Flug annulliert (EU bzw assoziierte Gebiete)

Guten Tag miteinander,

ich brauche mal bitte euren Input. Folgendes Szenario:

Einzelflugbuchung mit Abflug und Ziel in der EU (genau: DUS - BHX und retour)
Flüge haben noch nicht stattgefunden, finden aber in kürze statt (Hin: 13.03 - Retour 17.03)
Fluggesellschaft bot seit Fr. kostenlose Umbuchung ab, aber es geht nicht in ein gesperrtes Gebiet, daher gehe ich jetzt von rein monetären Gründen für die Annullierung aus.
Rückflug wurde jetzt annulliert - Alternativen: 1 Flug früher (gleicher Tag, 16:00 statt 19:55) oder 1 Flug später (kommender Tag, 08:10)

Sehe ich es richtig, dass für diese Änderung die EU-Fluggastrichtlinie anzuwenden ist - also Entschädigung und ggf. Übernachtungskosten zu übernehmen sind?

Fluggesellschaft ist nicht insolvent, gehört zur Kranich-Gruppe.

(Ja, GB gehört nicht mehr zu EU, aber der Großteil aller Regelungen trifft noch zu)