Hallo,
wenn man als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes nach dem dritten Semester einen Hochschulwechsel vornimmt, wird dann die finanzielle Förderung für ein Jahr auf Eis gelegt?
Ich frage, weil mein Referent mir in einem Brief genau das kurz mitgeteilt hat, jedoch ohne weitere Erläuterung. Im Internet und in meinen Unterlagen habe ich nirgendwo Informationen zu einer solchen Regelung gefunden.
Also, könnt ihr mit das vielleicht bestätigen, und wenn ja, auch den Grund nennen?
Fuchsgeist