Flüchtlingspolitik - Wie schauts aus mit den Neuerungen?

Es stand doch mal im Raum, dass es nach einer Straftat seitens eines Asylanten/Flüchtlings dazukommen kann, dass dieser alsKonsequenz abgeschoben wird. Gilt das noch?

Hallo,
das „gilt“ fast genauso wie vorher.

Man hat zwar die Hürden gesenkt (also die Mindeststrafen), aber das ändert nichts daran, dass

  • man nicht in ein Land abschieben darf, in dem dem Abzuschiebenden Tod oder Folter drohen
  • man nicht in ein Land abschieben kann, das die Nationalität des Abzuschiebenden anzweifelt oder diesen nicht aufnehmen will
  • man denjenigen nicht abschieben kann, der eine Duldung hat, zB weil er krank ist.

Da kann man sich leicht ausrechnen, dass das einfache „Verkürzen“ der auszusprechenden Freiheitsstrafen so ziemlich gar nichts ändert :wink: (siehe zB Abschiebepraxis des Bundeslands NRW).

Gruß vom
Schnabel