Flüchtlingsheim auf Friedhof?

In Köln (Longerich) soll nach Willen der OB Recker ein Flüchtlingsheim entstehen. Auf einem sog. „Reservefeld“ des dortigen Friedhofs. Ist das vertretbar in Bezug auf z.B. Angehörige der Verstorbenen?

Hallo,

es wäre ja schön gewesen, wenn Du mehr Informationen zur Verfügung gestellt hättest. Viel gibt es ja um diese Uhrzeit noch nicht.


Entscheidend wäre für mich, ob dieses Grundstück rechtlich bereits als Teil des Friedhofs deklariert ist oder nicht. Sollte dem so sein, dann müsste man der zuständigen Stelle gepflegt das Hinterteil aufreissen - bis zum Stehkragen. Sollte es aber nicht so sein, also bspw. die Friedhofsordnung noch nicht gelten, sondern es Grünland sein, dann stünde der vorübergehenden Nutzung nichts im Wege. Ich lehn mich vielleicht zu weit aus dem Fenster raus, vermute aber den zweiten Fall. In der Planung von Friedhöfen hält man oftmals zur späteren Einbindung direkt benachbarte Brachflächen/Wiesen frei, um sie in 10 oder 20 Jahren mitzubenutzen. Erst dann sind sie aber Teil des Friedhofs. Vorher meist Kackplätze für Hunde.

Indiz für die zweite Nutzung ist die bauliche Abtrennung durch Hecken, Büsche und sonstiges Galama und der damit fehlende Zugang über das Friedhofstor.

Gruß
vdmaster

Am Heckweg und An der Ling stehen bereits reihenweise Wohnhäuser. Es wird Am Heckweg ein weiteres Wohnhaus gebaut. So what?

Hammer mal wieder ohne links und rechts Kucken rumgekotzt.

Schöne Grüße

MM

na die alten Nazis werden sich im Grab umdrehen. Aber sonst kenn ich viele Häuser an Friedhöfen.

Hallo,

die sonstige Bebauung ist doch unerheblich. Übrigens wird ausweislich meines zweiten Links kein Wohnhaus errichtet, sondern eine temporäre Unterkunft (IMHO Container). Wichtig ist doch eher, ob die „Bebauung“ innerhalb des vorgegebenen, rechtl., Rahmens erfolgt oder quasi illegal angeordnet wurde.

Sowas wird ganz schnell vom nächstgelegenen Gericht zurückgepfiffen.

Gruß
vdmaster

Servus,

im Sinn der etwas verblasenen Fragestellung, ob der Bau „vertretbar“ sei, macht es schon einen Unterschied, ob - so wie hier - an einer Straße mit Wohnbebauung noch ein weiteres Gebäude (egal für welche Dauer) gebaut wird, oder ob es z.B. durch seine Nähe zu einem außerorts liegenden Friedhof mit diesem in Verbindung gebracht werden könnte.

Hier geht es schlicht darum, dass ein bereits im Eigentum der Stadt befindliches und bis auf weiters für nichts anderes benötigtes Grundstück, das an einer Straße mit Wohnbebauung liegt, für weitere Wohnbebauung genutzt wird. Ein sorgsamer Umgang mit den knappen Mitteln öffentlicher Kassen, der sonst in Kölle nicht so üblich, mithin lobenswert ist.

Vermutlich ereifert sich valdez so sehr darüber, weil er der Stadt ein Fetzchen Bauerwartungsland zu einem Mondpreis angeboten und daraufhin gehört hat „Das brauchen wir nicht, junger Mann, wir haben schon was Passendes!“.

Schöne Grüße

MM

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Heu,

die Empörung der Auswärtigen richtet sich IMHO gegen die (falsche) Vorstellung, dass direkt neben dem Grabfeld etwas errichtet werden soll. So dass der zugeschüttete algerische Halbstarke seinen Mageninhalt gleich über Oma Müllers Grab erbrechen oder deren Grabstein mutwillig umschmeissen kann. Nicht umsonst soll ja ein Friedhof ein besonderer Raum sein und auch bleiben. Daher auch die jeweilige Friedhofsordnung und die Strafbewehrung durch Ordnungsgelder bis hin zum StGB.

Bisher haben die Lokalzeitungen nur eine grobe Lage geschildert, die eine Bewertung noch völlig unmöglich macht.

Gruß
vdmaster

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Servus,

die Reserveflächen für den Friedhof in Longerich sind im Luftbild leicht zu erkennen: Sie liegen südlich des Gebäudes Heckweg 42 zwischen dem Heckweg und dem Friedhof. Das einzige, was gegen eine provisorische Unterkunft an dieser Stelle spricht, ist, das solche Provisorien selten Provisorien bleiben, und die Lage ziemlich den Adressen ähnelt, an denen seit den 1950er Jahren Sozialwohnungen der allereinfachsten Klasse gebaut wurden, was dann die Entwicklung entsprechender „Brennpunkte“ begünstigte.

Aber wie gesagt besser, als städtische Mittel irgendjemandem aus dem örtlichen Klüngel in den Rachen zu werfen.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,
Ich sag mal so: Wenn man nicht gleich als Nazi, Fremdenhasser, Pegida-Anhänger etc. pp. angefahren werden wil, dann sollte man genau so argumentieren, wenn man das da nicht (bei sich) haben will. Denn wenn das Baurecht geändert werden kann, dann sicher auch in diesem Punkt, wenn die Fläche überhaupt bereits zum Friedhof gehört. Ansonsten wird man eine bisher nicht genutzte Fläche sicher auch wieder „ausgliedern“ können, damit alles seine Ordnung hat.

Grüße

Nachdem auf der Reservefläche noch keine Bestattungen stattgefunden haben, und offenbar ein eigener, von eigentlichen Friedhofsareal abgegrenzter Zugang geplant ist, sehe ich irgendwie überhaupt kein Problem in dieser Hinsicht.

LG
Mike