Flug von airberlin geändert - jetzt mit Zwischenstopp. Ist das zulässig? Welche Rechte habe ich?

Hallo,

wir haben vor 6 Monate bei airberlin einen Nonstopp-Flug von Nürnberg nach Faro gebucht.

Jetzt kam eine Mail, dass wir über Berlin (!) fliegen und wir haben dort einen mehrstündigen Aufenthalt. Nicht nur, dass wir verärgert sind, es wird für mich absolut strapaziös, da ich schwerbehindert bin. Am Rückweg bin ich alles in allem 12 Stunden unterwegs, da ist die Erholung dahin. Wenn wir das früher gewusst hätten, wären wir auf die Balearen geflogen, aber nun ist das Hotel gebucht.

Weiß jemand Rat? Was für Rechte habe ich in diesem Fall?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

Hallo für Schwerbehinderte gibt es auf den Flughäfen genügend Transportmittel ,die man in Anspruch nehmen kann . Daran soll es nicht liegen .
viele Grüße noro

Habt Ihr Hotel und Flug zusammen gebucht oder getrennt?

bye
Rolf

Was hat deiner Antwort jetzt mit der Frage genau zu tun? Danach, ob du das als belastend empfindest oder nicht, war gar nicht gefragt.
Einerseits habe ich Anspruch auf ein Pferd, wenn ich ein Pferd gekauft habe, und nicht auf ein Schaf mit Schleifchen im Haar. Wenn hier wirklich ein Non-Stop-Flug gebucht wurde, dann muss auch ein Non-Stop-Flug geliefert werden. Ein Flug mit Zwischenstop ist kein Non-Stop-Flug, völlig egal ob der Zwischenstop 1 Stunde hat oder 10.

Aber selbst, wenn es abseits einer rechtlichen Beratung nur um die Frage der Belastung geht, liegst du völlig daneben. Selbst wenn der Papst persönlich mit seinem Mobil vorbeikommen und den Transport von Gate A nach B übernehmen und dabei Cocktails reichen lassen würde, bedeutet es in dem Fall einen stundenlangen, nicht geplanten und nicht gebuchten Aufenthalt an einem Flughafen. Das ist für einen normalen Menschen schon doof. Für einen schwerbehinderten Menschen kann die daraus resultierende Reisezeitverlängerung eine gesundheitliche Mehrbelastung darstellen, die nicht nur die Reise schwer zumutbar machen, sondern sie sogar in der Form verunmöglichen kann. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn der schwerbehinderte Mensch sich alle paar Stunden hinlegen muss.

Das Transportmittel spielt hier nur insofern eine Rolle, weil es einen Unterschied macht, ob ich nur den Flug oder Unterkunft und Flug zusammen gebucht habe.

Grüße

Uli

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Warum hast DU nicht gleich auf die richtige Frage von Claudia geantwortet ?
Weil DU auch keine richtige Antwort parat hast.
Dummes Zeug wie Pferd und Schaf mit Schleifchen im Haar kannt DU DIR sparen .

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Weil man die Frage so nicht beantworten kann und Rolf bereits die Frage gestellt hat, auf die es ankommt. Wäre jetzt irgendwie doof oder zumindest nicht weiterführend, wenn ich die gleiche Frage noch einmal stelle.

Grüße

Uli

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Hi!

Entscheidend ist, wann der Flug angesetzt ist.
Bis zu 14 Tage vor Abflug kann alles mögliche noch geändert werden, ohne das der Airline irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können - bis hin zur Stornierung des Fluges (natürlich unter Rückerstattung des Tickets).

Es gibt genügend Organisationen, die sich auf Fluggastrechte spezialisiert haben und kostenlos bzw. auf Provisionsbasis arbeiten.

Grüße,
Tomh

Setze dich am besten mit dem Anbieter in Verbindung.

soll das jetzt heißen: Wenn ich schon keine fundierte Antwort geben kann, dann eröffne ich unerwünschte Nebenschauplätze?

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