Was hat deiner Antwort jetzt mit der Frage genau zu tun? Danach, ob du das als belastend empfindest oder nicht, war gar nicht gefragt.
Einerseits habe ich Anspruch auf ein Pferd, wenn ich ein Pferd gekauft habe, und nicht auf ein Schaf mit Schleifchen im Haar. Wenn hier wirklich ein Non-Stop-Flug gebucht wurde, dann muss auch ein Non-Stop-Flug geliefert werden. Ein Flug mit Zwischenstop ist kein Non-Stop-Flug, völlig egal ob der Zwischenstop 1 Stunde hat oder 10.
Aber selbst, wenn es abseits einer rechtlichen Beratung nur um die Frage der Belastung geht, liegst du völlig daneben. Selbst wenn der Papst persönlich mit seinem Mobil vorbeikommen und den Transport von Gate A nach B übernehmen und dabei Cocktails reichen lassen würde, bedeutet es in dem Fall einen stundenlangen, nicht geplanten und nicht gebuchten Aufenthalt an einem Flughafen. Das ist für einen normalen Menschen schon doof. Für einen schwerbehinderten Menschen kann die daraus resultierende Reisezeitverlängerung eine gesundheitliche Mehrbelastung darstellen, die nicht nur die Reise schwer zumutbar machen, sondern sie sogar in der Form verunmöglichen kann. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn der schwerbehinderte Mensch sich alle paar Stunden hinlegen muss.
Das Transportmittel spielt hier nur insofern eine Rolle, weil es einen Unterschied macht, ob ich nur den Flug oder Unterkunft und Flug zusammen gebucht habe.
Grüße
Uli