Flexible Arbeitswoche - Urlaub und Feiertage?

Hallo liebe Community :slight_smile:

Ich bin von täglich 8h, also einer 40h Woche auf 38h runter gegangen, da ich freitags gerne früher Feierabend machen möchte.
Ich habe mit meinem Chef vereinbart, dass ich meine Stunden flexibel in der Woche verteile. In der Regel habe ich mir die Zeit so eingeteilt, dass ich montags 9,5h, dienstags 8,5h, mittwochs und donnerstags 8h und freitags 4h arbeite.
Jetzt frage ich mich, wie ich mit einem Feiertag an einem Freitag umgehen und vor allem mit Urlaubstagen, da ich trotzdem freitags einen ganzen Tag Urlaub nehmen muss. Klar muss ich dann vorher auch keine Überstunden machen und könnte Mo-Do 8h arbeiten, aber an allen anderen Tagen kann ich doch auch einen halben Tag nehmen. Das kommt doch aufs selbe raus, oder? Wenn ich aber oft freitags frei brauche, geht jedes Mal ein ganzer Urlaubstag drauf… Das kann doch eigentlich nicht sein oder?

Ich freue mich über eure antworten :slight_smile:

Hallo,

im Prinzip ist Deine Frage dieselbe wie des unmittelbar vorherigen Threads, bei der der Threadstarter die entscheidende Nachfrage allerdings nicht beantwortet hat.

Auch flexible Arbeitszeit hat Nachteile. Du hast Dich individuell für eine bestimmte Aufteilung Deiner Wochenarbeitszeit entschieden.
Da aber Urlaub und Entgeltfortzahlung immer nach Tagen berechnet werden, ändert eine individuelle Gestaltung der flexiblen Arbeitszeit nichts daran, daß grundsätzlich jeder einzelne Arbeitstag gleichwertig berechnet und vergütet wird. In Deinem Fall - bei 38-Std.-Woche und 5 Tagen - ist jeder Arbeitstag von Mo - Fr 7,6 Std. bzw. 7:36 Std. „wert“ und muß mit diesem Wert berechnet werden.
Das bedeutet, daß Du für einen Freitag zwar einen kompletten Tag Urlaub nehmen müßtest, Dir aber auch für einen Wochenfeiertag - auch am Freitag - jeweils der Gegenwert von 7:36 Std. vergütet werden muß.

Etwas anderes gilt grundsätzlich nur dann, wenn die unterschiedliche Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage schriftlich fixiert oder aber vom AG einseitig angewiesen wäre.

Ist dies aber nicht der Fall, gilt im BUrlG und EFZG die Grundregel: Ein Tag ist ein Tag ist ein Tag ist ein Tag …

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

herzlichen Dank für deine Antwort.
Das hieße, wenn Freitag ein Feiertag ist oder ich z.B. montags krank bin, muss ich Mo-Do nur 30,4h arbeiten statt eigentlich 34.
Jetzt kann ich aber ja nun an jedem anderen Tag auch einen halben Tag Urlaub nehmen… Dann muss mir das doch auf für freitags erlaubt werden, wenn ich die verbleibenden Stunden des freitags an einem anderen Wochentag Vorarbeiter, oder liege ich da falsch?

Hallo Wolfgang,

herzlichen Dank für deine Antwort.
Das hieße, wenn Freitag ein Feiertag ist oder ich z.B. montags krank bin, muss ich Mo-Do nur 30,4h arbeiten statt eigentlich 34.
Jetzt kann ich aber ja nun an jedem anderen Tag auch einen halben Tag Urlaub nehmen… Dann muss mir das doch auf für freitags erlaubt werden, wenn ich die verbleibenden Stunden des freitags an einem anderen Wochentag Vorarbeiter, oder liege ich da falsch?

Hallo,

Du liegst komplett falsch (und dein AG auch),

weil es eigentlich „halbe“ Urlaubstage nicht gibt. Aber diese Art von Wurschtigkeit im Umgang mit dem BUrlG ist weit verbreitet.
Alles, was nicht einem vollen (durchschnittlichen) Arbeitstag entspricht, ist im Rahmen des Arbeitszeitkontos auszugleichen.
Und deswegen zählt in Deinem Fall auch der Freitag immer als voller, durchschnittlicher Arbeitstag mit 07:36 Std. bei Urlaub und Entgeltfortzahlung und zwar völlig unabhängig von Deinem privaten Arbeitszeitmodell - egal, was du da noch argumentativ für Schleifen versuchst zu drehen.

&Tschüß
Wolfgang