Flickr Fotos speichern erlaubt?

Hallo,

ich habe bei Flickr ein Foto entdeckt, was ich gern für mich persönlich speichern würde. Der Eigentümer verbietet das Herunterladen des Fotos.

Gibt es eine Möglichkeit, an das Foto zu gelangen?

Wer kennt sich damit aus?

Vielen Dank schon mal.

VG
Eidechse

Hallo,

ich habe bei Flickr ein Foto entdeckt, was ich gern für mich
persönlich speichern würde. Der Eigentümer verbietet das
Herunterladen des Fotos.

Rein rechtlich bist Du im falschen Brett und solltest nach Umformulierung das Ganze ggf. mal im Rechtsbrett weiter unten probieren.

Rein technisch hast Du bereits zumindest im Cache das Bild heruntergeladen sonst könntest Du es Dir garnicht anschauen…

Gibt es eine Möglichkeit, an das Foto zu gelangen?

Screenshot geht (fast) immer.

Gruß
h.

ich habe bei Flickr ein Foto entdeckt, was ich gern für mich
persönlich speichern würde. Der Eigentümer verbietet das
Herunterladen des Fotos.

Gibt es eine Möglichkeit, an das Foto zu gelangen?

Wer kennt sich damit aus?

Das geht „offiziell“ nur mit einer Einzelerlaubnis.
Dazu Kontakt mit dem Rechteinhaber aufnehmen.

Wenn der diese Fotos gewerblich macht und damit seinen Lebensunterhalt bestreitet, wird er das Foto -völlig verständlich -nicht kostenlos abgeben wollen.
Bei Kauf bekommt man dann aber oft eine bessere Bilddatei.

Bei Freizeitfotografen sieht das oft anders aus wenn die Fotos nur privat und nichtkommerziell verwendet werden sollen.
Da soll dann oft nur die kommerzielle Verwendung unterbunden werden.

Hi!

Bei Freizeitfotografen sieht das oft anders aus wenn die
Fotos nur privat und nichtkommerziell verwendet werden sollen.
Da soll dann oft nur die kommerzielle Verwendung unterbunden
werden.

Ein wichtiges Wort _sollte_ hier hervorgehoben werden: soll.

Auch bei „Freizeitfotografen“ kann sowas schnell zu Rechtsverletzungen führen.

Grüße,
Tomh

Hi!

Bei Freizeitfotografen sieht das oft anders aus wenn die
Fotos nur privat und nichtkommerziell verwendet werden sollen.
Da soll dann oft nur die kommerzielle Verwendung unterbunden
werden.

Ein wichtiges Wort _sollte_ hier hervorgehoben werden: soll.

Auch bei „Freizeitfotografen“ kann sowas schnell zu
Rechtsverletzungen führen.

Richtig.

Deswegen ist eine Erlaubnis des Rechteinhabers in JEDEM Fall unabdingbar. Die Wahrscheinlichkeit diese kostenfrei zu erhalten, ist für private/ nichtkommerzielle Nutzung nur eher gegeben.

Hallo,

ich habe bei Flickr ein Foto entdeckt, was ich gern für mich
persönlich speichern würde. Der Eigentümer verbietet das
Herunterladen des Fotos.

Das ist sein Recht als Urheber so eines Fotos.

Gibt es eine Möglichkeit, an das Foto zu gelangen?

Klar gibt es die. Das einfachste Mittel wäre wohl ein Screenshot der Seite. Alternativ gibts auch Programme wie den „Saleen Flickr Downloader“,die sowas ermöglichen. Selbst im Cache deines Browsers sollte es schon zu finden sein. Ob das pure Anschauen im Browser und die damit verbundene Speicherung im Cache einen verbotenen Download darstellt,darüber streiten sich die Geister. Richter sahen es im Fall von kino.to als solchen an.

Hallo,

danke für Deine Antwort.

Gibt es eine Möglichkeit, an das Foto zu gelangen?

Selbst im Cache deines Browsers sollte es schon zu finden sein. Ob das

pure Anschauen im Browser und die damit verbundene Speicherung
im Cache einen verbotenen Download darstellt,darüber streiten
sich die Geister. Richter sahen es im Fall von kino.to als
solchen an.

Wenn ich flickr richtig verstehe, ist es ein Ort, an dem Menschen Ihre Bilder deponieren / Alben sammeln.

Wenn ich die Bilder nur kostenpflichtig anschauen darf, müsste ich doch vorher einen Hinweis darüber erhalten. Da steht ja nur, dass das Herunterladen verboten ist.

Merken würde ja keiner, wenn ich sie anschaue, wie auch? Und wie haben die Richter herausbekommen, das kino.to angesehen wurde und in den Speicher verschoben?

Und wenn der Urheber nicht möchte, dass man seine Bilder ansieht, sollte er die Bilder dann nicht komplett sperren…oder???

Viele Grüße
Eidechse

@ alle…Vielen Dank…
für Eure hilfreichen Antworten.

VG
Eidechse

Moin,

Wenn ich flickr richtig verstehe, ist es ein Ort, an dem
Menschen Ihre Bilder deponieren / Alben sammeln.

jepp.

Wenn ich die Bilder nur kostenpflichtig anschauen darf, müsste
ich doch vorher einen Hinweis darüber erhalten. Da steht ja
nur, dass das Herunterladen verboten ist.

Was ist daran missverständlich?

Merken würde ja keiner, wenn ich sie anschaue, wie auch? Und
wie haben die Richter herausbekommen, das kino.to angesehen
wurde und in den Speicher verschoben?

Nehmen wir ein Beispiel aus der analogen Welt.
Ein Bild/Poster in einer Galerie, wo Du es kostenfrei angucken kannst. Aber nur dort (hier eben nur bei Flickr).
Eine Kopie dieses Bildesmit nach Hause nehme, auch nur uns Dir anzugucken ist nicht gestattet. Analog bei Flickr ist eben das Herunterladen verboten. Wo ist das Verständnisproblem?

Und wenn der Urheber nicht möchte, dass man seine Bilder
ansieht, sollte er die Bilder dann nicht komplett
sperren…oder???

Warum?
Angucken istdoch gestattet, aberebennur bei Flickr.

Gandalf

Hallo,

danke, ich hab es jeeeeeeeeeetzt verstanden, Gandalf. Mir schwirrte vom Verständnis im Kopf, dass dies sozusagen private Alben sind, die auch nicht jeder anschauen darf. Ein Lese-Problem von mir, denn MarcoW1975 hatte ja Browser geschrieben, was ich überlesen habe.

VG
Eidechse

Merken würde ja keiner, wenn ich sie anschaue, wie auch? Und
wie haben die Richter herausbekommen, das kino.to angesehen
wurde und in den Speicher verschoben?

Nicht absichtlich verschoben,sondern technisch bedingt. Denn standardmäßig nutzt fast jeder Browser einen Zwischenspeicher (Cache) auf der Festplatte, in den runtergeladene Daten gespeichert werden. Dessen Sinn ist es eigentlich, daß die Daten beim späteren erneuten Aufruf nicht nochmal runtergeladen werden müssen,sondern einfach von der Festplatte geladen werden, was einen Geschwindigkeitszuwachs beim Surfen bringt. Und genau diese Eigenschaft stellt nach Meinung einiger Richter schon einen illegalen Download im Sinne des Urheberrechts dar.
Gleiches passiert auch mit den Bildern,die man sich bei Flickr anschaut und deren Download vom Urheber eigentlich nicht erwünscht ist: Prinzipbedingt werden auch diese Bilder genaugenommen heruntergeladen und gespeichert. In dem Moment, in dem man das Bild auf dem Bildschirm erstmals sieht,hätte man sich nach deren Meinung also genaugenommen schon strafbar gemacht.
Nähere Informationen zu dieser sehr verworrenen Rechtslage gibts z.B. hier:
http://www.e-recht24.de/artikel/urheberrecht/6558-ki…

Und wenn der Urheber nicht möchte, dass man seine Bilder
ansieht, sollte er die Bilder dann nicht komplett
sperren…oder???

Im Grunde genommen hast du Recht.Wer nicht will,daß sein Werk runtergeladen wird (ob nun absichtlich oder unabsichtlich),der sollte sich überlegen,ob er nicht lieber auf die Veröffentlichung verzichtet.

1 Like

Hallo MarcoW1975,

vielen Dank für Deine verständlichen Ausführungen.

Merken würde ja keiner, wenn ich sie anschaue, wie auch? Und
wie haben die Richter herausbekommen, das kino.to angesehen
wurde und in den Speicher verschoben?

Nicht absichtlich verschoben,sondern technisch bedingt. Denn
standardmäßig nutzt fast jeder Browser einen Zwischenspeicher
(Cache) auf der Festplatte, in den runtergeladene Daten
gespeichert werden. Dessen Sinn ist es eigentlich, daß die
Daten beim späteren erneuten Aufruf nicht nochmal
runtergeladen werden müssen,sondern einfach von der Festplatte
geladen werden, was einen Geschwindigkeitszuwachs beim Surfen
bringt.

Ist ja ganz richtig, soweit habe ich dabei nicht gedacht.

Und genau diese Eigenschaft stellt nach Meinung

einiger Richter schon einen illegalen Download im Sinne des
Urheberrechts dar.
Gleiches passiert auch mit den Bildern,die man sich bei Flickr
anschaut und deren Download vom Urheber eigentlich nicht
erwünscht ist: Prinzipbedingt werden auch diese Bilder
genaugenommen heruntergeladen und gespeichert. In dem Moment,
in dem man das Bild auf dem Bildschirm erstmals sieht,hätte
man sich nach deren Meinung also genaugenommen schon strafbar
gemacht.
Nähere Informationen zu dieser sehr verworrenen Rechtslage
gibts z.B. hier:
http://www.e-recht24.de/artikel/urheberrecht/6558-ki…

Vielen Dank auch für den Link. Einige Streitgespräche im Freundeskreis über die Nutzung, konnten damit ausgeräumt werden.

Viele Grüße und ein schönes Wo-Ende
Eidechse