Flohmarkt und Verkauf von FSK 16/18 Artikeln Horror DVD, Games

Hallo liebe Experten

ich habe eine Frage die mich schon lange interessiert. Ich verkaufe Privat öfter auf Trödel-Flohmärkten.
Ich besitze einige Horror DVD´s und Spiele mit FSK 18. Meine Frage ist nun darf ich ein Schild machen in dem ich auf diese verweise und nach Alterskontrolle diese Artikel zeigen (so das kein anderer Einblick hat)?
Das ich diese Artikel nicht öffentlich auslegen darf ist mir bekannt.
Ich habe schon versucht über andere Wege an diese Information zu kommen doch leider bekommt man immer andere Antworten.
Manche sagen darf nur in geschlossenen Gebäuden ausgelegt werden wieder ander sagen im Auto abgedeckt reicht.
Kann es von Stadt zu Stadt verschieden sein ?
Ich komme aus NRW bzw aus dem EN-Kreis.
Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Gruß Stefan

Hallo,

das ist nicht wirklich mein Fachgebiet, aber im Folgenden, was ich dazu sagen kann:

  • Artikel, die seit dem 2009 von der USK mit Freigaben versehen wurden, dürfen ausgelegt werden, wenn das Cover selbst nicht der USK „Ab 18“ unterliegt, der Artikel eingeschweißt ist und beim Verkauf eine Alterskontrolle durch Ausweisvorlage durchgeführt wird

  • Ältere Artikel haben in der Regel keine Altersfreigabe der USK, sondern sind „indiziert“, d.h., sie dürfen in keiner Weise beworben oder öffentlich ausgelegt werden. Verkäufe auf Nachfrage dürfen an Berechtigte stattfinden, wenn der Verkäufer volljährig ist, eine Alterskontrolle durchführt und dokumentiert wird.

Ich hoffe, es hilft ein wenig weiter.

Beste Grüße

Hallo Raven2008,
ich würde da an Ihrer Stelle sehr vorsichtig sein. §12 Jugendschutzgesetz (JuSchG):

Bildträger, die mit „Keine Jugendfreigabe“ oder überhaupt nicht gekennzeichnet sind, dürfen Kindern und Jugendlichen nicht angeboten, überlassen oder zugänglich gemacht werden. Sie dürfen außerdem nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. Flohmärkten! etc.), in Kiosken oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden.

Meines Erachtens reicht das neben dem Stand geparkte Auto nicht aus. In jedem Fall würde ich mich vorher beim Flohmarktbetreiber erkundigen. Meist wird der entsprechende Verkauf generell untersagt.

Schöne Grüße

Leider kenne ich mich im deutschen Recht zu wenig aus.
Ich bin Österreicher.
L.G.

Hallo Stefan,

rechtlich kann ich Dir nicht wirklich helfen, aber ich kann Dir sagen, wie ich es machen würde. Und da bin ich sicher, dass das nicht falsch sein kann.
Wenn Du auf dem Flohmarkt bist, dann grenze diese Ware ab und schreibe sichtbar P18 drauf. Wenn sich jemand dafür interessiert, und Du meinst, dass er vielleicht noch nicht 18 ist, dann verlange den Ausweis. Den muss er/sie Dir zeigen, weil Du in diesem Moment die Verantwortung hast. Wenn sie sich verweigern, verkaufst Du ihnen die Ware nicht. So bist Du wirklich auf der sicheren Seite.
Viel Erfolg!

Gruß K.

Hallo Stefan,

leider komme ich erst heute dazu, deine Frage zu beantworten.
Wenn du es so praktizierst, wie du es geschrieben hast, solltest du keine Probleme bekommen.

Du solltest jedoch vorher auf jeden Fall den Flohmarkt-Veranstalter fragen, ob er als Veranstalter dies zulässt. Er selbst kann ja als privater Veranstalter Regeln für seinen Flohmarkt aufstellen, die die gesetzlichen Regelungen noch weiter einschränken z. B. in Form einer Flohmarkt-Ordnung o. ä…

Viele Grüße,
thomania

Hallo!

Hierzu kann ich Ihnen leider keine zufriedenstellende Anwort geben. Ich kann Ihnen nur raten, diesbezüglich eine Anfrage an ihre Komunalverwaltung zu stellen.

Ich bin jedoch der Meinung, dass sie diese Dinge nicht auf dem Flohmarkt verkaufen dürfen. Ist aber nur meine Meinung.

MfG

André Glowniak

Sorry. Ich bin zu spät :frowning: