Fluglärmstreit Deutschland/Schweiz

Hallo,
Die Schweiz und Deutschland haben über einen neuen Staatsvertrag über die Flugbewegungen von und zum Flughafen Zürich Kloten verhandelt. Es wurde als Kompromiss bezeichnet. Gibt es ein internationales Abkommen, dass ein Land dem anderen Überflugrechte zur Landung und zum Abflug in geringer Höhe zumuten darf? Also dürfte Deutschland der Schweiz ganz diese Rechte verwehren? Wenn ja, wäre das Verhandlungsergebnis kein Kompromiss; oder bezahlt die Schweiz dafür?

Ingo

Hallo,

Die Schweiz und Deutschland haben über einen neuen Staatsvertrag über die Flugbewegungen von und zum Flughafen Zürich Kloten verhandelt. Es wurde als Kompromiss bezeichnet.
Gibt es ein internationales Abkommen, dass ein Land dem anderen Überflugrechte zur Landung und zum Abflug in geringer Höhe zumuten darf?

Selbstverständlich gibt es internationale Abkommen, die solchen "Insel"staaten wie der Schweiz Bewegungen zu Luft, Land oder Wasser über fremde Territorien erlauben. Genaueres ist dann wie immer Verhandlungssache. Hinsichtlich der Rheinnutzung fällt mir die Mannheimer Akte ein, für die zivile Luftfahrt das Chicagoer Abkommen. Da ist etwa das Recht auf den Überflug über fremdes Gebiet als 1. Freiheit festgehalten.

Also dürfte Deutschland der Schweiz ganz diese Rechte verwehren?

Wahrscheinlich nicht, wobei sicher der Knackpunkt die Definition von geringer Höhe ist. Das wird dann eben verhandelt.

Wenn ja, wäre das Verhandlungsergebnis kein Kompromiss;

Na doch. Immer wenn eine Seite nicht ihre Maximalforderungen durchsetzen konnte, ist es ein Kompromis.

oder bezahlt die Schweiz dafür?

Das wäre dann auch eine Form des Kompromisses.

Grüße