Hallo zusammen,
ich habe mit meiner Familie einen Urlaub gebucht. Vorgesehen waren laut Buchung folgende Flugzeiten: Hinflug ab 15.50 Uhr, an 17.35 Uhr. Rückflug ab 11.05 Uhr, an 14.50 Uhr.
Die neuen Flugzeiten sind: Hinflug ab 18.50 Uhr, an 20.40 Uhr. Rückflug ab 03.50 Uhr, an 07.45 Uhr. Dazu kommt die Transferzeit zum Hotel 2,5h.Das heißt wir werden das Hotel am Anreisetag und Abreisetag nicht betreten. Da wir kleine Kinder haben die zu diesen Zeiten eigentlich schlafen, haben wir bei der Buchung eigentlich grossen Wert auf "vernünftige Flugzeiten " gelegt. Bei den jetzigen Flugzeiten wurde uns der Urlaub quasi um zwei Tage gekürzt.
Meine Frage an Euch. Muss ich das so hin nehmen? Kann ich daraus eine kostenfreie Stornierung/Umbuchung fordern?
Vielen im Voraus für Eure Antworten.
Ich bin mir noch nicht ganz klar was das bedeutet. Kann ich jetzt eine Reisepreisminderung verlangen (wenn ja was schlagt ihr vor) Stornieren?
Hi,
gemäß dem u.a. Artikel könnte man mit Verweis auf das aktuelle Urteil des BGH schriftlich eine kostenlose Umbuchung fordern oder darauf hinweisen, dass man für einen anderen Flug die Kosten in Rechnung stellen wird, falls die Flüge nicht zum ursprünglich angegebenen Termin stattfinden solten.
Zitat:
„In so einem Fall stellen Kunden den Veranstalter am besten vor die Wahl: Entweder sie organisieren sich auf eigene Faust einen Flug oder die Reise findet zur ursprünglich vorgesehenen Zeit statt - „auch wenn das zum Beispiel nur mit einem Flug der Konkurrenz-Airline klappt.“
Beharrt der Veranstalter auf der Verschiebung, sollte der Kunde seine Drohung wahr machen und dem Unternehmen die entstandenen Kosten für den früheren Flug in Rechnung stellen. Berufen könne sich der Kunde dabei auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).“
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/reise/bgh-urteil-zu-flugz…
Genauere Empfehlungen solltest Du im Brett allgemeine Rechtsfragen erbeten. Bitte achte dort beim Erstellen des neuen Threads aber darauf, den Fall in verallgemeinerter Form zu schildern (keine ich/wir-Begriffe verwenden), denn Beiträge in diesem Brett dürfen keine persönlichen Rechtsfragen des Forumsteilnehmers oder eines Dritten („Ich habe …“, „Meine Bekannte hat folgendes Problem…“, „Was kann ich tun?“, „Hilfe!“) behandeln. Siehe auch FAQ:1129
Viele Grüße,
Stefanie