Fixpreis für Büffet ?

Es ist ein Büffet für 25 Personen in einer Almwirtschaft bestellt worden ( nur Käsenudel und Schweinsbraten, 1 Woche davor die Gäste befragt). Dann sind noch 6 unangemeldete Personen dazu gekommem. beim Eintreffen der Gesellschaft war das Büffet bereits hergerichtet. für wieviel Personen muss jetzt bezahlt werden?

Hallo!

Ja und , das gibt. Genauso wie umgekehrt, es kommen weniger. Was dann ?

Aber wer soll denn wissen, was man vereinbart hatte.  Gab es einen Festpreis für ein Buffet für 25 Personen ? 
Dann wäre es doch „fast“ egal ob nun 6 mehr kommen, wenn man mit der Menge an Speisen auskommt.
Gut es fällt mehr Geschirr und Besteck an.

Oder ist ein Gedeckpreis auf der Basis von 25 Gästen kalkuliert worden ? Dann wäre es ja leicht, den Mehraufwand für 6 Zusatzgäste zu ermitteln. Problem dann, ob noch so schnell nachgebraten und gekocht werden kann !

Aber ist z.B. vereinbart, 25 Personen zum Festpreis und es wird auf Wunsch auch kostenlos nachgelegt wenn einzelne Speisen nicht reichen sollten, dann kann man schlechterdings nicht mit 6 Personen mehr kommen und den gleichen Preis zahlen wollen.

MfG
duck313

Mahlzeit,

für wieviel Personen muss
jetzt bezahlt werden?

was stand denn genau im Vertrag?

Gandalf

Was hätte der Gastwirt an dem zusätzlich belegten Sechsertisch sonst an dem Abend verdient? Hat das Personal den zusätzlichen Tisch auch bedient? Gab es auf diesem Tisch auch sauberes Geschirr? Durften auch die zusätzlichen Gäste die Toiletten benutzen?

Hat der Gastwirt ausreichend auch für die zusätzlichen Gäste nachgelegt?

Alleine schon aufgrund des Verdienstausfalls und des zusätzlichen Aufwands für den nicht anderweitig belegbaren Tisch sollte doch wohl klar sein, dass für die zusätzlichen Gäste zu zahlen ist. Wie kann man das überhaupt in Zweifel ziehen?

Buffets werden - egal ob man einen Einzelpreis pro Person oder einen Gesamtpreis vereinbart - immer nach Personenzahl kalkuliert. Man kann dankbar sein, wenn ein Gastwirt so flexibel ist, kurzfristig so eine erhebliche prozentuale Abweichung der Gästezahl zuzulassen. Zu meinen, dass er das für umme tun will, ist schon eher dreist als naiv. Zudem kennt auch das Gesetz durchaus passende Formulierungen für Leute, die das brauchen. Z.B. für den Dienstleistungsanteil den § 612 Abs. I BGB: Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.

Auch ohne jegliche Höflichkeitsformen

Hallo FranzS.,

danke für die Anregung. Ich werde das nächste Mal, wenn ich eine Einladung gebe, einfach für 25 statt für 30 Leute bestellen und dadurch Kosten sparen. Klingt wie ein guter Deal. Was glaubst du, wie weit man das ausreizen kann - 10 Leute mehr? 20?

Siboniwe

Hi Franz,

wenn ein Fixpreis für das Buffet vereinbart wurde, bspw 20€ je Person = 500€ für 25 Leute, dann sind die 500€ zu bezahlen und fertig.
Wenn am Abend dann doch mehr Leute kommen als vorher gedacht, bekommen eben alle etwas weniger zu essen.
Wenn im umgekehrten Fall 10 Leute weniger erscheinen sind die ausgemachten 500€ eben auch fällig.

lg

Naja normal wird nach Personan abgerechnet soviel ich weiß. Also müssten die zusätzlichen Gäste auch bezahlt werden.

Bezahlt werden muss das, was vereinbart wurde.

Für 25 Personen wird der Tisch mit 25 Gedecken vorbereitet und 25 Portionen Schweinsbraten mit Nudeln werden bereit gestellt.
Mehr nicht.
Ob dann 31 Personen einen Sitzplatz bekommen und satt werden, ist dein Problem.
Wenn nur 19 Gäste kommen, ist das auch dein Problem und nicht die Sache des Wirtes.

Bei einer Almwirtschaft würde ich mal vermuten, dass es keinen ausgefeilten Vertrag gab.
Wenn es bei der ursprünglich vereinbarten Menge an Essen für 25 Personen blieb, wären auch nur diese zu bezahlen (der Wirt wird ja auch noch etwas an den Getränken der zusätzlichen Gäste verdient haben).

Wenn der Wirt aber spontan für mehr als 25 Leute gekocht hätte, so dass alle satt wurden, wäre es fies, wenn ihm das nicht vergütet würde.

wenn ein Fixpreis für das Buffet vereinbart wurde, bspw 20€ je
Person = 500€ für 25 Leute, dann sind die 500€ zu bezahlen und
fertig.

Normalerweise wird aber nachgelegt bzw. es werden die Platten ausgetausch - sei es, weil die Gäste mehr essen als geplant, sei es, weil eine Käseplatte nach einer Stunde nicht mehr ganz so schick aussieht. Dementsprechend ist der Preis pro Person natürlich auch für ungeplante Gäste zu entrichten. Die Sache kann man auch insofern zu Ende denken, wenn man sich überlegt, was wohl passiert, wenn statt 25 120 Leute anrücken.

Allein schon die Frage ist daher abstrus, wobei es ja auch Leute geben soll, die mit acht Mann in einen Laden stürmen, von denen vier das all you can eat-Büffet buchen und vier die kleine, klare Gemüsebrühe bestellen.

Gruß
C.

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Hi @ll,

bevor noch mehr Mutmaßungen aufkommen…

Erstmal, was war vereinbart?

Entweder

  • ein Pauschalpreis für 25 Personen oder
  • der Preis pro Person oder
  • ein Gesamtpreis für ein Buffet?

LG vom Mond

wenn ein Fixpreis für das Buffet vereinbart wurde, bspw 20€ je
Person = 500€ für 25 Leute, dann sind die 500€ zu bezahlen und
fertig.

Normalerweise wird aber nachgelegt bzw. es werden die Platten
ausgetausch - sei es, weil die Gäste mehr essen als geplant,
sei es, weil eine Käseplatte nach einer Stunde nicht mehr ganz
so schick aussieht.

Nein, normalerweise bestimmt der Gastgeber in Absprache mit dem Wirt ob nachgelegt wird oder nicht (wenn abzusehen ist, dass es knapp wird). Wenn Essen für 25 Leute bestellt ist, ist das maßgebend und nichts anderes. Wenn Platten nach einer Weile etwas aufgehübscht werden hat das mit der Anzahl Gäste nichts zu tun.

Dementsprechend ist der Preis pro Person
natürlich auch für ungeplante Gäste zu entrichten.

Das ist er eben nicht.

Die Sache
kann man auch insofern zu Ende denken, wenn man sich überlegt,
was wohl passiert, wenn statt 25 120 Leute anrücken.

120 statt 25? Na das ist ja mal total aus dem Leben gegriffen

Allein schon die Frage ist daher abstrus,

dann sag das doch dem UP . . .

wobei es ja auch
Leute geben soll, die mit acht Mann in einen Laden stürmen,
von denen vier das all you can eat-Büffet buchen und vier die
kleine, klare Gemüsebrühe bestellen.

Darum ging es in der Frage überhaupt nicht?!

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Die Sache
kann man auch insofern zu Ende denken, wenn man sich überlegt,
was wohl passiert, wenn statt 25 120 Leute anrücken.

120 statt 25? Na das ist ja mal total aus dem Leben gegriffen

Wo ist denn die Grenze?` 5 Leute mehr? 10? 20? 25? Mal ehrlich jetzt.

Siboniwe

Ist es nicht so, dass ein Buffet immer auf die entsprechende Anzahl der vereinbarten Gäste kalkuliert wird, also bezüglich der Menge und daher auch Kosten? Heißt ja das Buffet war dann halt etwas weniger für alle, aber man müsste nicht mehr bezahlen.

Servus,

dass nicht nachgelegt wurde, ist möglich: Da weißt Du mehr als die anderen.

Aber haben denn die sechs Nassauer wirklich im Stehen vor der Hütte mit den Fingern aus dem Topf gegessen?

Schöne Grüße

MM

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Wo ist denn die Grenze?` 5 Leute mehr? 10? 20? 25? Mal
ehrlich jetzt.

Wer eine Feier/Veranstaltung plant, kann/muss ja wohl im Vorfeld abschätzen in welcher Größenordnung man sich ungefähr bewegt. Und da kommen eben nicht 120 Leute, wenn 25 vorgesehen waren. Wenn doch, sollte man über seine organisatorischen Fähigkeiten nachdenken. Von daher war der Vergleich Blödsinn und Deine Antwort überflüssig, mal ehrlich

Wo ist denn die Grenze?` 5 Leute mehr? 10? 20? 25? Mal
ehrlich jetzt.

Wer eine Feier/Veranstaltung plant, kann/muss ja wohl im
Vorfeld abschätzen in welcher Größenordnung man sich ungefähr
bewegt.

Und die wurde bei einem plötzlichen Zuwachs von rd. 25% wohl klar verfehlt.

Die Idee, mit Verlaub, ist genauso blödsinnig, wie zu denken, dass man bei 25 geplanten Gästen mal locker 6 Leute mehr ohne Aufkosten mit durchfüttern kann.

Mal abgesehen von der bereits aufgestellten Rechnung, dass auch die 6 Leute mehr Geschirr, Bedienung und Platz (den sie anderen zahlenden Gästen wegnehmen) brauchen, würde ich mich als Restaurant bedanken, wenn nach einem solchen Büffet die Teilnehmer hinterher den Ruf verbreiten: naja, gut war’s, aber sehr knapp bemessen.
Mit der durchaus absurden Verdoppelung der Gäste sollte darauf hingewiesen werden, dass bereits 6 Leute mehr nicht von einem Pauschalpreis getragen werden.

Siboniwe

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Die Idee, mit Verlaub, ist genauso blödsinnig, wie zu denken,
dass man bei 25 geplanten Gästen mal locker 6 Leute mehr ohne
Aufkosten mit durchfüttern kann.

Wenn das Buffet für 25 Leute bestellt war, zurecht gemacht ist und in der Menge nicht verändert (i.S.v. erhöht) wird, ist auch nur für 25 Leute zu bezahlen und Punkt. Da spielt es überhaupt keine Rolle wieviele Leute da noch zusätzlich rumspringen. Wenn jetzt mehr Leute auftauchen als erwartet und man abschätzt, dass das Essen knapp wird, hält man Rücksprache mit dem Gastwirt und erbittet ein Nachlegen. Das ist dann natürlich auch zu bezahlen.

Mal abgesehen von der bereits aufgestellten Rechnung, dass
auch die 6 Leute mehr Geschirr, Bedienung und Platz (den sie
anderen zahlenden Gästen wegnehmen) brauchen,

* Geschirr steht üblicherweise bei einem Buffet reichlich, da man sich durchaus mehrmals etwas holt und dazu auch einen frischen Teller nehmen kann . . .
* Bedienung braucht man bezüglich Essen nicht, da Buffet . . . und für Getränke wird man wohl bezahlen und die Bedienung ist im Preis.
* Wenn man solch eine Feier/Veranstaltung bestellt, wird dafür ein separater Bereich vorgesehen. Die Gäste sitzen doch nicht verstreut in der Gaststätte. Und wenn an den vorhandenen Tafeln 6 Stühle angestellt werden nimmt man anderen Gästen auch keinen Platz weg.

würde ich mich
als Restaurant bedanken, wenn nach einem solchen Büffet die
Teilnehmer hinterher den Ruf verbreiten: naja, gut war’s, aber
sehr knapp bemessen.

Du hast, scheint es, weder eine private Feier noch eine größere Veranstaltung (Verein o.ä.) jemals ausgerichtet, sonst würdest Du hier nicht rumdiskutieren.

Mit der durchaus absurden Verdoppelung der Gäste sollte darauf
hingewiesen werden, dass bereits 6 Leute mehr nicht von einem
Pauschalpreis getragen werden.

Na sicher werden sie das! Wenn der Umfang des Buffets sich nicht ändert spielt das überhaupt keine Rolle.

Der Punkt ist doch, dass dem UP ungesehen unterstellt wird, dass er die Gastwirtschaft betrügen will und das aus dem Posting nicht annähernd entnommen werden kann.

@Mod
Sorry C., dass ich dein Posting missbrauche, aber der andere Teilthread wurde geschlossen.

Ich verbitte mir, dass hier jemand so tut, als sei nur seine Meinung (sic!) maßgeblich --> " und Punkt." und als sei das Problem damit gelöst und alle anderen, die eine andere Meinung vertreten, seien unbedarft und doof und unerfahren.

Durch das Abschließen des Threads an genau dieser Stelle wird der Eindruck vermittelt, als habe derjenige Recht, der den letzten Beitrag gelieftert hat.

Siboniwe

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Hallo,

wurde ein Preis pro Person vereinbart, dann muß auch pro Person gezahlt werden, nämlich 31 und nicht 25.
Wurde ein Preis für das gesamte Buffet vereinbart und zufällig wurden noch mehr satt, dann bleibt es beim Preis fürs Buffet.
Hat der Wirt allerdings nachgelegt auf dem Buffet, dann hat er Anspruch auf den Mehrbetrag. Er hat ja dann die zusätzlichen Gäste auch zusätzlich versorgt.

Es grüßt
Yvisa