Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe mal wieder eine Frage aus dem Bereich Reiserecht,speziell zum Thema Flugänderungen bei Pauschalreisen.
Mein Lebenspartner und ich sind vor ein paar Tagen von einer 2-wöchigen Pauschalreise aus der Türkei zurückgekehrt. Gebucht waren Flüge Dortmund-Antalya und zurück mit der türkischen Airline Tailwind. Die erste Panne war die Tatsache, dass uns der Veranstalter bigXtra wenige Tage vor Reiseantritt mitteilte, dass eine Zwischenlandung in Hamburg stattfinden würde, mit anderen Worten,man mußte wesentlich eher am Flughafen erscheinen und kam dementsprechend wesentlich später in Antalya an. Nun gut, das war noch zu verschmerzen. Der Rückflug sollte am Donnerstag, den 20.6. um 6:00 Uhr starten mit Landung in Dortmund um 9:00 (Ortszeit).Zwei Tage vor der Rückreise teilte uns der Reiseleiter mit, dass der Rückflug erst um 23:50 stattfinden sollte, allerdings dann mit Onur Air mit Landung in Münster-Osnabrück und nicht in Dortmund. 1,5 Stunden nach der Landung sollte ein Bustransfer nach Dortmund stattfinden (ca. 90 km). Am Donnerstag kam die Mitteilung, dass sich der Flug nochmal verschieben würde,also gleiche Bedingungen (Onur Air,Münster-Osnabrück, Bustransfer nach Dortmund 1,5 Stunden später). Dieser Flug fand aber nicht am 20., sondern erst am 21.6. statt, und zwar um 01:50 Uhr mit Landung in Münster um 04:35. Besonders ärgerlich war, dass mein Lebensgefährte am Freitag wieder arbeiten mußte,also an seinem Arbeitsplatz um 06:30 Uhr auf der Matte zu stehen hatte. Somit hatten wir keine Zeit mehr, auf den Transferbus zu warten, sondern mußten notgedrungen mit dem Taxi nach Hause fahren (€ 160,-),da der Flughafen mitten auf dem platten Land steht und man dort mitten in der Nacht nicht wegkommt.
Ich habe meine Beschwerde mit allen Belegen bereits über das Reisebüro an den Veranstalter weitergeleitet.
Habe ich das Recht auf Schadenersatzansprüche,Taxikostenerstattung usw. oder bin ich auf Gedeih und Verderb vom Wohlwollen des Veranstalters abhängig?
Achso, ein anderer Experte hier, den ich aber nicht mehr finden konnte, hatte mir mal zum Thema Flugzeitenänderung folgendes geschrieben:
„„Eine reine Flugzeitenänderung vom gebuchten Abflughafen ist jederzeit erlaubt, auch ein Wechsel der Airline. Selbst wenn der Abflug für 00:05h bestand und jetzt erst um 23:55h geht, dann ist das konform mit dem Reiserecht. Wichtig ist nur, dass Du am gebuchten Tag befördert wirst; um wieviel Uhr ist unrelevant.““
Hat er Recht mit dieser Aussage?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Leider bin ich nicht im Rechtschutz, sonst würde ich direkt zum Anwalt gehen.
Liebe Grüße aus Dortmund, Martin Ebermann