Hallo zusammen,
mal angenommen, Person x hatte über ein Reisebüro einen Flug gebucht. Wg. Corona konnte dieser Flug nicht stattfinden; es bestand zum Zeitpunkt des Abflugs ein Einreiseverbot.
Das Reisebüro stornierte den Flug und erhielt den Ticketpreis von der Airline zurück, leitete das Geld aber nicht an Person x weiter, da beabsichtigt war, den Flug zu einem späteren Zeitpunkt anzutreten, also neu zu buchen und den Ticketpreis zu verrechnen.
Ebenfalls angenommen, dass das Reisebüro dann Insolvenz anmelden musste (und - sofern das für den Sachverhalt wichtig ist - diese in Eigenverantwortung durchführen darf).
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass in diesem Fall das Geld für das Ticket Bestandteil der Insolvenzmasse würde und Person x sich daher lediglich noch in die Liste der Gläubiger eintragen lassen könnte.
Nun habe ich aber gehört, dass solche stornierten Ticketgebühren, die durch die Airline an das Reisebüro zurückgezahlt werden mit der klaren Vorgabe, sie später für eine Neubuchung nutzen zu wollen, in ein Treuhandkonto eingezahlt würden, das nicht Bestandteil der Insolvenzmasse sei.
Ich würde mich freuen, wenn hier jemand antwortet, der sich mit dem Sachverhalt wirklich auskennt (also entweder jemand mit Wissen um die buchungstechnischen Abläufe im Reisebüro oder einen im Reiserecht bewanderten Juristen) und nicht nur mit Laienverstand mutmaßt, wie es nach seinem Gefühl sein könnte.
Lieben Dank und Gruß
Kirsten