Firmenwagenrückgabe bei Beendigung Arbeitsverhältnis

Hallo Ihr Lieben,
folgende Annahme:
Arbeitnehmer AN kündigt fristgerecht seine Stelle bei Arbeitgeber AG. Die Tätigkeit war als Servicetechniker mit Firmenwagen zur Privatnutzung und wurde monatlich abgeführt.
Der letzte Tag des Monats (bsp. 30.04.) wär nun ein Freitag. Resturlaub würde ab Monatsmitte abgegolten werden, letzter Arbeitstag wäre somit mitten im Monat.
Wann muss das KFZ zurückgegeben werden? Am letzten „Arbeitstag“, auch wenn das Auto noch bis Ende des Monats kostenmäßig dem AN in Abzug gebracht wird? Am 28.04. (Freitag, letzter Werktag des Monats)? Am Sonntag, 30.04.?
Was wenn der AN an diesem Wochenende noch einen Umzug zu bewältigen hätte oder erst Sonntagabend aus dem Urlaub zurückkäme und hierfür ja das Auto nutzen darf, da das Arbeitsverhältnis erst am 30.04. endet und auch bis dahin Gehalt bezahlt wird von dem das Auto eine Teilleistung ist?
Als der AN länger wie 6 Wochen krank war, musste das Auto auch am Ende der 6 wöchigen Lohnfortzahlungsfrist abgegeben werden, jedoch wurden die Kosten für den vollen Monat abgezogen. Selbiges bei Ende der Krankheit; das Auto wurde nur 1 Woche genutzt, aber der ganze Monat abgezogen.

Und: muss die Rückgabe am Firmenstandort erfolgen oder muss das Auto am Wohnort des MA abgeholt werden?

Vielen Dank für Euren Input schon mal!

Grüße,
Sonja

Ja
Gruß Michael

Die Frage ist schon lustig.
Wurde der Firmenwagen etwa am Wohnort übergeben als man die Stelle antrat ?

Du musst das Auto an deinem letzten Arbeitstag bei deiner Arbeit abgeben.

Hallo,

eine Dienstwagenregelung, die Privatnutzung beinhaltet, ist regelmäßig als Entgeltbestandteil anzusehen. Deswegen kann ein Dienstwagen auch bei Freistellung idR nicht vor Ende des Arbeitsverhältnisses zurückgefordert werden. Allerdings gibt es zu diesem Grundsatz einige Ausnahmen, die vertraglich regelbar sind. Deswegen kann nur jemand verläßliche Auskunft geben, der die fragliche Vereinbarung vollständig im Original vorliegen hat.

Endet das Arbeitsverhältnis an einem Wochenende bzw. Feiertag, kann der AG durchaus verlangen, daß der Dienstwagen am letzten Arbeitstag davor abgegeben wird.

Und natürlich hat die Rückgabe beim AG zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

&Tschüß
Wolfgang

Warum nicht? Ich habe meinen Firmenwagen auch an meinem Wohnort abgeholt, weil der Vertragspartner hier ansässig ist. Mein AG war 50 km weiter.

Das ist leider so. Der geldwerte Vorteil muss für den ganzen Monat abgerechnet werden, selbst wenn man nur einen Tag anwesend war. Früher gab es mal eine Regelung mit ein paar Tagen, die unschädlich waren. Die ist aber lange Geschichte.

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