Fleurop-Gutschein - nicht mehr gültig?

Hallo liebe Gemeinde,

Frau Schnubbel hat 2002 geheiratet. Zu diesem Anlaß wurden u.a. auch 3 Fleurop-Gutscheine mit einem Gesamtwert von 30€ geschenkt. Bisher hat sie diese Gutscheine nicht eingelöst, da ihr Mann und sie gerade ein Haus sanieren und sie wollte die Gutscheine zur Verschönerung der neuen Räumlichkeiten nutzen. Ihr wurde auch gesagt, daß dies kein Problem sei, da diese Gutscheine 30 Jahre gültig seien, da kein Ablaufdatum vermerkt ist.
Nun wollte sie die Gutscheine verwenden - und es ging nicht. Der Blumenhändler ihres Vertrauens kontaktierte extra noch einmal einen Fleurop-Vertreter. Dieser sagte sinngemäß, daß diese Gutscheine nicht mehr eingelößt werden könnten, da nach neuem BGB-Recht die Verjährungszeit 3 Jahre betragen würde. Auf den neuen Fleurop-Gutscheinen ist auch ein Hinweis auf die Verjährungsfrist nach dem BGB vorhanden - auf den alten läßt sich jedoch gar nichts finden.
Sind die Gutscheine jetzt wirklich wertlos. Aber das kann doch nicht sein, daß sich Fleurop 30€ einsteckt und überhaupt keine Gegenleistung mehr bringen braucht …

Bin auf Eure Meinungen gespannt!

Liebe Grüße

MUMPINE

Hallo,

ein Jammer: Anwalt müsste man sein, dann würde man hier viel Geld verdienen.

Der Gutschein verjährt nach 3 Jahren. Das stimmt erst einmal.

Die Kohle einstecken aber darf der Händler keineswegs einfach, er hätte sich dann ungerechtfertigt bereichert. §812 BGB Abs. 1.

Er muss also auszahlen, wermindert um einen gewissen Betrag, den er für seine Mehraufwendungen einbehalten darf. Diese aufzulisten wird er kaum können. Im Gegenzug hätte er auf Vorteile durch die Nichteinlösung gehabt (Zins). Mann, der soll Dir die Blumen geben und gut!

Wenn nicht, würde ich Fleurop anschreiben.

Und durch die Blume auf den Paragraphen hinweisen.

Viel Glück.
T.

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Vielen lieben DANK!

Das war sehr hilfreich!

Frau Schnubbel - und natürlich ich sagen „DANKE!!“ :smile:))))))

MUMPINE