Flugverspätung bei Linenflug Singapore - Frankfurt

Hallo, ich habe für meinen Urlaub bei der Reisegesellschaft Linienflüge von Franmkfurt über singapur nach Manado gebucht.

Beim Rückflug ging von Manado nach Singapur alles glatt, aber aus 6h geplanten Aufenthalt in Singpur wurden über 10 Stunden da die Maschune statt 23:55 effektiv 04:30 Richtung Frankfurt startete (angezeigt wurde 04:00).
Dem folgend kamen wir auch über 4 Stunden später in Frankfurt an. Begründung war „längere Wartungsarbeiten am Aircraft“. Nach Gesetz würde mir eine Entschädigung zustehen. Jetzt ist aber die Gesellschaft eine nicht in der EU liegende Gesellschaft (Singapore Airlines). Wie ist das, ich habe gehört, das es ausreichend sei, dass der Flug in der EU startet oder endet. Kann ich Entschädigung verlangen?

Es ist sehr schwer, trotz der geänderten Rechtslage durch die EU-Passagierrechtsverordnung, Ansprüche ohne Rechtsverfahren durchzusetzen, weil die meisten Fluggesellschaften mauern. Leider wurde die Schlichtungsstelle Mobilität vom VBOM wieder aufgelöst.
Ich habe fast ein halbes Jahr versucht, über alle möglichen Organisationen Entschädigung wegen einer Flugverspätung von Brussels Airlines zu erhalten - da ich aber keine Rechtschutzversicherung hatte, habe ich aufgegeben. Heute würde ich unverzüglich meine Forderungen bei Singapure Airlines anmelden und, falls nicht reagiert wird, versuchen, über Euclaim oder ähnliche Dienstleister den Fall klären zu lassen.
Eine Alternative zu EUClaim: www.flightright.de - Die Firma Flightright hat sich auch auf die Durchsetzung von Ausgleichszahlungen gemäß der EG-Richtlinie 261/2004 spezialisiert. Die Kosten betragen hier 25 % zzgl. MwSt. und zusätzlich fallen hier evtl. auch noch Rechtsanwaltgebühren an, AGBs (genauer §5 Nr.2) prüfen.

Zu den Dienstleistern hier ein kritischer Bericht
http://www.geldsparen.de/sparen/Reise/flugreisen-hil…

Hallo Michael,

wenn Du direkt bei Singapore Airline gebucht hast, greift EU Recht nicht, dann gibt es nix.
Wenn Du bei einem europäischen Reiseveranstalter eine Reise gebucht hast, dann greift eine EU Verordnung.
Die passende „Anspruchsanmeldung wegen Flugverspätung“ stellt Dir das reiserechts-register .de zur Verfügung.

Grüsse, Dagwyna

grundsätzlich ist es einen Versuch wert. auch wenn die Eu-Verordnung nicht gilt, singapore Airlines ist ja in der Star Alliance und hat sich somit zu eigenen regressausgleichungen verpflichtet.

Hallo,

mal anders herum gefragt: Hätten Sie ein gutes Gefühl, mit einer Maschine zu fliegen, die nicht korrekt gewartet wurde? - Ich nicht! Es kommt auf den Langstrecken öfter mal zu Verspätungen dieser Art. Wenn Sie natürlich auf Ihr Recht pochen möchten - gerne. Dazu empfehle ich die Beauftragung eines Fachanwalts.

LG MiBe

Hallo,
für dies Problem gilt:

Verspäteter Flug

Fluggesellschaften reizen zur Steigerung ihrer Gewinne die Kapazitäten ihrer Flotte immer weiter aus, so dass Flugverspätungen in der heutigen, stressgeplagten Zeit immer häufiger werden. Dies ist jedoch kein Grund, diese unangenehmen Zwischenfälle als selbstverständlich zu betrachten und sie einfach hinzunehmen.

Oftmals ist es für den Passagier bereits schwierig, eine Flugverspätung von einer Flugannullierung zu unterscheiden, denn dies richtet sich nicht nach der Definition der Fluggesellschaft sondern vielmehr nach verschiedenen objektiven Kriterien. Eine ausgleichspflichtige Verspätung liegt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs dann vor, wenn Sie mit dem ursprünglich gebuchten Flug befördert wurden und sich Ihre Ankunft am Zielflughafen um mehr als 3 Stunden verspätet hat. In einem solchen Fall haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichsleistung in Höhe von bis zu 600 EUR, abhängig von der Länge der Flugstrecke bis zu ihrem Endziel:

Laut EU-Verordnung 261/2004 stehen einem Flugpassagier bei einer Ankunftsverspätung von mehr als 3 Stunden folgende Ausgleichsleistungen zu:
250 EUR bei einer Flugstrecke bis zu 1500 km
400 EUR bei einer Flugstrecke von mehr als 1500 km - 3500 km
400 EUR bei allen Flügen innerhalb der EU über 1500 km Flugstrecke
600 EUR bei einer Flugstrecke von mehr als 3500 km

Diese Beträge müssen von der Fluggesellschaft an den Passagier ausgezahlt werden, es sei denn, es kommt zu einer Verspätung auf Grund von außergewöhnlichen Umständen.

Abgesehen von diesen Ausgleichsansprüchen steht Ihnen bei einer Flugverspätung natürlich auch eine der Wartezeit angemessene Betreuung und Verpflegung zu.

Die Experten des Fairplane-Teams helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Ihre Ausgleichszahlungen gegenüber den Fluggesellschaften durchsetzen wollen.

Um die genaue Höhe Ihrer Ausgleichszahlung zu ermitteln, geben Sie einfach Ihre Flugdaten in unseren Online-Rechner ein, und wir kümmern uns sowohl um die Ermittlung als auch um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche!

Lieb Grüße von Nonne213

Hallo Michael Liebetrau,

Ich wuerde auf jedenfall bei der Airline ( also Singapor Airlines) schriftlich anzeigen, das der Flug Verspätung hatte und aufgrund der verspäteten Ankunft in Frankfurt ein Schaden entstanden ist. (dazu müsste dann auch ein Schaden entstanden sein, den es zu entschädigen gibt.) wichtig als nachweis sollte eine kopie der Boardkarte / e-ticket beleg mitgeschickt werden. Lt. allg. Fluggastrecht gibt es i.d.R. Bereits eine Entschädigung vor Ort in Form eines Gutscheines für Essen/ trinken oder Verpflegung/ Snacks Bei 4 Std. Wobei ich mich da nicht festlegen möchte und keine verbindliche Rechtsauskunft geben kann.

Es gibt auch in jedem Flughafen einen Aushang über Fluggastrechte, wo man sichbinformieren kann ( oder bei der Info Nachfragen).

Bevor man evtl. Klagen will, sollte man sich erkundigen wodurch die Verspätung zustande kam. Da gibt es Unterschiede ob es ein technischer Defekt / höhere Gewalt oder eigenverursachung der Airline ist.

Mein Tip: ein kurzer Brief an SQ sobald wie möglich verschicken und erstmal 1-2 wo auf Antwort warten. Falls Sie mehrere Passagiere kennen, wuerde es als Sammelantrag auf Entschädigung sicher schneller gehen.
Viel Erfolg aber bitte erwarten Sie nicht zu viel.

hallo,

ich persönlich kenne es aus der Praxis nur so, dass die Verspätung bei der Anreise und nicht bei der Rückreise
entsprechend entschäfigt wird.

Liebe Grüsse von Nonne213

Hallo Michael,
leider kann ich nicht weiterhelfen, tut mir leid.
MfG, Charly-Heinz