Förderung sexueller Handlungen von Jugendlichen

Hallo,

wie ist das - wenn ein 14jähriges Mädchen zum Arzt geht und um Verhütungsmittel bittet, greift dann wirklich:

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__180.html

d.h. begeht der Arzt eine Straftat, wenn er da berät oder gar verschreibt?

Gruß
Elke

Nein,

Absatz1
Vermittlung oder Vermittlung von Gelegenheit.
Der Arzt stellt weder eine Partnerbörse noch ein Bett/Wohnung zur Verfügung.

Außerdem: Ein Verhütungsmittel zu haben bedeutet nicht zwangsläufig, dass es auch benutzt werden muss.
Viele Leute haben ein Kondom in der Tasche wenn sie in die Disko gehen, dies bedeutet aber nicht automatisch, dass sie auch dazu kommen es zu benutzen.
Und was die Pille angeht: Lieber sie genommen haben und nicht zu benötigen als sie nicht genommen zu haben und zu benötigen.
OT:frowning:Die Pille schützt nicht vor Krankheit, benutzt Kondome!!)

Absatz2
Hier fließt kein Geld zwischen Patient und Arzt, höchstens zwischen Arzt und Krankenkasse bzw Patient und Apotheke/Drogerie.
Trifft daher nicht zu

Absatz3
Keine der aufgeführten Abhängigkeiten trifft hier zu

Danke.

Hätte mich auch gewundert, wird nämlich gerade im L&amp:stuck_out_tongue_winking_eye: Brett behauptet und ich wollte das mal abklären.
Ich hoffe, es ist okay, wenn ich dort mit hier verlinke.

Gruß
Elke