Firmenwagenversteuerung bei Homeoffice / Außendienst

Guten Tag,

ich soll einen Firmenwagen bekommen und auch einen Arbeitsplatz im Homeoffice.
Wie sieht dann die Versteuerung des Firmenwagen aus?
Ich denke, dass ich nur die 1% versteuern muss.

Wie sieht es mit den Fahrten zu den Kunden aus, bzw. wenn ich in die Firmenzentrale fahre?
Es gibt ja auch die Möglichkeit, dass man erst in die Firma und dann zu Kunden fährt oder erst zu Kunden und dann in die Firma und dann ins Homeoffice.

Gerne würde ich ja nur die 1% zahlen und nicht noch Fahrtkosten.

Danke für eure Hilfe.

Hallo!

Wenn dein Unternehmen deine Heimadresse als Dienstsitz festlegt, beginnen und enden deine Dienstfahrten dort.

Es spielt keine Rolle, wohin - ob zum Unternehmenssitz oder zum Kunden.

Wichtig ist nur die vertragliche Festlegung des Dienstsitzes zwischen dir und deinem Unternehmen.

Herzliche Grüße

Helm,ut

Danke Helmut.

Dann muss ich also auch keine 0,03 % oder 0,002 % für die Fahrten in die Zentrale oder zum ersten Kunden versteuern?

Hat ein Fahrtenbuch dann Sinn? Wenn ja, was sind dann Dienstfahrten?

Danke

So pauschal ist es nicht:

  1. Wo ist Dein Wohnsitz (wichtig für die Berechnung des geldwerten Vorteils)?
  2. Wie hoch ist die private Nutzung?
  3. Fährst Du nur beruflich, oder auch privat?

Du hast verschiedenn Möglichkeiten das im Rahmen der Vereinbarung mit dem AG abzurechnen:

  1. Wenn Du den Wagen nur REIN beruflich nutzt, lohnt sich ein Fahrtenbuch. Damit entfällt dann auch die 1% Regelung, da das KFZ rein beruflich (nachgewiesen durch Fahrtenbuch) nutzt. Ob Dein AG das mitmacht ist etwas anderes. Meine Chefin hat das mal gemacht.
  2. Bei einer anteiligen privaten Nutzung kannst Du das Fahrtenbuch auch nutzen, wenn Dein Arbeitgeber dieser Abrechnungsart denn zustimmt (nach Nutzung - ist eher selten der Fall). Hat mein neuer Chef nie gemacht - zu aufwendig.
  3. Liegt Dein Hauptbeschäftigungsort beim AG (also wie von PaennekenInstureie beschrieben), dann ist jede Fahrt vom deinem „Homeoffice“ zum AG eine „Privatfahrt“. Wird also berechnet/versteuert.
  4. Liegt Dein Hauptbeschäftigungsort beim „Home Office“, dann ist jede Fahrt von dort zum Kunden oder zur „Arbeit“ eine Dienstfahrt.
  5. Fährst Du „privat“ - dann ist das „privat“

„Gern würde ich ja nur die 1% zahlen und nicht noch Fahrtkosten“ => Das klappt wohl nur, wenn Dein Dienstsitzt „zu Hause“ ist.

Danke für die Info.

Dann müsste mein Vetrag so lauten:

*> 'Änderung zum Arbeitsvetrag vom xx.xx.xxxx.

Herr Msutermann hat ab dem 01.03.019 ein Homeoffice, sein Dienstsitz ist somit seine private Adresse.*

Wie würde es sich ändern wenn ich im Aussendienst mit Homeoffice beschäftigt bin?

Danke