Wer ist in Deutschland für die Fördermittel Vergabe für Windkraftanlagen zuständig?
Wer ist in Deutschland für die Fördermittel Vergabe für
Windkraftanlagen zuständig?
Hallo!
Meinen Sie Fördergelder abgesehen von der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung?
Wer ist in Deutschland für die Fördermittel Vergabe für
Windkraftanlagen zuständig?
Es gibt kein Gesetz, welches irgendeine Art von Zuschüssen für die Aufstellung von KWEA regelt oder zusichert.
Manchmal werden seitens der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) entsprechende Programme aufgelegt, wo dann auch die Möglichkeit besteht, für kleinere Windenergieanlagen eine Förderung zu erhalten. Diese Programme sind aber in der Regel zeitlich befristet. Den aktuellen Stand erfahren Sie am besten direkt bei der KfW.
Ich habe momentan keine Erkenntnisse über ein aktuelles Programm.
Wer ist in Deutschland für die Fördermittel Vergabe für
Windkraftanlagen zuständig?
Auf jeden Fall (auch) das BMWI. Aber es gibt noch andere Fördertöpfe. Genau weiß ich das auch nicht.
Am besten bei der IHK nachfragen.
Wer ist in Deutschland für die Fördermittel Vergabe für
Windkraftanlagen zuständig?
Hallo Tom,
es gibt meines Wissens nur für besondere Prototypen Fördermittel. Für diese Prototypen gibt es vielleicht günstige Kredite von der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW). Für die gängigen Windkraftanlagen gibt es keine Fördermittel. Die bekommen gemäß Erneuerbare Energien Gesetz die Einspeisevergütung und das war es.
Gruß, Dominik
Wer ist in Deutschland für die Fördermittel Vergabe für
Windkraftanlagen zuständig?
Hallo,
Fördermittel des Bundes im eigentlichen Sinn gibt es schon seit Jahren nur noch in besonderen Fällen für Neuentwicklungen oder Prototypen, ansonsten keine mehr. Also damit meine ich soetwas wie Investitionszulagen. Es gibt Bundesländer die in Einzelfällen Zuschüsse zahlen. Zu hinterfragen beim Referat Wirtschaftsförderung bei den Landratsämtern oder den Bundesländern.
Zinsvergünstigte Dahrlehn sind die heut zutage gängige Förderung. Diese werden von der KfW-Bank ausgereicht und sind über die jeweilige Hausbank zu beantragen.
Weiterhin gibt es natürlich das EEG (Erneuerbare-Energiee-Gesetz). Dies stellt aber keine Förderung im eigentlichen Sinne dar. Es garantiert eine Mindesteinspeisevergütung, z.B. für Windenergieanlagen aber auch für andere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie, die der Energieversorger dem Anlagenbetreiber zahlen muss. Zuständig dafür sind die zuständigen Energieversorgungsunternehemn (EVU´s). Dort gibt es in der Regel spezielle Abteilungen für sogenannte Sondervertragskunden.
Ich hoffe Ihnen damit erst mal weiter zu helfen. Bei weiteren Fragen, einfach nochmal mailen.
vG Frank Bündig
Wer ist in Deutschland für die Fördermittel Vergabe für
Windkraftanlagen zuständig?
Hallo Tom,
zunächst einmal gibt es für Windkraftanlagen keine Fördermittel wie beispielsweise in der Solar-Branche.
Dafür hat die Regierung das EEG (erneuerbare Energien Gesetz) aufgesetzt. Darin werden die Energieversorger (Eon, RWE, etc.) gezwungen, den produzierten Strom zu einem bestimmten Preis für eine festgelegte Laufzeit abzunehmen und in das Stromnetz einzuspeisen.
Dadurch haben Investoren und Banken eine Kalkulationsgrundlage und können abschätzen, ob ein Projekt rentabel ist oder nicht.
Es gibt Ausnahmen. Zum Beispiel Prototypen einer neu entwickelten WKA, die mit keiner herkömmlichen Anlage vergleichbar ist.
Für spezielle Länder gibt es auch Unterstützung, wenn man dort Windanlagen plant und bauen möchte. Dazu kann ich aber zum jetztigen Zeitpunkt nichts genaues sagen.
Es gibt Unternehmen, die übernehmen die Kosten für Planung, Akuisition, Gutachten, Anlagen, etc.
Ich hoffe, ein wenig helfen zu können.
Grüsse
Michael
Wer ist in Deutschland für die Fördermittel Vergabe für
Windkraftanlagen zuständig?
Hallo Tom Daffy,
ich komme von der technischen Seite, kann hier also nicht wirklich helfen. Aber soweit ich informiert bin gibt es nur eine feste Einspeisevergütung für den Strom, also keine echten Fördermittel.