Wenn jetzt eine Kommune gaaaanz viele Mitarbeiter aus verschiedenen Verwaltungsbereichen abordnet, um Aufgaben im Zusammenhang mit dem Flüchtlingszustrom zu bewältigen, dann bleiben ja Aufgaben liegen. Wenn jetzt irgendein notorischer Verkehrsrowdy bei Rot geblitzt wird, einen Monat Fahrverbot zu erwarten hätte, das Ordnungsamt kommt aber nicht in die Puschen, wie ist die Verjährung geregelt?
Hi
weder die Verjährungsfristen, noch die Möglichkeit der Einrede der Verjährung ändern sich dadurch - wieso auch.
Gruß H.
Hier stehen die in Betracht kommenden Fristen drin.
Und auch eine Bußgeldstelle, die Mitarbeiter zur Flüchtlingsanmeldung abgeben musste, wird nicht ganz leergeräumt sein.
innerhalb von 3 Monaten ab Tag des Rotlichtverstoßes sollte es möglich sein den Anhörungsbogen zuzustellen.
Dann ist die Frist gewahrt und beträgt wieder 3 Monate bis zu dem der Bußgeldbescheid zugestellt sein muss.
Das Problem ist ein anderes, es gibt nur Foto, also wendet man sich an Halter. Ist der aber gar nicht der Fahrer, dann ist oft die Frist verstrichen um gegen ihn rechtlich vorzugehen.
Ob mit oder ohne Personalnot in der Bußgeldstelle.
Info zu den Fristen: https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/verjaehrung/
MfG
duck313
Die Verjährung ist geregelt wie immer. Da gibts keine Anpassung wegen der momentanen Situation. Werden dann halt nur weniger Verkehrssünder belangt für ihre Vergehen. Schön blöp, wenn auch vorher schon so viel Personalabbau betrieben wurde. Kein Wunder, dass da jetzt keiner mehr durchsieht und allen das Wasser bis zum Hals steht…
Ist das ein Begriff aus dem öffentlichen Recht?
Einrede der Verjährung: Behauptung, ein Fall (Vorgang, Eine Sache…) ist verjährt.
ist Rechts- und Beamtendeutsch.
Ist aber doch Zivilrecht, nicht öffentliches Recht, oder?
Hallo,
ich vermute mal, dass die Städte und Gemeinden in den Bereichen, wo Geld hereinkommt, nicht so viel Personal abziehen werden.