Flatex - AGBs verstandiss

Hi leute,

ich habe mir über legt über Flatex zu investieren - vor allem/nur mal in ETFs.
(Lebe in Österreich)

Aber bei den AGBs gibts noch paar sachen die ich nicht so ganz verstehe und wollt mal hier nachfragen …

(6) Zusicherungen des Kunden
(b) Der Kunde hat die Bank unverzüglich über wesentliche Veränderungen seiner Vermögensverhältnisse zu unterrichten.

Heißt dass ich muss die bei jeder Gehaltserhöhung, oder auch bei jeder Premie, Erbschaft, Lotto gewinn informieren?
Oder wie?

  1. Verfügungsberechtigung nach dem Tod des Kunden
    (1) Die Bank wird, sobald sie vom Ableben eines Kunden Kenntnis erhält, Dispositionen aufgrund eines Beschlusses des Abhandlungsgerichts oder des Einantwortungsbeschlusses zulassen. Verfügungen eines einzelverfügungsberechtigten Konto-/Depotinhabers über das Gemeinschaftskonto/-depot werden durch diese Regelung nicht berührt.

Was heist das bitte auf deutsch?

VI. Sonderbedingungen für Termingeschäfte
6. Kenntnisnahme der Risiken mit Termingeschäften
… Der Kunde bestätigt weiters, darüber aufgeklärt worden zu sein, dass eine Anlage in die hier gegenständlichen Termingeschäfte nicht nur zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen kann, sondern dass hierüber hinaus auch eine Nachschussverpflichtung entstehen kann, die dazu führt, dass der Kunde einen über die ursprüngliche Investition hinausgehenden Betrag leisten muss.

Das verstehe ich nicht ganz … welche darüber hinausgehende Nachschussverpflichtung können das sein.

Und weil ich mich grad mit solchen themen auseinander setzte:
Wenn ich jemandem eine SEPA-Lastschrifft mandat erteile - meinem Mieter zum beispiel. wie sorge ich dafür, dass dieses wenn ich ausziehe seine Gültigkeit verliert?

Hallo,

das Schlüsselwort ist “wesentlich”. Eine Gehaltserhöhung oder Prämie ändert nichts. Eine große Erbschaft oder ein sechsstelliger Lottogewinn schon.

Die Bank wird legitimen Erben Zugriff auf das Konto gewähren.

Schau mal hier rein: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Terminkontrakt

Bei solchen Geschäften muss man erst einmal nur wenige Prozent vorstrecken. Läuft der Wert in die falsche Richtung muss man nachschießen oder der Kontrakt wird mit Verlust geschlossen.

Gruß,
Steve

Grundsätzlich steht vermutlich schon im Mandat drin, dass er die fällige Miete und die Nebenkosten einziehen darf. Mit Auszug entfällt diese Grundlage von alleine.

Dir ist klar, dass der Vermieter dein Mandat der Bank nicht vorlegen muss, sondern nur gegenüber der Bank versichert hat, dass er es vorliegen hat?
Dein Mandat wird nirgendwo anders gespeichter oder hinterlegt als beim Vermieter selbst.

Wenn die Gültigkeit des Mandats nicht bereits durch die Formulierung beim Auszug entfällt, kannst du auch jederzeit das Mandat entziehen (Brief an den Vermieter).

Stimmt ja, da sind die noch Günstig, hier in Deutschland wurden diese richtig teuer.