Förderschwerpunkt aberkennen

Hallo zusammen!

Gibt es eine Möglichkeit, den sozial emotionalen Förderschwerpunkt mit sofortiger Wirkung aberkennen zu lassen?
Es geht um den Schulwechsel, die neue Grundschule sagt, sie kann diesen FSP nicht bedienen.
Mit der alten Schule ist es eben nicht einvernehmlich…das machts einem schwer!
Ich meine mal gelesen zu haben, das die Diagnose nicht die Anwendung rechtfertigt…?

Danke und LG

Hallo,

um welches Bundesland handelt es sich?

Beste Grüße,
j.

Hi!Danke für die schnelle Antwort!In NRW! LG

Hallo, das hängt davon ab, um welches Bundesland es geht. Für Niedersachsen könnte ich was schreiben, das ist dann aber sicherlich nicht 1:1 auf andere Bundesländer übertragbar.

Mit der Feststellung eines Förderschwerpunktes ist automatisch der Anspruch des Kindes auf sonderpädagogische Förderung verbunden. Die Feststellung trifft - zumindest in NRW - die Schulaufsichtsbehörde auf der Grundlage von Gutachten und der Anhörung der Eltern. Auch die Aufhebung ist Sache der Schulaufsicht, in diesem Fall wahrscheinlich die des zuständigen Schulamtes. Auf die Schnelle ist das das wohl nicht möglich. Auch hier werden Gutachten eingeholt und auf deren Grundlage die Entscheidung getroffen. Ich empfehle, das zuständige Schulamt aufzusuchen und sich dort beraten zu lassen.

Hallo,
so einfach ist das nicht. Es könnte ein Wechsel des Förderschwerpunkts angestrebt werden, aber nur, wenn wirklich ein anderer Schwerpunkt vorliegt. Außerdem könnte die abgebende Schule feststellen, dass keine sonderpädagogische Förderung mehr vorliegt. Aber das scheint ja auch nicht der Fall zu sein.
SIe haben grundsätzlich das Recht auf gemeinsamen Unterricht, aber mit der EInschränkung, dass es eine Schule gibt, die integrativ beschult.
Sie können sich immer an das zuständige Schulamt oder die Bezirksregierung wenden. DIese Gremien sollten alle Fragen klären können.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Kind.

Liebe Grüße

Hallo,
eine Aberkennung im Sinne von „plötzlich alles im normalen Bereich“ gibt es nicht. Aber du kannst ein Neues Gutachten beantragen, weil du glaubst, dass sich der Förderschwerpunkt des Schülers verändert hat. Wenn sich da aber grundsätzlich nichts verändert hat, wird auch das neue Gutachten wieder zu der gleichen Empfehlung kommen.

Das Gutachten schlägt mögliche Förderorte vor. Die Entscheidung wohin treffen letztendlich die Eltern. Soweit ich weiß müssen die Schulen sich jetzt auf die veränderte Schülerschaft einstellen - im Rahmen von Inklusion. Aber das ist möglicherweise abhängig vom Bundesland.

Frage am Besten einen Lehrer dem du vertraust.

LG Pinxos

Hallo zusammen!

Gibt es eine Möglichkeit, den sozial emotionalen
Förderschwerpunkt mit sofortiger Wirkung aberkennen zu lassen?

Hallo,

erst einmal kommt es darauf an in welchem Bundesland du dich befindest. In Rheinland-Pfalz z.B. haben die Eltern ab Sommer 2013 das absolute Wahlrecht für die Schule ihres Kindes (egal welcher Förderbedarf) und die Schule muss die entsprechenden Bedingungen möglich machen.
Generell halte ich es nicht für sinnvoll eine Diagnose einfach so abzuerkennen nur um die Schule zu wechseln. Das Problem bleibt dann ja trotzdem bestehen. Wenn ein Schulwechsel nicht aus Umzugsgründen erfolgt, würde ich immer einen runden Tisch empfehlen mit dem Klassenlehrer, der Schulleitung und einem Vertreter der gewünschten Schule und natürlich den Eltern. Ein Vertreter der Schulaufsichtsbehörde wäre vielleicht auch sinnvoll, da diese zumindest in Rheinland-Pfalz bei Förderschülern die endgültige Erlaubnis für den Wechsel geben müssen.

Ich würde immer überlegen was für das Kind die sinnvollste Variante ist. Ist der Förderbedarf so ausgeprägt, dass vielleicht auch eine Förderschule (kleine Klassen, klare Struktur, feste Bezugsperson) in Betracht käme? Wären die Schwierigkeiten an der anderen Schule nicht auch bald wieder vorhanden? Könnte ein Integrationshelfer eine Lösung sein?

Generell kann man sich in solchen Fällen auch beim Jugendamt Hilfe bzw. Unterstützung anfordern.

Bei weiteren Fragen stehe ich gerne nochmal zuer Verfügung.

Alles Gute
Katja Klingbeil

Hi.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich heirbei un dein Kind handelt.Ich kann nur von Niedersachsen sprechen.

Also, es nicht nicht so einfach, dieses Status aberkannt zu bekommen.
Wenn du dein Kind auf eine andere Schule beschult haben möchtest, dann musst du zu erst mit dem aktullen Klassenlehrer sprechen, was er über eine Rückschulung denk.
Stimmt er zu, kontaktieren sich bei beiden Schulleiter (der abgebenden und der aufnehmenden Schule), wann der Schüler an der neuen Schule im Rahmen eines Praktikums besuchen kann. Dieses Praktikum dauert i.d.R. ein halbes Jahr. Die Schule hat die Möglichkeit, Sonder (Förder-) pädagogenstunden zu beantragen, die i.d.R. auch bewilligt werden. ABER: Seltenst bekommt die Schule den beantragten Satz an zusätzlichen Förderstunden. Ist die aufnehmende Schule aber dann der Meinung, dass der Förderbedarf nicht mehr besteht, dann ist er ihn los. Ohne weitere Prüfung.

Stimmt der aktuelle Lehrer einer Rückschulung nicht zu, wird es schwieriger. Dann soltest du den lehrer im beisein des Kindes fragen, was dem Kind noch fehlt, um Rückgeschult zu werden. Der Lehrer wird es dir dann erzählen.
Natürlich kann man dann immer noch Einspruch gegen die Lehrermeinung etc erheben. Zuständig wäre da die Landesschulbehörde. Da die Landesschulbehörde in Niedersachsen es selten auf einen Prozess mit Eltern ankommen lässt, wäre dies ein Weg, dein Kind von der Förderschule zu bekommen. Aber das dauert seine Zeit (mind. 3-4 Monate).
Der Inklusionsgedanke spielt hierbei auch eine große Rolle.

Die Frage ist nur, ob du deinem Kind damit etwa gutes tust.
Ich kann aus meiner Erfahrung sagen, dass Schüler die auf Wunsch der Eltern rückgeschult werden, dort scheitern. Das ist leider so. Die Förderschule emot. soz. Entwicklung beitet für die Schüler einen Schon- und Schutzraum, kleine Klassen, stabile Schüler - Lehre beziehung, Rückmeldesysteme, Verstärkersysteme, Anpassung an indiv. Lerntempo,… und vor allen haben die dort Fachpersonal. Ein Grundschullehrer ist dann meist überforert (ohne jemanden nahe treten zu wollen)

Ist vielleicht ein bischen viel an Text geworden, aber ich hoffe, dass deine Frage beantwortet wurde.

Wenn du noch Fragen hast… gerne

Gruß
Stefan

Hallo, die Anbtwort ist schwer und einfach zugleich. Also: es kommt zwar auf das Bundesland an, aber andererseits gilt in allen Bundesländern die UN-Behindertenkonvention. Und die besagt mit einfachen Worten, dass niemand wegen seiner Behinderung gegen seinen willen in eine Sonderschule gehen muss. D.h. Du kannst einfach verlangen, dass man Dein Kind nicht in der entsprechenden Sonderschule beschult, sondern in der allgemeinen Schule. Dazuz würde ich die Sonderschulpflicht für Dein Kind aufheben lassen.

Grüße Waltraud

Ihr Lieben!Liebe Waltraud!
Danke für die schnellen und zahlreichen Antworten!
Da es sich schwierig gestaltet, hier alles drum herum zu erklären,habe ich mich auch wirklich NUR auf meine Frage bezogen.
Klarstellen möchte ich:
Ich habe nichts gegen Förderung, deren Bedarf, etc. Ganz im Gegenteil!
Wenn es aber wirklich keiner Förderung bedarf und die Pädagogen, nennen wir es mal, befangen sind, hier auf dem Ländle, hat ein Kind es schwer!
Die Handlung in der Antwort von Waltraud wäre heute mein letzter Ausweg im Gespräch auf dem Schulamt gewesen.
Aber ich habe erst heute Abend wieder hier schauen können.
Ich war aber, wenn ich das hier so lese, schon gut vorbereitet.An allem, von dem hier geposteten, steckt was wahres! Bisschen Hackerei ists auch…
Der Förderbedarf ist jetzt trotzdem weg!
Ich danke euch allen!LG

Hallo,
leider kann ich da auch nicht weiterhelfen. - Ist dies nicht auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?
Viel Glück auf jeden Fall!
Gruß,
Matuja

Hallo Audi,

es kommt immer darauf an, in welchem Bundesland Sie leben, wie schnell die Bürokratie arbeitet und natürlich vor allem darauf, ob der Vorschlag Sinn macht. Wenn’s der optimalen Förderung des Kindes dient und wenn auch wirklich kein Förderbedarf mehr vorliegt, wird sich niemand in den Weg stellen.

Allesd Gute für’s Kind,

Schöne Grüße

Meines Wissen nach geht es nicht sofort.
Kann dir leider nicht weiter helfen