Der Text war ja nicht mit
abgedruckt, aber ich nehme doch an, daß da irgendwo das Wort
‚angemessen‘ stehen wird.
den text selbst habe ich ebenfalls nicht gefunden, aber einige artikel.
du liegst damit richtig:
" … allowing citizens to use deadly force in a public place if they have a reasonable belief they are in danger of death or great bodily harm."
ein „unbewaffneter bettler“ ist keine glaubhafte gefahr für leib und leben.
„The measure frees Floridians facing attack in a public space of the duty to try to escape before resorting to lethal force.“
vorher hieß es also: ein mit einem messer bewaffnter vergewaltiger greift mich an, und ich mußt erst versuchen wegzulaufen bis ich schießen darf.
Wenn ich den Artikel noch richtig im Kopf habe, hat die alte
Fassung des Gesetzes einen vorhergehenden Fluchtversuch
verlangt, was jetzt entfernt wurde. Eine solche Vorschrift
gibt es auch im deutschen Gesetz nicht.
so ist es.
Das Hauptproblem sehe ich immer noch in den Waffengesetzen.
Wer nicht mit einer Kanone herumläuft benutzt auch keine…
es ist natürlich besser, wenn nur dein mörder oder vergewaltiger eine knarre hat, du aber nicht.
gruß
dataf0x