Angenommen, man bucht einen Flug von der EU über Istanbul nach Asien und wieder zurück - alles als eine Reise und über die selbe Airline in der Türkei. Und dann wird der Rückflug (also Asien nach Istanbul) verschoben. Hat man dann Anspruch auf die Entschädigungsregeln der EU-Fluggastverordnung?
Und es hilft auch nichts, dass der Anschlussflug zusammen gebucht wurde (ingesamt ist es ja ein Flug von Asien in die EU, die Zwischenlandung in Instanbul ist ja eher Sache der Airline) und in die EU führt?
Und zudem wurde der Flug zusammen mit dem Hinflug gebucht, der ja von der EU (über Istanbul) nach Asien führt.
Würde dir etwas ausmachen, den Link von lipi mal anzuklicken und durchzulesen, oder müssen wir dir das vorlesen?
Damit du nicht aus Versehen zu viel liest, hier das Wichtigste:
Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechte
Flüge innerhalb der EU , die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden
Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU , die von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt werden
Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land , die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden
[…]
Irrelevant:
Hin- und Rückflug gelten immer als zwei eigenständige Flüge, auch wenn sie zusammen gebucht wurden.
ich kann nicht beurteilen, warum dir @anon40662036 so ausführlich antwortet und sich nur noch auf die Auslegung bezieht.
Eventuell kann man das hier nochmal insgesamt betrachten, dass der Flug weder in der EU startet, noch von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.
Die Bedingungen sind eigentlich sehr einfach gehalten.
Was natürlich nicht heißen mag, es könnte irgendwelche wilden Ausnahmen geben.
Eventuell ist das türkische Recht hier auch identisch.
dann wäre es doch kein Anschlussflug?!
Aber selbst wenn es ein Direktflug wäre, ist es ein Flug einer nicht EU-Fluggesellschaft aus einem nicht EU-Land in die EU.