Flug gecancelled - Urlaub storniert

Hallo,

ich weiß nicht genau, ob ich hier richtig bin…
Aber wir haben folgendes Problem.
Mein Freund war diese Woche auf Geschäftsreise im Ausland und wäre heute abend eigentlich wieder nach Hause gekommen.

Nun wurde allerdings sein Heimflug von der Fluggesellschaft wegen Unwetter gecancelled. Auch alle umliegenden Flughäfen werden nicht angeflogen.
Wahrscheinlich kommt er morgen mit einem frühen Flug nach Hause und er wäre so gegen Nachmittag wieder daheim.

Problem ist allerdings, dass wir eigentlich morgen früh über’s Wochenende wegfahren wollten. Was wir aufgrund der ganzen Sache jetzt natürlich storniert haben. War auch alles kostenfrei möglich, aber ärgerlich und super schade ist es trotzdem ziemlich…

Kann man da irgendwas machen? Haben wir jetzt irgendwelche Ansprüche bzgl. unseres Wochenendurlaubs??

Danke für eure Hilfe!darla

Kann man da irgendwas machen? Haben wir jetzt irgendwelche
Ansprüche bzgl. unseres Wochenendurlaubs??

Natürlich nicht. Gegen wenn oder was auch?

Moin auch,

Unwetter sind höhere Gewalt. Die Schuld dafür kannst du niemandem in die Schuhe schieben, das ist Kategorie dumm gelaufen.

Ralph

Keine Ahnung, deswegen frag ich ja auch :wink:
Hätte ja sein können, dass es da irgendwas gibt. Ich kenn mich da ja nicht aus.

Aber danke für eure Infos.

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Moin,

Nun wurde allerdings sein Heimflug von der Fluggesellschaft
wegen Unwetter gecancelled.

Was wir aufgrund der ganzen
Sache jetzt natürlich storniert haben. War auch alles
kostenfrei möglich
,

Kann man da irgendwas machen? Haben wir jetzt irgendwelche
Ansprüche bzgl. unseres Wochenendurlaubs??

Wenn Dein Freund jetzt wegen Schneetreibens über Nacht mit seinem Auto auf der Autobahn stecken geblieben wäre, hättest Du die Frage dann auch gestellt?!
Und wen hättest Du dann verantwortlich machen wollen?

Der Grund war ‚Höhere Gewalt‘ und ein materieller Schaden ist Euch nicht entstanden.

Wie kommst Du dann auf den Gedanken, irgendjemand für irgendwas haftbar zu machen?!

Gandalf

Äpfel und Birnen…
Hi,

Wenn Dein Freund jetzt wegen Schneetreibens über Nacht mit seinem Auto auf der Autobahn stecken geblieben wäre, hättest Du die Frage dann auch gestellt?! Und wen hättest Du dann verantwortlich machen wollen?

Beim Autofahren schliesse ich ja auch keinen Vertrag mit jemandem ab. Beim Fliegen aber schon, mit der Airline mich von A nach B zu bringen. Und wenn nun die Airline ihren Part des Vertrages zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erfüllen kann ist die Frage nach evtl. Ansprüchen doch völlig berechtigt.

Gruss
K

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Moin,

der Begriff ‚Höhere Gewalt‘ und ‚Force Majeure-Klausel‘ ist Dir aber ein Begriff?!

Gandalf

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HI,

ich habe ja nicht gesagt dass sie Ansprüche hat, nur dass die Frage danach berechtigt ist. Die Antwort hat sie ja schon bekommen.

Gruss
K

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Nö, leider nicht. Außergewöhnliche Umstände.

Vl klappts das nächste Mal mim Urlaub :wink: