Servus,
Wird dort ein Konto „Pfandaufwendungen“ und „Pfanderträge“
geführt?
Zwei Konten (mindestens, falls sie nicht aus welchem Grund auch immer weiter aufgeteilt werden), wegen Verrechnungsverbot; außerdem die entsprechenden Bewegungs- und Bestandskonten in der Warenwirtschaft.
Und: Wie sieht das beim Jahresabschluss aus? Wie wird der
„Wert“ dieses Flaschenpfandes in der Bilanz richtig erfasst?
Das Volumen an zum Stichtag bei Verbrauchern befindlichen Pfandflaschen und die daraus sich ergebende Verbindlichkeit kann nur geschätzt werden, da sich anders aus verkauften, aber nicht zurückgegebenen Pfandflaschen ein ständig wachsender Passivposten ergäbe, dem keine bestehende oder Eventualverbindlichkeit entspräche.
Und: Auf dem Pfandbetrag selber ist keine Umsatzsteuer, oder?
Doch, es ist - umsatzsteuerlich wird die Herausgabe und Rücknahme von Pfandflaschen wie Verkauf und Rückkauf behandelt: Der Pfandbetrag ist Teil dessen, was der Kunde bezahlt, damit gehört er zum Entgelt und fließt in die Bemessungsgrundlage für die USt mit ein.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder