Flüchtlingszahlen seit 01.01.2015

Hallo,

die Asylantragszahlen des BAMF sind aktuell reichlich unbrauchbar, um die seit 01.01.2015 in D angekommene Zahl an (berechtigten oder unberechtigten) Flüchtlingen abzulesen oder auch nur abzuschätzen?

Hat jemand eine verlässliche Info über die aktuellen Flüchtlingszahlen für das bisherige Jahr?

Gruß
vdmaster

die wird es doch auch die nächsten 6 Monate nicht wirklich geben …

Gruß
HH

Nabend,

wieso?

Gruß
vdmaster

weil es deutlich mehr sein werden, als uns suggeriert wird …

Oder bist du vom Gegenteil überzeugt?

Gruß
HH

Aktuelle Zahlen Stand Ende August:

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/statistik-anlage-teil-4-aktuelle-zahlen-zu-asyl.html

Warum sollte man das nicht veröffentlichen?

Gruß Crack

Guten Abend!

Zitat: „…der monatlichen und jährlichen Entwicklung der Asylanträge und der Entscheidungen des Bundesamtes über Asylanträge …“

Da hat jemand Aktenstapel durchgezählt, was aber nichts zur Zahl der nach D als Flüchtlinge eingereisten Menschen aussagt. Zwischen Eingereisten, irgendwann später nach Verteilung über die Republik stattfindenden Registrierungen, noch später gestellten Asylanträgen und Zahl der bearbeiteten Asylanträge gibt es derzeit keine erkennbaren Zusammenhänge. Soll heißen: Die Zahl der Eingereisten kennt niemand. Die Erkenntnisse reichen bestenfalls bis zur Einschätzung der Zehnerpotenz, aber selbst darüber herrscht letztlich Unklarheit.

Die Bahn wird Unterlagen über die Zahl der eingesetzten Sonderzüge haben (so ungefähr 10 bis 20 täglich), aber über die Zahl der so transportierten Menschen wird es allenfalls grobe Schätzungen geben. Zahlen des Startbahnhofs haben nämlich nichts damit zu tun, wie viele Menschen (geschweige denn wer und wer nicht) am Zielbahnhof ankamen. Weil es bei Betreten des Schengenraums keine Registrierungen gibt und jedermann nach Belieben kommt, herrscht Chaos. Derzeit reist monatlich die Größenordnung der Einwohnerzahl einer Großstadt ein.

Gruß
Wolfgang

Guten Abend!

Derart despektierliche Rede sollte sich kein Untertan erlauben und besser auf Gustav von Rochow hören.

Bei uns und im ganzen Schengenraum gibt es Ämter und Beamte. Alle sind ausreichend mit Personal und Sachmitteln ausgestattet, halten sich penibel an Verträge, organisieren an den Grenzen präzise Registrierungen, bearbeiten Asylanträge in Windeseile und weisen Menschen ohne Bleibeperspektive ebenso zügig aus. Das wie ein schadstoffarmer VW-Diesel schnurrende Behördenwerk produziert daher Angaben mit nur einstelliger Fehlerquote: Die Zahl liegt irgendwo im hohen 6stelligen Bereich, möglicherweise bereits 7stellig.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

was aber weder für die Asylantragszahlen, noch IMHO für die Ersterfassung im EASY-System gilt. Mir ging es ja gerade um die noch nicht erfasste „Dunkelziffer“. Eigentlich müsste über die Bundespolizei das Innenmonosterium regelmäßig entsprechende Grenzübertrittszahlen erhalten.

[Die von Gott eingesetzte Obrigkeit a la Gustav gibt es nicht mehr seit 1918. Nicht mal mit großem C in der Regierungsverantwortung :wink: ]

Gruß
vdmaster

Hi,

offenbar ist die Frage nicht beantwortbar.

Hierbei ist schon empörend, dass ein Asylantragssteller überhaupt soviel Zeit erhält, einen Antrag zu stellen. Wenigstens für die Ersterfassung seines Aufenthaltsbegehrens bedürfte es einer maximal 48-stündigen Frist. Ausnahmen wären allenfalls nachweislich kritische Gesundheitssituationen.

Ein Weiterreichen in die Länder ohne Ersterfassung (incl. der erkennungsdienstl. Behandlung) ist absurd und sollte umgehend beendet werden.

vdmaster

Hallo,
da die Kommunen und Grenzorte derzeit etwas besseres zu tun haben, als zu zählen und alles dauernd irgendwohin zu melden, gibt es die bundeseinheitlich in Form eines „Livetickers“ nicht!

Wenn Du allerdings den Beobachtungshorizont verkleinerst, zB auf kommunale Ebene, findest du relativ genaue Angaben in den Ratsinformationssystem oder in den Pressemitteilungen einiger größerer Gemeinden (zB im Ruhrgebiet). Allerdings sind auch die bei Veröffentlichung in der Regel mindestens zwei Wochen alt (solange dauert in der Regel der Vorlauf der Freigabe für Verwaltungsvorlagen).

Gruß vom
Schnabel