Hallo Paran,
ich weiß nicht, ob du mit deiner Frage kostenfrei meinst. Manche machen das und wenn sie im Studium aufgepasst haben, können die das auch.
Ich muss dich jedoch darauf hinweisen, dass der Mäusebussard dem Bundesjagdgesetz unterliegt und rechtlich so eingeordnet wird, als hättest du einen kapitalen Rehbock mit nach hause genommen.
Du bist verpflichtet, die Aufnahme dem Jagdrechtsinhaber (geht über die Polizei, die haben die Jagdbezirke) zu melden.
Die meisten Jäger werden antworten, dass sie einverstanden sind, wenn du versuchst den Bussard hochzupäppeln. Eventuell haben sie auch noch gute Hinweise.
Wenn du nicht fragst, kannst du eine Anzeige bekommen. Ich weiß leider, wovon ich spreche.
Grüße
Jens