Hallo,
ich vermute mal, es handelt sich um das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Zeltingen - Sonnenuhr, VKZ 418. Das Verfahren wurde 1998 eingeleitet und 2012 schlussfestgestellt. Im Laufe des Verfahrens wurde mindestens zwei Mal ein „Akt“ zugestellt - nämlich der Nachweis des Alten Bestandes und der Nachweis des Neuen Bestandes, in denen jeweils die alten Flurstücke (die in das Flurbereinigungsverfahren eingebracht wurden) bzw. die neuen Flurstücke (die als Abfindung zugeteilt wurden) mitgeteilt wurden. Von Interesse ist jetzt, nach abgeschlossenem Verfahren, nur noch der Nachweis des Neuen Bestandes. Dem kann man die katastertechnische Bezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) und Größe des oder der Abfindungsflurstücke entnehmen sowie ggf. aus dem Alten Bestand übernommene Belastungen und Beschränkungen. Dieser Nachweis war auch inhaltliche Grundlage für die Berichtigung der öffentlichen Bücher (Kataster und Grundbuch). Diese fand bereits 2006 statt; den letzten „Akt“ der Flubereinigungsbehörde dürftest Du bereits 2004 (Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans) erhalten haben, wenn weder Du noch Deine Miteigentümer Widerspruch gegen die Abfindung erhoben haben.
Die genannten Nachweise sind Bestandteile des Flurbereinigungsplans und somit bei der Flurbereinigungsbehörde nach Schlussfeststellung mindestens noch 10 Jahre aufzubewahren, bevor sie an das Landesarchiv in Speyer abgegeben werden können.
Zuständige Behörde ist bzw. war das
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel
Abteilung Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Ecke Görres-Arndtstraße
54470 Bernkastel-Kues
Email: [email protected]
Wende Dich unter Angabe Deines Namens und des Verfahrensnamens einschließlich VKZ (Verfahrenskennziffer) an die Dienststelle und bitte um eine Kopie des Nachweises des Neuen Bestandes. Hilfreich wäre es, wenn Du auch noch Deine Ordnungsnummer wüsstest (unter der Du in dem Verfahren geführt wurdest), aber das ist wohl nicht der Fall. Nach Möglichkeit auch die Namen der Miteigentümer, soweit bekannt, mitteilen.
Die Kopie kann Dir z.B. als PDF per Email zugesandt werden. Wenn das Verfahren - was ich stark vermute - bereits mit REDAS (Registerdatensystem) bearbeitet wurde, dürfte das ohne allzu großen Aufwand möglich sein. Übrigens handelt es sich da nicht um einen Rechtsanspruch, sondern eine Gefälligkeit des Behördenmitarbeiters, der da Auskunft erteilt. Entsprechend ist Freundlichkeit und Höflichkeit und nötigenfalls auch Geduld bei der Anfrage anzuraten - die Leute da haben schließlich auch noch anderes zu tun.
Übrigens: bei 256 m² Busch- und Brachland in Miteigentum mit mehreren weiteren Personen geht der Wert gegen Null - da fragt es sich, ob es den Aufwand wert ist …
Freundliche Grüße,
Ralf