Hallo Ihr Lieben,
folgende Annahme:
Arbeitnehmer AN kündigt fristgerecht seine Stelle bei Arbeitgeber AG. Die Tätigkeit war als Servicetechniker mit Firmenwagen zur Privatnutzung und wurde monatlich abgeführt.
Der letzte Tag des Monats (bsp. 30.04.) wär nun ein Freitag. Resturlaub würde ab Monatsmitte abgegolten werden, letzter Arbeitstag wäre somit mitten im Monat.
Wann muss das KFZ zurückgegeben werden? Am letzten „Arbeitstag“, auch wenn das Auto noch bis Ende des Monats kostenmäßig dem AN in Abzug gebracht wird? Am 28.04. (Freitag, letzter Werktag des Monats)? Am Sonntag, 30.04.?
Was wenn der AN an diesem Wochenende noch einen Umzug zu bewältigen hätte oder erst Sonntagabend aus dem Urlaub zurückkäme und hierfür ja das Auto nutzen darf, da das Arbeitsverhältnis erst am 30.04. endet und auch bis dahin Gehalt bezahlt wird von dem das Auto eine Teilleistung ist?
Als der AN länger wie 6 Wochen krank war, musste das Auto auch am Ende der 6 wöchigen Lohnfortzahlungsfrist abgegeben werden, jedoch wurden die Kosten für den vollen Monat abgezogen. Selbiges bei Ende der Krankheit; das Auto wurde nur 1 Woche genutzt, aber der ganze Monat abgezogen.
Und: muss die Rückgabe am Firmenstandort erfolgen oder muss das Auto am Wohnort des MA abgeholt werden?
Vielen Dank für Euren Input schon mal!
Grüße,
Sonja