetzt hier irgendwo einen Denkfehler? bin halt der 1. in unserer Firma…
über etwas Licht im Dunkeln würde ich mich sehr freuen.

Grüße, Alex

Tut mir leid, dazu habe ich weder im Gesetz noch in den Richtlinien etwas genaues gefunden, kann also nicht weiter helfen!

Tut mir leid, dazu habe ich weder im Gesetz noch in den
Richtlinien etwas genaues gefunden, kann also nicht weiter
helfen!

schade, aber vielen Dank für die Mühen! Inzwischen bin ich immerhin drauf gekommen, dass es die Elterngeldstelle ja gar nichts angeht, woraus sich mein Bruttogehalt zusammen setzt, mal schauen ob die das ebenso sehen…

Hallo Alex,
entschuldigung für die späte Antwort - war leider nicht im Lande…
Also: Berechnungsgrundlage für Elterngeld ist immer der Nettoverdienst laut Gehaltszettel (ohne VWL oder sonstige Abzüge die evtl. noch nachkommen und den Auszahlungsbetrag mindern).
Eigentlich sollten Sie wenn Sie 2700€ netto oder mehr verdienen 1800€ Elterngeld haben. Firmenwagen hin oder her. Im Zweifelsfall empfehle ich auf jeden Fall Rücksprache bei der Elterngeldstelle oder falls noch möglich Widerspruch gegen den Bescheid. Erhalten Sie tatsächlich 1800€ abzüglich geldwerten Vorteil? Würde mich wundern und interessieren, da ich das so nicht kenne.
Gruß, S.

Hallo Simone,
danke für die Antwort, macht ja nichts wenn es etwas länger dauert, ist bei mir immer noch aktuell. Es wurde auf dem Bescheid tatsächlich mein Firmenwagen abgezogen, und zwar ein Betrag den mir dort niemand erläutern kann wie er zustande kommt. Also auf jeden Fall habe ich Widerspruch eingelegt, auch wenn das ohnehin erst ein vorläufiger Bescheid war. Das war jetzt am 7.11., es kam lediglich ein Brief zurück, dass erneut geprüft wird. Auch ich und unsere Buchhaltung sind der Meinung, dass es der Elterngeldstelle überhaupt nichts angeht, wie sich mein Gehalt zusammensetzt, Auto ist Gehaltsbestandteil. mal abwarten, ob die das genau so sehen, ansonsten muss ich mir halt doch einen Anwalt nehmen.
Grüße, Alex

Hallo Alex,

gibt es schon Neuigkeiten zu dem Fall?

Lg

Guten Tag,

nicht wirklich, dieses Wochenende habe ich den Steuerbescheid für das Finanzamt bekommen, werde also diese Woche mal nachfragen müssen, was aus meinem Widerspruch geworden ist.
geb bescheid sobald sich was tut.

Grüße, Alex

Ich stehe vor einem ähnlichen Problem, nur dass ich noch in der Planung meiner 2 Monate Vaterzeit bin.
Aber es ist doch so, dass wenn man den Firmenwagen während der Elternzeit behält, ist es ja im Prinzip ein Gehalt, das man als Sachleistung erhält.
Wenn man das jetzt mit niedrigen Zahlen rechnet:
Netto normalerweise 1000 Euro, bedeutet man erhält 67% von 1000 Euro, weil man ja einen Verlust (weil man keinen Lohn erhält) von 1000 Euro hat.
So, jetzt habe ich den Firmenwagen, aber keine Lohn, muss aber den geldwerten Vorteil versteuern. Ich bekomme also die Summe X brutto, was zu einem Betrag Y netto führen würde.
Jetzt ist mein Nettoverlust in der Elternzeit kleiner, da ich ja den Betrag Y erhalte. Also erhalte ich nur 67% von (1000 - Y). Das macht Sinn.
Wenn man jetzt aber Netto ohnehin soviel erhält, dass man die Grenze überschreitet und nach Abzug von Y immer noch über der Grenze ist, dann sollte man doch die vollen 1800 Euro erhalten.
Könnt ihr mir folgen? Wie ist denn der aktuelle Stand der Dinge?

das ganze ist für mich inzwischen ein Buch mit mind. 7 Siegeln, man bekommt auch keinerlei Auskünfte über HP oder die Elterngeldstelle. gerade habe ich den Bescheid über die neue Regelung, für 2011 sind es nur noch 65% statt 67%, bekommen. Auch darin wird mir wieder eine Teilzeittätigkeit die sich auf den Firmenwagen bezieht, angedichtet (häh??) Aktuell ist mein Widerspruch vom November! noch auf dem Schreibtisch der Abteilungsleitung (Anruf am 02.03.11), die aber scheinbar auch nicht so recht weiß wie sie das angehen soll. Dadurch sind meine bisherigen bescheide nur vorläufig, kann also immer noch nichts neues sagen.
Melde mich wieder wenn es irgendwann mal was neues gibt…

so, kleines update. Gestern, also am 12.05.(!) kam die endgültige Ablehnung meines Widerspruchs, juristisches Kaudwerwelsch auf 5 Seiten, von dem das meiste mir längst bekannt ist.
bleibt also nur noch der Weg der Klage, was ich auch zu tun gedenke. Es scheint so, als wäre ich schlechter gestellt, weil mein Kleiner nicht am 1. eines Monats geboren ist, aber wie gesagt, das Juristendeutsch muss erst mal einer verstehen. Termin beim Anwalt, der soll mir mal die Chancen erläutern.

Da sieht man mal wieder, dass das Elterngeld nur für einige Zeitungsmeldungen gut ist, da man hintenrum dann doch wieder jede Menge Abzüge hat.
Ich bin mal gespannt, was der Anwalt daraus lesen kann. Viel Glück!