Hallo,
wir nehmen gerade in der Schule das Thema „Gesetzgebung“ durch.
Hierzu wurde eine Frage gestellt, die ich nicht so ohne weiteres beantworten kann und hoffe auch eure Unterstützung.
Die Frage lautet wie folgt:
„In den Gesetzgebungsverfahren spiegelt sich auch die föderale Struktur der Bundesrepublik Deutschland.“ Wie lässt sich diese Aussage begründen?
Meine Vermutung ist diese: Jedes Bundesland kann eigenen Gesetze erlassen, da sie theoretisch ja auch als eigenständiger Staat fungieren könnten.
Stimmt das so etwa? Und wenn ja könnte mir jemand das bitte etwas genauer erläutern?
Wäre sehr dankbar.
Mfg